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Der Rat beschließt einstimmig:
Den vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB und dem Integrierten städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) (s. Anlage) wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich auf das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ zu bewerben. Die Grundlage der Anmeldung bildet die vorliegende VU und das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK).
Der Rat der Stadt Göttingen erklärt die Absicht, die in der Anmeldung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen genannte Sanierungsmaßnahme „Grüne Mitte Ebertal“ durchzuführen.
Der Rat der Stadt Göttingen erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel des Landes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme aufzubringen.
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