![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Arnold teilt mit, dass die CDU-Fraktion über die Beschlussvorlage verwundert sei. Er erklärt, dass eine einseitige Erklärung seitens der Stadt Göttingen zur Höhergruppierung einzelner Beschäftigtengruppen aus seiner Sicht, ohne die Zustimmung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV), nicht möglich sei.
Herr Lieske weist darauf hin, dass die Höhergruppierungen aufgrund geänderter Arbeitsplatzbeschreibungen erfolgen werden. Die neuen Arbeitsplatzbewertungen der Stellen würden zu einer Zuordnung zur Entgeltgruppe 2 führen.
Herr Arnold merkt an, dass er dennoch Zweifel an der Durchführbarkeit habe und dass die CDU-Fraktion die Mitgliedschaft beim KAV durch eine entsprechende Beschlussfassung nicht aufs Spiel setzten wolle.
Frau Fischer-Kallmann stellt fest, dass eine Höhergruppierung entsprechend dem Tarifvertrag erfolgen müsse, sofern die neuen Arbeitsplatzbeschreibungen eine höhere Entgeltgruppe vorgeben würden. Außerdem weist sie darauf hin, dass die im Beschlussvorschlag genannte Hinwirkung auf einen Wegfall der Entgeltgruppe 1, ihrer Meinung nach, lediglich als ein Vorschlag an den KAV, für die anstehenden Tarifverhandlungen, zu verstehen sei.
Herr Lieske ergänzt, dass der Landkreis Göttingen bei den betroffenen Berufsgruppen ebenfalls eine Höhergruppierung vorgenommen habe. Dort sei nach dem politischen Beschluss Kontakt mit dem KAV aufgenommen worden. Im Ergebnis habe der KAV mitgeteilt, dass bei Vorliegen entsprechender Arbeitsplatzbewertungen auch eine Eingruppierung nach dieser Bewertung notwendig sei.
Frau Grothe erklärt, dass ihrer Meinung nach auch beim KAV Kritik angebracht werden müsse und dass es nach ihrem Kenntnisstand keine Stellen gebe, die eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 rechtfertigen würden. Diese sei demnach grundsätzlich auch nicht mehr notwendig.
Herr Ralle schließt sich dem an.
Frau Banaschak und Frau Kücking erläutern, dass die aus den Tätigkeiten resultierenden Anforderungen an die betroffenen Berufsgruppen die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 1 übersteigen würden. So seien beispielsweise Vorschriften und Kenntnisse im Bereich der Hygiene anzuwenden und die daraus resultierende Eigenverantwortung bewirke eine höhere Eingruppierung als Entgeltgruppe 1.
Herr Tugcu gibt bekannt, dass er den Beschlussvorschlag begrüße und die Höhergruppierung seiner Meinung nach längst fällig gewesen sei.
Herr Arnold weist darauf hin, dass die betroffenen Berufsgruppen, im Vergleich zur freien Wirtschaft, bereits jetzt oberhalb des Mindestlohnes vergütet würden und er keine Anhaltspunkte sehe, dass alle ausgeübten Tätigkeiten eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 2 bewirken würden. Weiter erklärt er, dass ihm bewusst sei, dass eine Teilzeitkraft in Entgeltgruppe 1 keine Möglichkeit habe, eine selbstständige Altersvorsorge aufzubauen und das dies bei vergleichbaren Arbeitskräften in der freien Wirtschaft aber ebenso sei.
Frau Kücking weist abschließend darauf hin, dass es etliche vergleichbare Kommunen gebe, die ebenfalls eine Höhergruppierung dieser Berufsgruppen in Entgeltgruppe 2 vorgenommen hätten.
Sodann nimmt der Ausschuss mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen zur Kenntnis, dass die in der Entgeltgruppe (EG) 1 befindlichen Beschäftigten der Stadt Göttingen zum 01.05.2018 in die EG 2 höhergruppiert werden. Der Antrag wird damit für erledigt erklärt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |