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Herr Dr. Joger bemerkt, dass die Art der Unterschutzstellung des FFH-Gebietes den Zielen auf S. 134 widerspräche.
Herr Dr. Welter-Schultes kritisiert, dass die Gründe für die Sonderdurchfahrterlaubnisse (S. 39) nicht näher erklärt würden. Er bezweifelt zudem, dass das Ziel erreicht wurde, die Durchfahrten durch die Innenstadt zu kontrollieren (S. 40). Kontrollen hätten nämlich nicht stattgefunden.
Der Controlling-Report wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag: Der Controlling-Report zum Stichtag 31.12.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
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