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Frau Schultz verliest den folgenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion begründet diesen:
Beschlussvorschlag: Der Betreibervertrag mit dem DRK für die Unterkunft Anna-Vandenhoeck-Ring wird einmalig über den 31.10.2018 hinaus maximal bis zum 31.10.2019 verlängert. In dieser Zeit wird die Verwaltung aufgefordert schnellstmöglich weitere Belegungsrechte anzukaufen und weitere Möglichkeiten der Unterbringung zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Unterkunft endgültig geschlossen werden kann. In der ersten Sitzung des Sozialausschusses in 2019 wird erneut über den Stand der Belegung der städtischen Unterkünfte berichtet.
Die vorgeschlagene Verlängerung des Betreibervertrages sei nötig um notwendige Maßnahmen umsetzen zu können.
Herr Harms verliest den versandten Änderungsantrag der Grünen. Tatsache sei, dass bezahlbarer Wohnraum in der Stadt fehle und die Geflüchteten nicht bereit seien, in vorhandene Wohnungen im Landkreis zu ziehen. Es gebe eine lange Liste von Wohnungssuchenden. Er zolle den Betreibern der Wohnanlage "Anna-Vandenhoeck-Ring" großen Respekt für deren Leistung auch unter den schwierigen baulichen Bedingungen. Eine Öffnungsklausel zum Weiterbetrieb über den 31.10.2018 hinaus lehne seine Fraktion ab.
Frau Broistedt stellt dar, dass die Stadt 2.887 Geflüchtete aufgenommen habe. 20 Millionen € seien in Unterkünfte investiert worden. 1.264 Geflüchtete seien in städtischen Unterkünften untergebracht worden. Gemeinsam sei es gelungen, 1.623 Personen in private Wohnungen zu vermitteln. Es sei das Ziel der Verwaltung, die Wohnanlage "Anna-Vandenhoeck-Ring" zu schließen, wobei berücksichtigt werden müsse, dass der Wohnungsmarkt angespannter als vor einem oder zwei Jahren sei, die Stadt ihre Zuweisungsquote noch nicht erfüllt habe und baurechtliche Genehmigungen für andere Einrichtungen auslaufen werden (Zietenterassen am 31.08.2020, Schützenanger am 17.07.2021). Diese Genehmigungen beruhten auf einer im Jahre 2016 aufgrund der Flüchtlingskrise erlassenen Ausnahmeregelung in der Nds. Bauordnung. Eine Verlängerung des Mietvertrages für das IWF Gelände sei nicht möglich, da dort 200 dringend benötigte Wohnungen geschaffen werden sollen, von denen 30 % für Mieter mit unteren oder mittleren Einkommen zur Verfügung stehen werden. Das Problem der Wohnraumversorgung für Geflüchtete könne nur gemeinsam gelöst werden. Daher habe sie sich über die übersandten Vorschläge der initiativen-vernetzung@riseup.net gefreut. Die Verwaltung habe die Vorschläge mit folgenden Ergebnissen geprüft. Bewilligungen für die Anmietungen von privat gefundenen Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt müssen im Einzelfall geprüft werden. Ein Umzugsmanagement gebe es bereits. Das Problem sei der Wohnraum, nicht ein Personalmangel. Aktuell lägen 280 Anträge auf Zuweisung einer Wohnung vor. Zum Verkauf des Friedjof-Nansen Hauses verweist Frau Broistedt auf den bestehenden Ratsauftrag. Eine Erweiterung der Unterkünfte Schützenplatz, Zietenterassen und Europaallee durch Anbau weiterer Wohncontainer sei aufgrund der bereits dargestellten Befristung der Baugenehmigungen und statischen Grundlagen nicht möglich. Zu dem Vorschlag, eine Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim zur Übertragung eines Teils der Zuweisungsquote auf Hildesheim zu schließen, weist Frau Broistedt auf die Vereinbarung mit dem Landkreis Göttingen hin. Die Geflüchteten seien nicht dazu zu bewegen, in den Landkreis zu ziehen. Ebenso verhalte es sich nach einer Rückmeldung des Landkreises Hildesheim zwischen der Stadt und dem Landkreis Hildesheim. Daneben sei der Landkreis Hildesheim dabei, angemietete Wohnungen abzumieten, da diese entweder nicht bewohnbar seien oder aufgrund der Lage für die Unterbringung von Geflüchteten nicht geeignet seien. Er gehe davon aus, dass bis Ende des Jahres kein Leerstand mehr vorhanden sei. Eine Reaktivierung der Voigtschule sei nicht möglich, da diese als Ausweichquartier für das KAZ und das Junge Theater diene. Eine Vereinbarung mit Käufern des ehemaligen Altenheims im Maria-Montessori-Weg werde geprüft. Der Oberbürgermeister habe die Bewohner der Siekhöhe zu einem direkten Austausch eingeladen.
