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Herr Dr. Wiedemann stellt den Antrag vor. Gemäß des § 22 Bundesnaturschutzgesetz solle das Schutzgebiet „Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage“ auf der rechten Seite der Leine zwischen Groner Landstraße und Godehardstraße bis an die Westseite der Carl-Zeiss-Straße erweitert werden. Eine spätere komplette Unterschutzstellung nach § 29 BNatSchG sei ebenfalls zu prüfen.
Herr Dienberg betont, dass die Festlegung dieses Bereiches als Grünfläche bereits einen ausreichenden Schutz für die Bäume und die Fläche selbst bedeute. Das Areal diene vorrangig der Erholung.
Nach einer kurzen Aussprache wird deutlich, dass mehr Informationen benötigt werden.
Die Angelegenheit wird vertagt.
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