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14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 26
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 15.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB65/0038/18 Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe - Sanierung und Anbau Kita Pfalz-Grona-Breite
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:65-Fachbereich Gebäude Beteiligt:51-Fachbereich Jugend
    20-Fachbereich Finanzen
 
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Der Rat beschließt einstimmig:

  1. Die Kita-Pfalz-Grona-Breite wird entsprechend des Förderantrags im Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ saniert und zu einem Familienzentrum erweitert.

 

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Mittelbedarf für die Sanierung und Erweiterung bei rund 2,05 Mio. EUR liegt. r die Umsetzung der Maßnahme wurde von Bund und Land eine Förderung in Höhe von 1.683.000 EUR in Aussicht gestellt. Zusätzlich hat das Land für die Errichtung von 15 Krippenplätzen bereits eine Förderung in Höhe von 180.000 Euro genehmigt.

 

  1. Von dem geschätzten Mittelbedarf werden bereits 200.000 € in 2018 außerplanmäßig genehmigt und bei der neuen Investitionsnummer 6546415017Sanierung und Anbau Kita Pfalz-Grona-Breite außerplanmäßig bereitgestellt. Dieser Betrag ist in voller Höhe gedeckt durch den Anteil von Investitionsmitteln bei der Inv. Nr. 6520005002 "Sanierung von Bildungseinrichtungen".

 

  1. Zur haushaltsrechtlichen Absicherung von im Haushaltsjahr 2019 anfallenden Investitionskosten wird einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) i. H. v. insgesamt 500.000 EUR zugestimmt, um über die ersten Planungsaufträge hinaus jahresübergreifend Verpflichtungen eingehen zu können. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist in voller Höhe gedeckt durch eine nicht in Anspruch genommene VE bei der Investitionsnummer 6523005201 „OHG Erweiterung“. Die entsprechende Veranschlagung der Haushaltsmittel i. H. v. 500.000 EUR ist im Haushalt 2019 vorzusehen.

 

  1. Die zusätzlich in 2019 und 2020 erforderlichen Mittel i. H. v. insgesamt 1.850.000 EUR sowie die Erträge aus der Förderung werden in einem 2. Nachtragshaushaltsplan 2018 veranschlagt und der gesamte Finanzierungsbedarf für die Jahre 2018 2020 dargestellt.

 

 

 
 

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