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Herr Ortsbürgermeister Harms stellt die Vorlage zur Bestellung eines Ortsheimatpflegers vor und bedankt sich bei Herrn Dr. Heinzelmann für die gute Arbeit, sowie dafür, dass er als Ortsheimatpfleger für den Ortsteil Geismar weiterhin zur Verfügung steht.
Frau Tekindor-Freyjer empfindet die Höhe der Aufwandentschädigung für den Ortsheimatpfleger in Höhe von 16,- EUR mtl./ 192,- EUR jährlich als viel zu gering und fragt, wer für die Festlegung der Aufwandsentschädigung zuständig ist.
Frau Störbrock teilt mit, dass es sich um eine Aufwandsentschädigungssatzung handelt, die die Höhe der Aufwandentschädigung für Ortsheimatpfleger festlegt. Es ist davon auszugehen, dass der Rat der Stadt Göttingen diese Satzung beschlossen hat und auch für Änderungen zuständig ist.
Frau Tekindor-Freyjer bittet darum, diese Anmerkung an die zuständigen Stellen weiterzuleiten mit der Bitte, über eine Erhöhung der Aufwandentschädigung für Ortsheimatpfleger nachzudenken und ggf. neu zu beschließen. Die anwesenden Ortsratsmitglieder schließen sich dieser Meinung an.
Der Ortsrat Geismar beschließt einstimmig:
Beschluss:
Der Ortsrat Geismar schlägt dem Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen vor:
Zum Ortsheimatpfleger für die Ortschaft Geismar wird
Herr Dr. Martin Heinzelmann Hauptstraße 31 37083 Göttingen – Geismar
bestellt. |
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