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Der Rat beschließt einstimmig:
Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird folgende Straße im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v. § 47 NStrG (Geh- und Radweg) gewidmet:
Nohlstraße: Die Nohlstraße wird von der Gutenbergstraße bis Zimmermannstraße in der Länge von 598 m, in der Größe von 5190 qm als Rad- und Gehweg gewidmet. Betroffen sind die Flurstücke Gemarkung Göttingen Flur 6, Flst. 115/22, Flst. 114/19, 114/16, 114/13 und 11/8; Flur 7, Flst. 49/2. Weiterhin Gemarkung Weende Flur 9, Flst. 82/7, Flst. 133/2 und Flst. 87/3.
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