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14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 14
Gremium: Rat Beschlussart: abgelehnt
Datum: Fr, 15.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
PPR/0029/18 Antrag der PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe betr. "Unterrichtsversorgung an Göttinger Schulen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beigeordneter Henze teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen habe, über diesen Antrag direkt zu beschließen.

 

Ratsfrau Rotter erläutert den folgenden Antrag der PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe:

 

Der Rat möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht im Schulausschuss über den Stand der Unterrichtsversorgung an Göttinger Schulen vorzustellen.

Die nötigen Daten für unten aufgeführte Themen sollen durch Nachfragen an die Göttinger Schulen ermittelt werden.

Der Bericht soll u. a. die folgenden Themen aufgreifen:

-Welche Arten von Unterrichtsausfall werden wie protokolliert? (Fachvertretung, fachfremde Vertretung, Nicht-Pädagogische Vertretung, Ausfall)

-Gibt es meldepflichtigen Ausfall?

-Wird festgestellt, welche Schulen wieviel Unterrichtsausfall haben?

-Welche Schulen haben besonders hohen Unterrichtsausfall?

-Wie viele Überstunden wurden bezahlt? Wie hoch wird die Dunkelziffer eingeschätzt?

-Welche Prognose für die Zukunft kann hinsichtlich der Unterrichtsversorgung gemacht werden?

-Welche rechtliche Handhabe bzw. Verantwortung hat die Stadt als Schulträger bei einer Schule, die konzeptionell (<100%) den geplanten Unterricht mangels Lehrer gar nicht durchführen kann?

-a) Welche Pflichten kommen der Stadt als Schulträger bei der Unterrichtversorgung zu?

-b) Sind Eltern klageberechtigt gegenüber der Stadt?

-Wie viele Überstunden sind an den Schulen (2016/2017) geleistet worden und wie werden diese entlohnt?

-Gibt es bürokratische Hürden bei der Bewältigung von Unterrichtsausfall, die durch Kommune oder Land beseitigt werden sollten oder bei der die Kommune helfend eingreifen kann?

-Können bestimmte bzw. mehr Kosten der Schulen durch die Kommunen getragen werden?

(Zum Beispiel Übernahme der Reinigungskosten und die Schule hat Geld für eine weitere dagogische Kraft?)

 

Mangelnde Unterrichtsversorgung werde nicht ausreichend nicht mit den Eltern kommuniziert würde. Sie bittet darum, den Antrag nicht mit dem Hinweis auf fehlende Zuständigkeit der Stadt anzulehnen, sondern um Auseinandersetzung mit den Fragen des Antrages im Schulausschuss und beantragt die Überweisung in denselben.

 

Ratsfrau Stobbehrtr die B90/Die Grünen-Ratsfraktion aus, dass der Antrag ein wichtiges Thema behandele, dass die Sorgen der Schulen und der Eltern wiederspiegele. Allerdings lägen die Zuständigkeiten nicht bei der Stadtverwaltung, sondern bei der Landesschulbehörde. Auch wüssten Eltern sich durchaus zu informieren und zu helfen u.a. mit Hilfe des Servicetelefons der Landesschulbehörde. Der Beruf des Lehrers müsse grundsätzlich attraktiver, fortschrittlicher und die Anzahl der Lehramts-Studentensse erhöht werden.

 

Ratsfrau Buryhrt ebenfalls aus, dass das Thema grundsätzlich zentral, der Antrag aber problematisch sei, da weder die Zielrichtung klar, noch die Zuständigkeit gegeben sei. Die SPD-Ratsfraktion lehne daher den Antrag ab.

 

Beigeordneter Pache verweist auf seine Vorrednerinnen und teilt mit, dass auch die CDU-Ratsfraktion den Antrag ablehne.

 

Ratsherr Ralle findet es grundsätzlich gut, sich um das Thema zu kümmern. Es sei sehr wichtig. Der Rat der Stadt Göttingen sei zwar der falsche Adressat, aber vielleicht ließen sich doch Punkte finden ,bei denen der Rat der Stadt ttingen die glichkeittte, seine Schulen zu unterstützen und Einfluss auf die Landesschulbehörde zu nehmen. Die GöLinke-Ratsfraktion stimme daher einer Überweisung in den Schulausschuss zu.

Die Überweisung in den Schulausschuss lehnt der Rat sodann mehrheitlich ab.

 

Im Anschluss lehnt der Rat ebenfalls den Antrag mehrheitlich gegen 3 Ja-Stimmen ab.

 

 

 
 

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