![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Lindemann verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf das im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erarbeitete Wohnbaulandkonzept. Die Auswahl geeigneter Flächen sei anschließend in einem dreistufigen Verfahren erfolgt, die ausgewählten Flächen seien dann schließlich in den 2017 rechtskräftig geworden Flächennutzungsplan aufgenommen worden.
Bei der hier in Rede stehenden Fläche am östlichen Ende der Zimmermannstraße handele es sich um eine dieser Wohnbauflächen, die erstmalig im neuen Flächennutzungsplan dargestellt worden seien. Der Verwaltungsausschuss habe bereits am 27.06.2016 den Aufstellungsbeschluss für ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Neubaugebiet mit ca. 50 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau zu schaffen.
Das in der heutigen Vorlage dargestellte Plangebiet sei jedoch ca. 0,4 ha größer, als im Aufstellungsbeschluss von 2016 ausgewiesen. Damit werde beabsichtigt, ein zusätzliches Angebot im Geschosswohnungsbau zu schaffen. Der aktuelle Flächennutzungsplan 2017 stelle den Bereich als Fläche für Wald dar. Im Gegensatz zu den angrenzenden Waldgebieten weise der hier in Rede stehende Bereich – ebenso wie die im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesenen Fläche - einen vergleichsweise niedrigwertigen Bewuchs auf. Der Fläche komme wegen ihrer Lage in einer Kaltluftschneise jedoch eine hohe stadtklimatische Bedeutung zu. Daher müssten im Rahmen der konkreten Umsetzung (städtebaulicher Entwurf) die möglichen Auswirkungen auf das Stadtklima im Rahmen einer Klimadetailanalyse gutachterlich untersucht werden. Dies werde dann auf Ebene des Bebauungsplanes erfolgen.
Durch die erläuterte Erweiterung des Geltungsbereiches könne der Bebauungsplan nicht mehr aus dem Flächennutzungsplan 2017 entwickelt werden; daher solle – parallel zur Erarbeitung des Bebauungsplanes - der Flächennutzungsplan für den Erweiterungsbereich entsprechend geändert werden. Der Änderungsbereich liege ferner innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Leinetal; die erforderliche Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolge im Rahmen eines gesonderten Änderungsverfahrens.
Der Ortsrat Weende-Deppoldshausen habe der Vorlage in der vergangenen Woche bereits einstimmig zugestimmt.
Frau Morgenroth meldet für ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes habe eine sorgsame und umfängliche Abwägung zwischen den Belangen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und dem Wohnbauflächenbedarf andererseits stattgefunden. Vor diesem Hintergrund bestehe keine Veranlassung, diese naturräumlich wichtige Fläche nunmehr eine Bebauung zu öffnen. Eine Erweiterung der Wohnbaufläche an dieser Stelle würde einen Präzedenzfall schaffen, wovon sie dringend abrate. Herr Dienberg entgegnet, dass es sich hier nicht um eine Fläche besonderer Wertigkeit handele. Wie in der Vorlage dargelegt, handele es sich im Wesentlichen um jungen Pionierwald sowie um Flächen einer Ruderalflur von mittlerer Biotopwertigkeit. Er bitte auch darum, die Diskussion aus der vergangenen gemeinsamen Sitzung von Bauausschuss und Sozialausschuss am 09.11.17 nicht aus dem Auge zu verlieren; dort sei die schnelle und umfängliche Ausweisung weiterer Wohnbauflächen gefordert worden. Die nunmehr artikulierten Bedenken würden dieser übergeordneten Zielsetzung nicht hinreichend Rechnung tragen. Im Übrigen sei er davon überzeugt, die Bebauung so abwickeln zu können, dass die Kaltluftschneise nicht beeinträchtigt werde. Aus Sicht der Verwaltung sei es fachlich ohnehin falsch gewesen, nicht bereits im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die fragliche Fläche mit einzubeziehen. Wenn die Schaffung von Wohnraum ernsthaft gewollt werde, dann müsse eine solche Entwicklung auch an dieser Stelle möglich sein.
