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21. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:43 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/1542/18 Rahmenplan "Grüne Mitte Ebertal"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Dienberg verweist darauf, dass über die durch die Sdtische Wohnungsbau geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen im Quartier „Ebertal“ im Ausschuss bereits berichtet worden sei. Seinerzeit sei auch darauf hingewiesen worden, dass ein Rahmenplan erarbeitet werden solle. Der Rahmenplan als informelles Planungsinstrument solle dabei als Leitfaden für die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Quartier dienen. Er werde außerdem Basis für die sog. Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sein.

 

Sodann stellt Frau Leuner-Haverich den Rahmenplan im Detail vor; auf die der Vorlage beigefügte Planzeichnung werde verwiesen. Vor Erarbeitung des Rahmenplans seien zunächst die Rahmendaten diskutiert und durch einen Ratsbeschluss die Eckpunkte verbindlich definiert worden. Der heute vorzustellende Rahmenplan bewege sich innerhalb dieser vom Rat beschlossenen Eckpunkte; die konkrete Arbeit an der Rahmenplanung habe dann im Sommer 2017 begonnen. Hierzu seien bisher zwei öffentliche Veranstaltungen unter ausgesprochen reger Beteiligung der Anwohner durchgeführt worden. Die hierbei gewonnenen Anregungen hätten dann in den weiteren Planungsprozess einfließen können. Sie wolle zugleich deutlich machen, dass der Rahmenplan noch keinen Architekturentwurf beinhalte, sondern zunächst nur konzeptionelle Überlegungen abbilde. Grundgedanke sei hierbei eine verstärkte Öffnung des Quartiers z.B. in Richtung Wörthstraße und Steinsgraben. Im Bereich des oberen Steinsgrabens könne ggfs. der Fahrbahnquerschnitt verringert werden, um auch eine gestalterische Verbindung der beiderseits des Steingrabens befindlichen Wohnquartiere zu befördern. Ferner wolle man insgesamt von der seinerzeitigen Planungsprämisse, halböffentliche Räume zu schaffen, abrücken und künftig eine klare Zuordnung von öffentlichen und privaten Flächen erreichen. So seien z.B. Mietergärten vorgesehen.

 

Die Stellplätze sollten neu strukturiert werden; ein gewisser Anteil der Stellplätze solle so angelegt werden, dass diese bei Bedarf auch wieder zurückgebaut werden könnten. Insgesamt solle das Thema Mobilität neu organisiert werden, auch wenn kein umfängliches Mobilitätskonzept erstellt werden solle. So würden z.B. Überlegungen angestellt, Lage und Erreichbarkeit der Bushaltestellen zu verbessern und die Radverkehrsbeziehungen zu optimieren. Die Wegeverbindungen im Quartier sollten sämtlich barrierefrei ausgeführt werden; derzeit wiesen die Quartierswege noch zahlreiche Treppen auf.

 

Die Städtische Wohnungsbau verfüge im Quartier derzeit über 454 Wohneinheiten; hiervon sollten 176 Wohneinheiten erhalten und saniert werden. Die restlichen 278 Wohneinheiten müssten abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden; hierbei sollten dann rd. 150 zusätzliche Wohneinheiten entstehen. Im Wesentlichen werde hier öffentlich geförderter Wohnungsbau entstehen (sozialer Wohnungsbau). Dies erfordere allerdings auch eine entsprechend günstige Bauweise; so werde z.B. in weiten Teilen auf eine Unterkellerung verzichtet. Zugleich solle jedoch eine anspruchsvolle Architektur zur Anwendung kommen.

 

Die Wünsche der Anlieger seien in den bisherigen Planungsstand eingeflossen. r Samstag, den 21.04.2018 sei eine dritte Quartiers-Veranstaltung vorgesehen, in der dann die erarbeitete Rahmenplanung öffentlich vorgestellt werden solle.

 

Herr Lindemann ergänzt, dass die Stellplätze seinerzeit sämtlich im öffentlichen Raum nachgewiesen worden seien. Dies solle in dieser Form so nicht fortgeführt werden. Vielmehr müssten diejenigen Stellplätze, die im öffentlichen Raum nicht nachgewiesen werden könnten, dann auf Privatflächen erstellt werden. Ziel müsse es sein, insgesamt im Quartier einen Stellplatzschlüssel von 0,7 zu erhalten. Dies könne im Zusammenspiel der öffentlichen und privaten Flächen dann allerdings dazu führen, dass der im Bebauungsplan ausgewiesene Stellplatzschlüssel deutlich geringer ausfalle. Dies wäre dann allerdings nur eine Frage der Darstellung; an dem Schlüssel von 0,7 ändere sich aber aus den genannten Gründen nichts.

