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Herr Dienberg begründet den Verwaltungsvorschlag. Eine Trennung der Fußgänger vom Radverkehr sei gewollt. Die Ost-West-Querung der Fußgängerzone sei eine gern genommene Abkürzung für Radfahrer, die aber auch akzeptiert werde. Rückfragen in anderen Städten und bei Fachleuten habe ergeben, dass es nicht sinnvoll sei, die Fußgänger und den Radverkehr zu vermischen. Ein Beispiel sei die Hohe Straße in Köln, die durchaus mit der Weender Straße verglichen werden könne. Die Situation dort sei für Fußgänger gefährlich. In Göttingen sei das Schieben des Rades über diese kurze Strecke zudem zumutbar.
Herr Dr. Wiedemann betont, dass die Fußgänger in einer Fußgängerzone Vorrang hätten. Er lehne den Antrag ab und stelle selbst den Antrag, die Ost-West-Verbindung Prinzenstraße, Nabel und Theaterstraße in der Zeit zwischen 22 und 11 Uhr für den Radverkehr zu öffnen.
Herr Dr. Welter-Schultes hält den Vorschlag der FDP für sinnvoll. Die Verbote könnten auch nicht sinnvoll kontrolliert werden. Es werde bereits nachts durch die Fußgängerzone Rad gefahren, nächtliche Kontrollen durch die Polizei seien widersinnig und eine schlechtes Signal angesichts der wenigen Kontrollen tagsüber, speziell in der Fußgängerzone 2. Radfahrer würden dort von Bussen überholt oder vor dem Bus hergeschoben, was zu gefährlichen Situationen führe.
Herr Grothey lehnt den Antrag ab.Gerade bei den jetzigen guten Wetterverhältnissen sei die Innenstadt am Wochenende durch Fußgänger gut gefüllt. Eine Radfahrerlaubnis in der Zone 2 sei gut und ausreichend.
Herr Holefleisch erklärt, dass es laut Straßenverkehrsordnung keinen Unterschied zwischen verschiedenen Fußgängerzonen gäbe. Es werde schnell gefahren, speziell bei asphaltierten Straßen. Das ginge letztendlich zu Lasten der Fußgänger. Busse müssten ihre Geschwindigkeit reduzieren, Radfahrer ebenso. Die Gotmar- und die Jüdenstraße seien für den Radverkehr in Nord-Süd-Richtung eine gute Lösung. Eine Freigabe der Weender Straße würde zu einer größeren Unsicherheit bei den Fußgängern führen. Er plädiere für die besagte Freigabe in Ost-West-Richtung über den Nabel zwischen 22 und 11 Uhr, befristet auf ein Jahr.
Frau Oldenburg schließt sich diesem Änderungsantrag an.
Frau Schüle-Rennschuh kritisiert die Verkehrssituation in der Kurze-Geismar-Straße. Die dortige Regelung sei nicht selbsterklärend und zu unscharf. Sie widerspräche zudem der Aussage von Herrn Grothey. Die Innenstadt sei an dem besagten Wochenende nicht so voll gewesen, wie von ihm beschrieben. Es gäbe auch ihrer Erfahrung nach keine Häufungen von Unfällen in anderen Städten, in denen die Fußgängerzonen ebenso Radverkehr zuließen. Sie stehe dem Änderungsantrag der Bündnis90/DIE GRÜNEN-Ratsfraktion positiv gegenüber, allerdings mit der Einschränkung, dass die Öffnung für den Radverkehr nicht erst um 11 Uhr enden solle, sondern bereits um 9 Uhr.
Herr Hasseroth lehnt für den Behindertenbeirat Fahrräder in der Fußgängerzone grundsätzlich ab.
Herr Grothey bekräftigt, dass die Innenstadt an dem Wochenende tatsächlich voll war. Er meldet Beratungsbedarf an.
In der Sitzung vom 29.05.2018 hat der Ausschuss folgende Änderung beschlossen: Herr Dr. Welter-Schultes bemängelt die schlechte Beschilderung der Fußgängerzonen. Herr Dr. Welter-Schultes betrachtet die Einbahnstraßen-Ausweisung der Fußgängerzone Lange Geismar Straße Ecke Kurze Geismar Straße als nicht regelkonform. Als Zeitfenster für den Änderungsantrag schlägt er die Zeit zwischen 21 und 9 Uhr vor.
Herr Dienberg hält es für gut, sich für den Radverkehr einzusetzen. Er bezweifele jedoch, dass ein solches Engagement in diesem Fall angebracht sei. Die genannten Vorschläge führten zu mehr Unklarheit bei den Regelungen. Der heutige Fahrradverkehr sei mit dem früherer Zeiten nicht mehr vergleichbar.
Änderungsanträge zum Änderungsantrag der Bündnis90/DIE GRÜNEN-Ratsfraktion (Freigabe der Verbindung Theaterstraße, Nabel, Prinzenstraße für den Radverkehr zwischen 22 und 11 Uhr, befristet auf ein Jahr): CDU Freigabe zwischen 22 und 9 Uhr PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe Freigabe zwischen 21 und 9 Uhr
Die Fraktionen werden über die verschiedensten Änderungsanträge noch einmal intern beraten. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobiliät erfolgt die Abstimmung über die einzelnen Anträge.
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Fußgängerzonenabschnitte innerhalb des Busrings (Fußgängerzone I) werden nicht für den Radverkehr freigegeben. Auf zusätzliche Hinweise auf die erlaubte Anlieferung per Fahrradkurier zwischen 5 und 11 Uhr in der Fußgängerzone I wird verzichtet. Die Anträge können damit für erledigt erklärt werden. Einer weiteren Beratung im Rat bedarf es nicht.
Frau Morgenroth eröffnet die Bürgerfragestunde. Die Frage von Herrn Dr. Mederake zu dem FFH-Gebiet 138 soll unter TOP 13 behandelt werden. |
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