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Herr Ortsbürgermeister Rosenplänter stellt die Vorlage für die Jugendschöffen bzw. für die Jugendhilfsschöffen vor.
Der Ortsrat beschließt einstimmg:
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen: „Den in der Anlage beigefügten Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen wird zugestimmt. Sie sind nach Auslegung im Fachbereich Jugend (Jugendamt) an das Amtsgericht Göttingen weiterzuleiten.“ |
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