zurück
 
 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:32 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB66/0359/18 Planungskostenvereinbarung "Gothaer Haus"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:66-Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung (ehem. FB 60)   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Arnold verweist auf die mit der Ladung versandte Drucksache der Verwaltung.

 

Frau Binkenstein kritisiert, dass der Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens Vertragsgrundlage werden solle; die dem Vertrag beigefügten zeichnerischen Darstellungen stellten jedoch hinsichtlich der nach wie vor offenen Fragestellungen ein zu weitgehendes Präjudiz dar. Die Rahmenbedingungen für das Wettbewerbsverfahren seien im März im Ausschuss diskutiert worden. Hierbei habe der Ausschuss in mehrerlei Hinsicht Änderungsbedarf artikuliert. Dies betreffe z.B. die Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum, den Witterungsschutz für ÖPNV-Fahrgäste und das Wegerecht unter den bisherigen Arkaden. Darüber hinaus sei die Andienung derzeit noch nicht befriedigend geregelt: Ausweislich der zeichnerischen Darstellung werde annähernd das gesamte Grundstück bebaut. Die entsprechend große Tiefgarage solle jedoch über einen Autolift angebunden werden. Sie bezweifle, dass es sich hierbei um eine taugliche Lösung handele. Auch die Lieferzufahrt müsse optimiert werden.

 

Frau Hoffmann bittet zu berücksichtigen, dass man sich noch ganz am Anfang des Verfahrens befinde. Mit der Planungskostenvereinbarung werde lediglich die Kostenträgerschaft für das Bauleitplanverfahren geregelt; alle übrigen ggfs. zu regelnden Fragen blieben einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten. Die Fahrbahnbreite sei im Übrigen einvernehmlich im Ausschuss vereinbart worden. Die Wünsche des Ausschusses vom März 2017 hinsichtlich der Fahrradstellplätze und des Fahrgastunterstandes seien im Übrigen in die Ausschreibung des Wettbewerbes eingeflossen; lediglich der Aspekt des Wegerechtes sei nicht explizit übernommen worden ein Wegerecht sei jedoch entbehrlich, da die Fußnger künftig ausschließlich über öffentliche Verkehrsflächen geführt würden. Herr Dr. Welter-Schultes verweist darauf, dass die Piraten-Partei-Gruppe der reduzierten Fahrbahnbreite nicht zugestimmt habe.

 

Herr Arnold bittet darum, den Fraktionen den endgültigen Auslobungstext für den letztjährigen Wettbewerb zur Verfügung zu stellen; Frau Hoffmann sagt dies zu.

 

Herr Dienberg erklärt, dass die Verwaltung die artikulierten Bedenken im weiteren Verfahren berücksichtigen wolle. Sofern der Ausschuss befürchte, dass der derzeitige Vertragstext dem entgegenstehe, wolle die Verwaltung gerne eine entsprechende Änderung verhandeln. Er könne daher zusagen, dass der Vertrag in § 2 entsprechend geändert werde. Er rege an, dass der Ausschuss und dann entsprechend der Verwaltungsausschuss am 12.02. im Hinblick auf diese Zusage der Vorlage unter dem Hinweis auf die Zusage der Verwaltung zustimme.

 

Dieser Vorschlag stößt auf allgemeine Zustimmung.

Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei einer Gegenstimme:

Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen, dem Abschluss der Planungskostenvereinbarung „Gothaer Haus“ (Städte­baulicher Vertrag i.S.v. § 11(1) S.2 Nr.3 i.V.m. Nr.1 BauGB) mit der Maßgabe zuzustimmen, dass der Verweis auf das Wettbewerbsergebnis in § 2 des Vertrages gestrichen wird; die Verwaltung hat dies bereits verbindlich zugesagt.

 
 

zurück