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13. - außerordentlichen - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 6
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:07 Anlass: Außerordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB20/1477/18 Richtlinie für die Aufnahme von Krediten gemäß §120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Beigeordneter Nier teilt mit, dass sich die GöLinke-Ratsfraktion heute bei der Abstimmung enthalten werde, da nach der Richtlinie auch die Aufnahme von Derivaten möglich sein soll, mit denen anderen Kommune in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht hätten.

 

Beigeordnete Dr. Sakowsky erwidert, dass es unterschiedliche Arten von Derivaten gäbe. Die nach diesen Richtlinien möglichen - und nicht spekulativen - Derivate dienen eher der Absicherung der Kommunen und seien als eine Art “Haftpflichtversicherung“ durchaus sinnvoll.

 

Der Rat beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen:

 

Die Neufassung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten der Stadt Göttingen (Kreditrichtlinie) gemäß § 120 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird beschlossen.

 

 

 
 

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