Frau Broistedt lädt alle Anwesenden ein, sich weiter einzubringen und bittet darum, sich in die ausgelegten Listen einzutragen, um zu weiteren Terminen einladen zu können. Es bleibe Ziel, bis zum Jahr 2030 5000 Wohnungen zu schaffen. Hierfür habe die Stadt neben der Landesförderung 3,5 Mio € bereitgestellt. Die entsprechende Förderrichtlinie sei heute auf der Tagesordnung. Der Ankauf von Belegungsrechten sei beschlossen. Die Städtische Wohnungsbau gGmbH habe bereits 15 Wohnungen für das laufende Jahr sowie 10 Wohnungen bis zum 30.04.2019 zugesagt. Damit könnten Unterbringungsmöglichkeiten für bis zu 75 Personen geschaffen werden. Die Verwaltung habe sich auf den Weg gemacht, um die Wohnanlage "Anna-Vandenhoeck-Ring" so schnell wie möglich zu schließen, ein konkretes Datum könne nicht garantiert werden. daher bitte sie um Zustimmung zur Verwaltungsvorlage.
Dr. Hermann unterbricht die Sitzung für die Bürgerfragestunde.
Von verschiedenen Bürgern werden Fragen gestellt, die in einem Fragenkatalog zusammengestellt sind (s. Anlage).
Frau Broistedt antwortet, dass die Wohnanlage "Anna-Vandenhoeck-Ring" keine Massenunterkunft sei. Dort seien aktuell 162 Menschen untergebracht. Das Integrationskonzept der Stadt sei durch die Flüchtlingswelle überlagert, da nicht genügend Wohnraum zur Verfügung stehe, seien Gemeinschaftsunterkünfte nötig. Der Abbau der Gemeinschaftsunterkünfte bleibe aber das Ziel. Ein Verzicht auf die Wohnanlage "Anna-Vandenhoeck-Ring" sei derzeit nicht möglich, da die einzige Alternative die Nutzung einer Turnhalle sei. In der Einrichtung könne entgegen der vorgebrachten Aussagen gekocht werden, weitere Kochgelegenheiten könnten bei Bedarf eingerichtet werden. Der Betreuungsschlüssel in der Einrichtung sei mit 1:25 so gut wie in keiner anderen Einrichtung. Die Auszugsquote (660 Personen) sei höher als die anderer Unterkünfte. Dies sei ein Erfolg der Mitarbeiter/innen in der Einrichtung.
Auf den Antrag von Herrn Schu wird den Bürgern nochmals Gelegenheit zu Fragen gegeben.
Frau Broistedt sichert die Klärung von vorgebrachten Einzelfällen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu. Der Gewaltschutz und der Schutz von besonders schutzwürdigen Personen werde natürlich sehr ernst genommen. Unbegleitete Minderjährige würden im Rahmen der Jugendhilfe in Obhut genommen und andernorts untergebracht, allein reisende Frauen in speziellen Frauen-Wohngemeinschaften untergebracht, soweit sie dies wünschten. Die festgelegten Mindeststandards für die Unterbringung würden hier übertroffen. Die Wohnanlage "Anna-Vandenhoeck-Ring" sei keine Dauerunterbringung. Im Einzelfall gebe es Gründe für einen längeren Verbleib der Bewohner/innen.