Herr Dr. Welter-Schultes hingegen erklärt, dass die kürzlich erfolgte Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes das Ergebnis eines umfänglichen Beteiligungsprozesses gewesen sei. Hiervon solle nun – wenige Monate nach Erlass des Flächennutzungsplanes - nicht bereits wieder abgewichen werden. In mehreren Bürgerversammlungen sei die hier in Rede stehende Fläche durchaus kontrovers diskutiert worden. Er plädiere daher dafür, das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren – ohne die Erweiterungsfläche – fortzuführen. Zudem befürchte er, dass die Bebauung – selbst bei einer Längsanordnung – die Kaltluftschneise erheblich beeinträchtigen werde.
Herr Feuerstein verweist darauf, dass der Aufstellungsbeschluss bereits im August 2016 gefasst worden sei. Vor diesem Hintergrund wäre es ggfs. zielführender gewesen, das Bebauungsplanverfahren zügig weiterzuführen, anstatt das Verfahren jetzt mit der Frage einer Flächenerweiterung zu verzögern. Seines Wissens hätte ein Investor zur Verfügung gestanden, der bereit gewesen wäre, die Bebauung im bisherigen Geltungsbereich zu realisieren. Frau Binkenstein plädiert dafür, das Planungsrecht möglichst kurzfristig zu schaffen. Es solle sichergestellt werden, dass durch die Frage der Erweiterung das Verfahren nicht weiter verzögert werde.
Herr Lindemann gibt zu bedenken, dass das Bebauungsplanverfahren nur dann weitergeführt werden könne, wenn das Bebauungskonzept feststehe. Die Kaltluftschneise werde eine Bebauung der Erweiterungsfläche jedoch nicht ausschließen. Er bitte ferner zu berücksichtigen, dass die Erweiterungsfläche bislang v.a. auch deshalb nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens gewesen sei, weil die Stadt bisher noch keinerlei Zugriff auf diese Fläche gehabt habe. Nunmehr zeichne sich jedoch seitens des Grundstückseigentümers erstmals Verkaufsbereitschaft ab; sollte die Fläche jedoch nicht erworben werden können, so würde das vorliegende Änderungsverfahren auch nicht weiter betrieben werden. Überdies müsse mit dem Investor auch noch ein Städtebaulicher Vertrag verhandelt werden, bevor der Auslegungsbeschluss gefasst werden könne. Ggfs. seien auch die Unternehmen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft an einer Entwicklung der Flächen interessiert; auch hier seien die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.
Herr Dienberg ergänzt, dass es eindeutig nicht praktikabel sei, die lediglich 0,4 ha große Erweiterungsfläche vom Verfahren abzutrennen. Er spreche sich daher nachdrücklich dafür aus, ein Konzept für die Gesamtfläche zu entwickeln. Ggfs. könne auch hier das Instrument der Konzeptvergabe zur Anwendung kommen. Eine Entwicklung der Fläche müsse nach den Bedingungen der Stadt erfolgen – und hierzu zähle auch, dass 15 % Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus und 15 % bezahlbarer Wohnraum geschaffen werde. An einer solchen Ausschreibung im Rahmen der Konzeptvergabe könne sich dann jeder Interessierte beteiligen. Sofern allerdings die gemeinnützige Wohnungswirtschaft sich bereit erklärte, entsprechenden Wohnraum zu schaffen, so böte es sich jedoch an, die fraglichen Flächen direkt an diese zu vergeben.
Herr Holefleisch erklärt, dass die zügige Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums unstrittig dringend erforderlich sei. Um hier eine abschließende Entscheidung treffen zu können fehle ihm jedoch eine belastbare Beschreibung der Fläche. Ggfs. könne die Verwaltung hierzu in der Fraktion vortragen. Herr Dienberg sagt dies zu.
Nach Ansicht von Herrn Nier sei es nicht angemessen, von vorneherein gewisse Flächen von einer wohnbaulichen Nutzung auszuklammern, während z.B. im ohnehin schon dicht besiedelten Ortsteil Grone eine weitere bauliche Verdichtung betrieben werde. In diesem Sinne sei eine Wohnungsbauentwicklung im Bereich Zimmermannstraße daher gerade auch unter sozialen Gesichtspunkten durchaus sinnvoll. Unter sorgfältiger Abwägung aller Belange hätte er der Vorlage daher heute zugestimmt; er respektiere allerdings auch den angemeldeten Beratungsbedarf.
