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Herr Dienberg erklärt, dass die Prioritäten nach dem Änderungsantrag leicht verschoben werden sollten.
Herr Koss erklärt die Maßnahmenplanung mit den Änderungen (Die Liste mit den Änderungen der Verwaltung ist dem Protokoll beigefügt).
Herr Holefleisch betont, dass die Transparenz der jeweiligen Planungsschritte wünschenswert und gut sei.
Herr Grothey schließt sich Herrn Holefleisch an.
Frau Schüle-Rennschuh erinnert daran, Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Ferner verweise sie auf den schlechten Zustand der Kasseler Landstraße, der sich bis zum Siekweg und nicht nur bis zum Gotteslager erstrecken würde.
Herr Dr. Welter-Schultes bestätigt die Anmerkungen seiner Vorrednerin. Zudem wünsche er sich eine Vorstellung des sehr komplexen Bereiches Goldschmidtstraße und Hans-Adolf-Krebs-Weg im Ausschuss vor der Planung und der Auftragsvergabe.
Herr Dienberg betont, die Kasseler Landstraße müsse als Gesamtprojekt gesehen werden. Dies würde auch zu einer anderen Aufteilung der Flächen führen. Er schlägt vor, die Thematik von der Verwaltung aufbereiten zu lassen, noch ohne eine Einbindung in die Prioritätenliste. Anschließend erfolge eine Vorstellung im Ausschuss.
Frau Schüle-Rennschuh befürwortet den Vorschlag, verweist jedoch auf den schlechten Zustand der Radverkehrswege.
Frau Oldenburg greift ebenfalls dieses Thema auf und hält Sofortmaßnahmen für erforderlich. Die Schäden hätten Ausmaße, dass Radfahrer gefährdet würden.
Herr Dienberg sagt eine Begutachtung des Bereiches durch den Fachbereich Tiefbau und Sofortmaßnahmen einfacher Art zu.
Der Änderungsantrag mit den Änderungen und Ergänzungen der Verwaltung wird einstimmig angenommen (9 Jastimmen).
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Nach Prüfung der Änderungsvorschläge ergeben sich im Ergebnis keine Änderungen in der zeitlichen Maßnahmenreihung der Verwaltung. Die Gründe für die Nichtberücksichtigung des Änderungsvorschlags bei den jeweiligen Maßnahmen sind in Anlage 3 dargestellt. Der Antrag kann für erledigt erklärt werden. Einer Beratung im Rat bedarf es nicht.
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