Nach kurzer Sitzungsunterbrechung stellt Herr Dr. Hermann den interfraktionell abgestimmten Vorschlag vor:
„Der Betreibervertrag mit dem DRK für die Unterkunft Anna-Vandenhoeck-Ring wird letztmalig bis zum 30.06.2019 verlängert. Eine weitere Nutzung des Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft über den 30.06.2019 hinaus wird ausgeschlossen. Damit diese Ziele eingehalten werden können, wird die Verwaltung beauftragt nach konkreten Alternativen zur Unterbringung der jetzt in der Unterkunft an der Siekhöhe wohnenden Menschen zu suchen und die Ergebnisse regelmäßig in den Sitzungen des Ausschusses für Soziales Integration, Gesundheit und Wohnungsbau vorzustellen. Die Suche nach Alternativen soll gemeinsam mit den betroffenen Akteuren erfolgen wie den Betreiber*innen der Unterkünfte, den Flüchtlingsinitiativen, dem Migrationszentrum u.a. Die Suche soll folgende Fragen und Kriterien berücksichtigen: 1. zu prüfen ist, ob und wie Leerstände, Gebäudeumnutzungen, Gebäudeumbauten als Ankommens- und Orientierungseinrichtung genutzt werden können. 2. zu prüfen ist, ob ein Neubau in modularer Weise flexibel verschiedene Funktionen der des Ankommens und der Unterbringung erfüllen kann und wie schnell dies zu realisieren wäre. 3. zu prüfen ist, ob verschiedenen kleinere Einrichtungen (Ausweich- und Zusatzeinrichtungen) oder eine größere Einrichtung zweckmäßig ist – oder die Kombination von beidem. Dabei ist die ambulante Betreuung zu berücksichtigen. 4. zu prüfen ist, ob und wie in Einzelfällen eine Vermittlung z.B. von Familien mit Kindern in den Landkreis ermöglicht werden kann. 5. zu prüfen ist, ob und wie das Projekt „Wohnen für Hilfe“ in Einzelfällen greifen könnte. 6. zu prüfen ist, wie Ehrenamtliche, Betreiber*innen und Geflüchtete bei der Wohnungssuche sich vernetzen können.“
Dr. Hermann weist darauf hin, dass mit diesem Beschluss Gelder in den städtischen Haushalt eingestellt werden müssen.
Herr Harms erklärt dieser Vorlage zustimmen zu können. Wichtig sei die Befristung auf den 30.06.2019.
Herr Siepmann betont die Wichtigkeit, dass die Nutzung als Unterkunft ausgeschlossen sei.
Frau Arndt weist auf die Defizite der Siekhöhe hin. Es sei Zeit zu handeln. Sie danke der Initiative Nansen 1.
Frau Wiethaup dankt für den Einsatz der Initiativen, die etwas bewegen wollen. Aktuell gebe es aber keine Alternative.
Herr Arnold stellt klar, dass die Verwaltung in der Vergangenheit ca. 1.500 Objekte auf ihre Eignung zur Unterbringung von Geflüchteten geprüft habe. Die Leerstände im Landkreis seien für die Geflüchteten unattraktiv. In der Stadt sei die angespannte Wohnraumsituation bekannt, Lösungen zeichneten sich aber ab.
Herr Schu appelliert dringend, heute noch nicht abzustimmen und wiederholt die Vorschläge der Initiativen, auf die Frau Broistedt bereits eingegangen war. Er beantragt, den Bürgern/innen nochmals Gelegenheit zu Fragen zu geben.
Dem Antrag wird einvernehmlich zugestimmt.
Herr Beyer schlägt vor Arbeitsgruppen zu bilden. Auf seinen Vorschlag hin verteilen sich die Besucher/innen im Ratssaal.
Herr Dr. Hermann ruft die Besucher/innen vergeblich zur Ordnung und unterbricht die Sitzung um 18.38 Uhr.
Frau Broistedt nimmt das Hausrecht wahr und fordert alle Anwesenden auf, den Ratssaal zu verlassen.
Die Sitzung wird um 18.54 Uhr fortgesetzt.
Dr. Hermann stellt den von ihm verlesenen Antrag zur Abstimmung.
Der Antrag wird mit 7 Ja Stimmen bei 2 Gegenstimmen beschlossen.
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