Frau Binkenstein wendet ein, dass sie gerade in dem Bestreben, weitere Verzögerungen zu vermeiden, dafür plädiere, die Erweiterungsfläche nicht mit einzubeziehen. Hinsichtlich der Ausführungen der Verwaltung zur Grundstücksvergabe gebe sie zu bedenken, dass sich das Bebauungsplangebiet zwar im Eigentum der Stadt befinde, dass für Teile der Fläche jedoch auch ein Erbbaurecht vergeben sei. Hierbei handele es sich um ein eigentumsgleiches Recht, was entsprechend zu berücksichtigen sei. Nach Ansicht von Frau Hermann könne die Stadt damit nicht voll umfänglich über die fragliche Fläche verfügen. Überdies sollten private Investoren nicht per se außen vor gelassen werden. Herr Dienberg verweist darauf, dass sich wesentliche Teile der Fläche allerdings auch im ausschließlichen Eigentum der Stadt befänden und nicht durch Erbbaurechte belastet seien.
Herr Dr. Welter-Schultes regt an, anstatt der hier in Rede stehenden Fläche ein Grundstück am Sprangerweg zu entwickeln, zumal auch diese Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen sei. Herr Dienberg entgegnet, dass die eine Maßnahme die andere nicht ausschlösse; die Erwägung sei insofern sachfremd. ----- Sodann unterbricht Herr Arnold die Beratung der Ausschussmitglieder, um Bürgeranhörungen i.S.v. § 62 NKomVG zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.
Herr Schneider erklärt namens der von ihm betriebenen Bauträgergesellschaft, auf der Fläche investieren zu wollen. Herr Dienberg erläutert, dass die Verwaltung hierzu auch mit ihm bereits entsprechende Gespräche geführt habe; er bitte jedoch um Verständnis dafür, dass hierzu im öffentlichen Sitzungsteil nicht weiter vorgetragen werden könne. Über die Grundstücksvergabe entscheide ohnehin nicht die Verwaltung, sondern das jeweilige politische Gremium. Die Ergebnisse des „Runden Tisches“ zu sozialem Wohnungsbau resp. bezahlbarem Wohnraum sollten jedoch auf jeden Fall umgesetzt werden.
Über die Art der Einbeziehung der verschiedenen Interessenten kommt es zum offenen Dissens zwischen Herrn Schneider und Herrn Dienberg; Herr Arnold bricht mit Hinweis auf das Gebot der vertraulichen Behandlung einzelner Rechtsgeschäfte diese Debatte ab.
Frau Gregorius spricht sich dafür aus, die Erweiterungsfläche nicht zu bebauen; Ihres Erachtens sei auch Pionierwald erhaltenswert. Zudem werde eine Änderung des gerade erst beschlossenen Flächennutzungsplanes die Glaubwürdigkeit der Politik nachhaltig schädigen. Herr Arnold erklärt, dass er bereits bei Verabschiedung des Flächennutzungsplanes darauf verwiesen habe, dass dieser „nicht in Stein gemeißelt“ sein könne. Es entspreche normalen Planungsabläufen, dass ein solcher Flächennutzungsplan auch wieder geändert werde. Dies sei auch beim bisherigen Flächennutzungsplan nicht anders gewesen, der in den 42 Jahren seines Bestehens rund 100 Änderungen erfahren habe. Es habe daher jedem Beteiligten klar sein müsse, dass es auch beim neuen Flächennutzungsplan zu Änderungen kommen werde. Nach Ansicht von Herrn Dr. Welter-Schultes wäre die hier in Rede stehenden Änderung jedoch besonders kontraproduktiv.
Ein weiterer Anwohner (Herr Luchtrath) fürchtet im Falle einer Bebauung der Erweiterungsfläche um den Bestand der Kaltluftschneise. ----- Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Die Angelegenheit wird vertagt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |