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13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität Beschlussart: vertagt (zurückgestellt)
Datum: Di, 24.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:12 - 20:48 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB67/0304/18 Unterschutzstellungskonzept des FFH-Gebietes 138 in der Stadt Göttingen
-Einleitung der Unterschutzstellungsverfahren-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Dienberg führt in die Thematik ein. Es gehe um die europarechtskonforme Umsetzung der FFH-Richtlinie für das FFH-Gebiet 138.

 

Herr Weitemeier und Frau Sittel stellen das Untersuchungskonzept näher vor (die Vorträge sind im ALLRIS-System hinterlegt). Danach ist die Sicherung des Gebietes durch ein Landschaftsschutzgebiet vorgesehen. Das Naturschutzgebiet Bratental wird als Bestandteil des FFH-Gebietes Naturschutzgebiet mit angepassten FFH-Erhaltungszielen bleiben.

 

Frau Morgenroth meldet Beratungsbedarf an. Beteiligt werden sollen die Landesforsten, der Landschaftspflegeverband, das NLWKN sowie die hiesigen Verbände. Es solle deshalb eine außerordentliche Ausschusssitzung geben.

 

Herr Dr. Joger kritisiert den teilweisen Rückschritt vom Natur- zum Landschaftsschutzgebiet. Der frühere Vorschlag, der Wald werde unter Natur-, das offene Feld unter Landschaftsschutz gestellt, werde hier nicht verwirklicht.

 

Herr Dienberg hält das für eine Fehlinterpretation. Es gäbe keinen Rückschritt.

 

Herr Dr. Scherer bringt die Vorschläge in Zusammenhang mit den Entscheidungen des Landkreises. Hier sei die Stadt eingeknickt. Er halte eine größere oder sogar vollständige Einstufung als Naturschutzgebiet für notwendig.

 

Frau Walbrun gibt zu bedenken, dass es sich bei der europarechtlichen Verpflichtung um ein Natur- und nicht um ein Landschaftsschutzkonzept handele. Der Naturschutz sei zudem stärker in der Bevölkerung verankert.

 

Herr Dr. Welter-Schultes unterstützt die Meinung von Herrn Dr. Scherer. Die Regelungen für ein Landschaftsschutzgebiet seien zu weich. Es könne leichter für andere Nutzungen missbraucht werden. Einen wirksamen Schutz gäbe es nur bei einer Ausweisung als Naturschutzgebiet. Diese Aussage sei als Antrag anzusehen.

 

Herr Grothey verweist auf die Zielformulierung der EU. Es gehe um die Erreichung von finalen Zielen, nicht um die Wege dorthin. Am Beispiel Herberhausen könnten die Auswirkungen der anthropogenen Prägung verdeutlicht werden. Viele wertvolle Flächen seien verschwunden, weil sie nicht mehr bewirtschaftet würden. Ein höherer Schutzstatus wäre in dieser Hinsicht kontraproduktiv.

Die Einholung von Expertenmeinungen begrüße er jedoch ausdrücklich.

 

Für Frau Oldenburg ist die Abgrenzung vom NSG zum LSG schlecht nachvollziehbar. Einer Expertenrunde stehe sie positiv gegenüber. Der Naturschutz dürfe nicht an den Grundstücksbesitzern und Nutzern vorbei durchgesetzt werden.

 

Herr Dr. Mederake berichtet von einer Kartierung des Drakenberges, die er durchgeführt habe. Demnach seien viele wertvolle Flächen durch die Unachtsamkeit der Stadtverwaltung verloren gegangen. Ein Naturschutzgebiet sei für Offenlandflächen die bessere Schutzform, ein entsprechendes Management vorausgesetzt. Er fordere daher eine Arrondierung der Teilflächen im Bratental.

 

Herr Maas verweist auf die drängende Zeit. Eine Expertenrunde müsse zeitnah Ergebnisse aufweisen.

Herr Schu fragt, ob die von Herrn Grothey angesprochene Bewirtschaftung von Flächen für deren Erhalt notwendig sei.

 

Herr Dr. Mederake bejaht diese Frage.

 

Herr Grothey führt die Gruppe der Biologischen Schutzgemeinschaft an, die jährlich etwa nur 2 ha Fläche pflegen könne. Eine Bewirtschaftung sei deshalb notwendig.

 

Herr Dienberg sagt zu, dass sich die Verwaltung um eine Sondersitzung zu diesem Thema kümmern werde.

 

Dem Wunsch von Frau Morgenroth zur möglichen Klarstellung durch Redebeiträge von Experten - wie NLWKN, Forstamt Reinhausen, Landvolk Göttingen und BUND - in einer -außerordentlichen - öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität findet mehrheitliche Unterstützung bei den Parteien.

 

Der Tagesordungspunkt wird vertagt.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2018_04_24 FFH-Sicherung-Einleitung UA (4260 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

Dem beschriebenen Unterschutzstellungskonzept des FFH-Gebietes 138 „ttinger Wald“ wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand von 2 Schutzgebietsverordnungen (Landschaftsschutzgebietsverordnung „ttinger Wald für die Stadt Göttingen“ und die neu gefasste Naturschutzgebietsverordnung „Bratental“) das öffentliche Beteiligungsverfahren zu eröffnen.

 

 
 

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