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14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 29
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 15.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB66/0156/18 Widmung der Nohlstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:66-FB Tiefbau und Bauverwaltung   
 
Beschluss

Der Rat beschließt einstimmig:

 

Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird folgende Straße im

Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v. §

47 NStrG (Geh- und Radweg) gewidmet:

 

Nohlstraße:

Die Nohlstraße wird von der Gutenbergstraße bis Zimmermannstraße in der

nge von 598 m, in der Größe von 5190 qm als Rad- und Gehweg gewidmet.

Betroffen sind die Flurstücke Gemarkung Göttingen Flur 6, Flst. 115/22, Flst.

114/19, 114/16, 114/13 und 11/8; Flur 7, Flst. 49/2. Weiterhin Gemarkung Weende

Flur 9, Flst. 82/7, Flst. 133/2 und Flst. 87/3.

 

 

 
 

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