 

Frau Dr. Sakowsky erklärt, die vorgestellten Planungen zu unterstützen; die Verbindung von öffentlichen und privaten Aufenthaltsbereichen halte sie für gelungen. Aus ihrer Sicht sei es besonders zu begrüßen, dass die Städtische Wohnungsbau im Planungsprozess frühzeitig den Kontakt mit den Mietern gesucht habe.

 

Herr Dr. Welter-Schultes stimmt der Vorlagen ebenfalls zu. Insbesondere wolle er das große Engagement der Städtischen Wohnungsbau loben. Er bitte jedoch darum, die Möglichkeit einer künftigen Dachbegrünung zu prüfen. Hinsichtlich einer möglichen Umgestaltung der Straße Steinsgraben rege er ferner an, ggfs. auch den westlichen Teil der Straße umzugestalten. Herr Lindemann erläutert hierzu, dass der Rahmenplan ja im östlichen Bereich bereits eine Verringerung des Querschnittes vorgesehen sei. Der Umbau sei eine Maßnahme im Rahmen des noch zu beantragenden Sanierungsgebietes; zum Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm und zu den dafür erforderlichen Vorbereitenden Untersuchungen werde die Verwaltung in einer der nächsten Ausschuss-Sitzungen berichten. Hinsichtlich des weiteren Straßenverlaufs habe die Verwaltung allerdings bislang noch keine Überlegungen angestellt. Auch Herr Feuerstein erklärt, der Vorlage zustimmen zu wollen. Das Projekt solle allerdings nicht mit weitergehenden Straßenbaumaßnahmen im westlichen Teil der Straße Steinsgraben überfrachtet werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Feuerstein erläutert Frau Leuner-Haverich, dass u.a. die Errichtung einer Parkpallette sowie ggfs. auch von Tiefgaragenstellplätzen vorgesehen sei.

 

Aus Sicht von Herr Nier sei das vorgestellte Projekt auch hinsichtlich der durchgeführten Bürgerbeteiligung zu begrüßen. Positiv sei neben dem hohen Anteil sozialen Wohnungsbaus insbesondere die Zusage, dass alle Bestandsmieter nach Abschluss der Baumaßnahmen im Quartier verbleiben könnten. Herr Wedrins macht deutlich, dass dem Projekt eine hohe sozialpolitische Bedeutung zukomme. Den Bestandsmietern müsse die Sorge genommen werden, dass die Miete künftig deutlich steige. Insofern sei es besonders zu begrüßen, dass hier sozialer Wohnungsbau realisiert werden solle. Er wolle zugleich jedoch auch deutlich machen, dass bezahlbarer Wohnraum in der Regel nur durch konsequente Innenverdichtung geschaffen werden könne. Für eine qualitätsvolle Quartiersentwicklung sei es seines Erachtens von entscheidender Bedeutung, den Steinsgraben umzugestalten. Die Forderung nach Dachbegrünung halte er an dieser Stelle allerdingsr überzogen.

 

Auch Frau Oldenburg erklärt, der Vorlage zustimmen zu wollen; der Verringerung des Straßenquerschnittes des Steinsgrabens stehe sie allerdings kritisch gegenüber.

 

Frau Rohmann fordert, die Erschließung des Rewe-Marktes für Sehbehinderte zu optimieren.

 

Herr Arnold dankt Frau Leuner-Haverich für deren Bericht. Durch die günstigen Rahmenbedingungen - u.a. Flächenbesitz und viele öffentliche Stellplätze - und unter Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten böte sich hier die fast einmalige Möglichkeit, den Bestandsmietern neue Wohnungen zu bieten, ohne die Mieten anheben zu müssen.

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Sodann unterbricht Herr Arnold nach Zustimmung des Ausschusses die Beratung der Ausschussmitglieder, um Bürgeranhörungen i.S.v. § 62(2) NKomVG zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.

 

Frau Et-Taib begrüßt die Vorgestellten Planungen. Eine Verständnisfrage von Frau Et-Taib beantwortet Herr Lindemann.

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Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 6 BauA 19-04-18 (1368 KB)      

Der vorliegende städtebauliche Rahmenplan soll als Grundlage für die Bebauungsplanverfahren „Grüne Mitte Ebertal“ sowie der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erlangung von Städtebaufördermitteln dienen.

 
 

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