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12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 16
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:13 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Dienberg erläutert, dass die Verwaltung die im Rahmen der bisherigen Beschlussfassung zur Stadthallensanierung aufgeworfenen Fragestellungen geprüft habe und entsprechende Untersuchungen auf den Weg bringen wolle. Sehr schnell sei deutlich geworden, dass neben der Hochbauverwaltung zahlreiche weitere städtische Dienststellen betroffen seien. Daher habe zunächst eine entsprechende Organisationsstruktur gefunden werden müssen. Mit der Koordinierung der verschiedenen Aktivitäten sei derzeit Frau Lorenz betraut.

 

Sodann berichtet Frau Epperlein über den aktuellen Sachstand. Derzeit bestünden für die Verwaltung drei wesentliche Aufgabenstellungen:

  • Die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen des Generalplaners;
  • die Ausschreibung und Vergabe des Städtebaulichen Rahmenplans;
  • sowie die Ausschreibung und Auftragserteilung zur Erarbeitung eines Fassadenentwurfes.

 

hrend für den erstgenannten Planungsauftrag eine europaweite Ausschreibung erforderlich sei, könne für die beiden letztgenannten Aufträge eine Ausschreibung auf nationaler Ebene erfolgen.

 

In der ersten Stufe der Vergabeverfahren sollten jeweils drei Büros ausgehlt werden, mit denen dann auf der Grundlage konkreter Vorgaben für den nftigen Entwurf die Verhandlungen weitergeführt würden. Diese Vorgaben seien allerdings derzeit noch nicht ausformuliert. Bei der Erarbeitung der Vorgaben werde besonderes Gewicht auf die städtebaulichen Fragestellungen gelegt werden, dies gelte insbesondere hinsichtlich der Ausschreibung der Freiraumplanung. Die ausgewählten Büros sollten gleichermaßen mit Fragen des Städtebaus und der Freiraumplanung vertraut sein.

 

Die Veröffentlichung der Ausschreibungen werde derzeit vorbereitet; der Auftrag an den Generalplaner könne voraussichtlich im März 2018 erteilt werden; der Abriss der Halle könnte demnach zum Jahresende 2018 beginnen. Auch für die übrigen Aufträge solle eine Auftragsvergabe imrz 2018 erfolgen; im Falle des Rahmenplans sei eine vorgeschaltete öffentliche Veranstaltung im Februar 2018 geplant.

 

Auf Nachfrage von Herrn Arnold teilt Frau Epperlein mit, dass das Urheberrecht des seinerzeitigen Architekten einer Sanierung nicht grundsätzlich entgegenstehe. Die Verwaltung plane, zumindest Teile der Kacheln weiter zu verwenden, zugleich jedoch der Halle ein neues „Gesicht“ zu geben. Frau Binkenstein erläutert, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tode des Architekten gelte. Die Verwaltung solle daher Kontakt mit den Nachfahren des Architekten aufnehmen. Herr Arnold fordert die Verwaltung auf, deshalb zeitnah Kontakt mit den Nachfahren des Architekten aufnehmen.

 

Auf Nachfrage von Frau Rohmann erklärt Frau Epperlein, dass die Halle noch bis Herbst 2018 nutzbar sein werde. Frau Dr. Sakowsky bittet um Auskunft, ob bis dahin ein Weiterbetrieb der Halle zulässig sei. Frau Epperlein bejaht dies.

 

Herr Dr. Wiedemann bittet um Auskunft, ob die Beendigung des Entschuldungshilfepaktes (EHP) Auswirkungen auf die Finanzplanung habe. Frau Epperlein erläutert, dass bislang ohnehin noch keine Fördermittel eingestellt seien. Die Verwaltung prüfe derzeit, welche Fördermöglichkeiten in Betracht käme. Sie gehe allerdings davon aus, dass eine Förderung auch nach Beendigung des EHP weiterhin möglich sei.

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen mit der Maßgabe, die urheberechtlichen Fragen zu klären..

 
 

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