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Beigeordneter Nier teilt mit, dass sich die GöLinke-Ratsfraktion heute bei der Abstimmung enthalten werde, da nach der Richtlinie auch die Aufnahme von Derivaten möglich sein soll, mit denen anderen Kommune in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht hätten.
Beigeordnete Dr. Sakowsky erwidert, dass es unterschiedliche Arten von Derivaten gäbe. Die nach diesen Richtlinien möglichen - und nicht spekulativen - Derivate dienen eher der Absicherung der Kommunen und seien als eine Art “Haftpflichtversicherung“ durchaus sinnvoll.
Der Rat beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen:
Die Neufassung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten der Stadt Göttingen (Kreditrichtlinie) gemäß § 120 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird beschlossen.
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