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Frau Nagler erläutert die Vorlage der Verwaltung. Die genannten Schulen seien - nach Beschluss des Rates und Beantragung bei der Landesschulbehörde - im Jahr 2012 zu Schwerpunkschulen bis 31.7.18 bestimmt worden. Um ihre Arbeit über dieses Datum hinaus, zunächst bis 31.7.2024, fortführen zu können, müsse bei der Landesschulbehröde ein erneuter Antrag gestellt werden. Anschließend fasst der Schulausschuss einstimmig folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Göttingen beantragt gem. § 183c Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) die Fortführung folgender Schwerpunktschulen für die inklusive Beschulung bis zum 31.7.2024 bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde:
Im Primarbereich
Im Sekundarbereich
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