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Frau Fischer-Kallmann stellt den von der SPD-Ratsfraktion eingebrachten Antrag vor und weist im Verlauf ihrer Ausführungen explizit darauf hin, dass die beantragte Außenspielstätte nur temporär und nicht ganzjährig zu nutzen sein solle. Darüber hinaus solle eine nachhaltige kostengünstige Lösung angestrebt werden. Frau Broistedt weist darauf hin, dass für den in der heutigen Sitzung eingebrachten Antrag noch keine Stellungnahme der Verwaltung vorliege, die Intention des Prüfauftrages aber grundsätzlich begrüßt werde. In von der Kulturverwaltung bereits geführten Vorgesprächen zeigten sich die angesprochenen Kultureinrichtungen wie DT, JT und die Göttinger Händel-Gesellschaft grundsätzlich aufgeschlossen. Für die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklärt Herr Harms, dass der Antrag grundsätzlich begrüßt werde. Es werde allerdings darum gebeten, den Auftrag dahingehend zu erweitern, die Anschaffung/Verwendung einer wie auch immer gearteten mobilen Bühne zu prüfen. Herr Beck verweist darauf, dass die Kulturverwaltung in der Vergangenheit bereits eine mobile Bühne vorgehalten habe und er verweise in diesem Zusammenhang auf den großen logistischen, personellen und finanziellen Aufwand für Lagerung, Aufbau und Unterhaltung der Bühne. Darüber hinaus verweise er auf die im Göttinger Innenstadtbereich zu beachtenden Regelungen der Lärmschutzrichtlinie, die die Möglichkeiten eines nicht zu Beschwerden führenden Veranstaltungsbetriebes einschränken würden. In diesem Zusammenhang verweise er u. a. auf die immer wieder konfliktträchtige Aufstellung von Zelten im Cheltenham-Park. Nicht ohne Grund sei die Kulturverwaltung für die Konzerte von „Musik im Wald“ auf das nur mit enormen logistischen Aufwand zu bespielende Gelände des Kaiser-Wilhelm-Parks ausgewichen. Für die PiratenundPartei-Ratsgruppe erklärt Frau Rotter, dass der Antrag und insbesondere die Einbindung von Kultureinrichtungen begrüßt werden. Darüber hinaus werde darum gebeten, auch Schulen und Vereinen eine Nutzung der Bühne zu ermöglichen. Nach Aussage von Herrn Siepmann begrüße die FDP-Ratsfraktion den Antrag. Bezüglich der gewünschten innenstadtnahen Fläche allerdings sei er pessimistisch und schlage insofern auch eine Suche nach geeigneten Flächen in den Stadtteilen vor. Ergänzend zu den exemplarisch benannten Kultureinrichtungen bittet Herr Siepmann um Mitteilung, ob auch Gespräche mit dem GSO erfolgt oder noch geplant seien. Für die CDU-Ratsfraktion erklärt Frau Güntzler, dass der Antrag insbesondere aufgrund der geforderten Innnenstadtnähe eher skeptisch gesehen werde. In ihrer Fraktion herrsche darüber hinaus Verwunderung, dass von der Antragstellerin keine Beispiele benannt wurden. Herr Arndt und Frau Fischer-Kallmann erwidern, dass der Antrag bewusst offen formuliert wurde, da keine Vorfestlegung gewollt gewesen sei. Herr Arnold erklärt, dass der Verein Kunst e.V. eine Außenspielstätte für eine gute Idee halte, die das kulturelle Leben in dieser Stadt aufwerten werde, zumal wenn diese von allen Kultureinrichtungen genutzt werden könne. Bezüglich möglicher den Spielbetrieb beeinträchtigender widriger Witterungsverhältnisse verweist er darauf, dass aufgrund seiner Erfahrungen mit dem Open-Air-Kino die Bevölkerung nach seiner Ansicht „wetterfester“ geworden sei. Herr Lankeit verweist auf das große Interesse der Göttinger Wissenschaftseinrichtungen und darauf, dass schon seit langem Überlegungen bestehen, den Nordcampus zu beleben. Insofern schlage er vor, den Uni Nordbereich in eine Prüfung mit einzubeziehen. Für den Integrationsrat erklärt Herr Moreno Morales, dass der Antrag sehr begrüßt werde. Frau Broistedt führt zusammenfassend aus, dass der Antrag dahingehend ergänzt werden solle, eine Prüfung auch auf Standorte außerhalb der Innenstadt auszuweiten. Darüber hinaus solle eine Abstimmung der Bedarfe mit DT, JT, der Händel-Gesellschaft und anderen durchgeführt werden. Herr Arndt resümiert, dass nach seiner Ansicht aufgrund der Diskussion sowohl gegen den Antrag als auch die Ergänzung, Ausdehnung der Suche nach geeigneten Flächen über die Innenstadt hinaus, keine grundsätzlichen Einwände geäußert worden seien und somit als Prüfauftrag an die Verwaltung angesehen würden. Zu gegebener Zeit bitte er um einen Sachstandsbericht. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. |
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