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12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 12.1
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:13 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/1450/17 Bebauungsplan Göttingen Nr. 242 "Südlich Nonnenstieg" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV)
- erneuter Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Herr Dienberg nimmt Bezug auf die mit der Ladung versandte Vorlage der Verwaltung und fasst diese kurz zusammen. Inhaltlich könne weitestgehend auf die bisherige umfängliche Diskussion in dieser Angelegenheit im Zeitraum von Februar 2012 bis Sommer 2014 verwiesen werden. Es sei bereits ein umfangreiches Aufstellungsverfahren nebst Bürgerbeteiligung durchgeführt worden, welches dann jedoch im Herbst 2014 zum Erliegen gekommen sei. Ablauf und Inhalt des bisherigen Verfahrens seien in der Drucksache detailliert dargestellt.

 

Nachdem das Verfahren zunächst nicht weitergeführt worden sei, seien die leerstehenden Institutsgebäude dann als Unterkunft für Geflüchtete genutzt worden. Da sich der Bedarf an Flüchtlings-Unterkünften zwischenzeitlich reduziert habe, habe der Verwaltungs­ausschuss der Stadt Göttingen am 26.6.2017 beschlossen, die Gemein­schafts­ein­richtung am Nonnenstieg mit Auslaufen des Betreiber- und Mietvertrages zum 31.08.2018 zu schließen.

 

Da das Verfahren längere Zeit geruht habe, sei eine Aktualisierung verschiedener Grundlagenuntersuchungen erforderlich geworden. Weiterhin seien auch Änderungen an den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und dessen Begründung vorgenommen worden. Die wesentlichen Änderungen seien in der Drucksache sowohl erläutert, wie auch in den Anlagen synoptisch dargestellt. Die Änderungen in der Begründung seien dort ebenfalls entsprechend kenntlich gemacht worden.

 

Der zwischenzeitlich in Kraft getretene neue Flächennutzungsplan stelle hier eine Wohnbaufläche dar. Ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sei damit anders als noch zum Zeitpunkt des bisherigen Bauleitplanverfahrens entbehrlich geworden.

 

Ziel der Planung sei es nach wie vor, ein Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festzusetzen und eine Bebauung mit Geschosswohnungsbau zu ermöglichen. Dies drücke sich neben den entsprechenden städtebaulichen Dichtekennzahlen (GRZ und GFZ) insbesondere auch in den festgesetzten Geschossigkeiten aus. Als GFZ werde wie im bisherigen Entwurf auch ein Wert von 0,95 beibehalten, obschon im WA eine GFZ von bis zu 1,2 möglich wäre. Es sei eine Bebauung mit mindestens drei Vollgeschossen und in Teilen mit bis zu fünf Vollgeschossen vorgesehen.

 

Ein zentrales Thema in der bisherigen Diskussion sei die Frage gewesen, wie sichergestellt werden könne, dass unterschiedliche Bauformen resp. eine differenzierte Bebauung realisiert werde. Der aktuelle Entwurf sehe nur in einigen wenigen Baugebietsteilen (WA 3 und WA 5) eine Bebauung mit fünf Vollgeschossen vor; in den übrigen Bereichen sollten 3- oder 4-geschossigen Baukörper zugelassen werden. Mit den unterschiedlichen Geschossigkeiten solle eine differenzierte Höhenentwicklung und Gebäudetypologie erreicht werden.

 

Das Baugrundstück verfüge über einen prägenden Bestand an Grünstrukturen; Ziel sei es weiterhin, einen angemessenen und funktional bedeutsamen Anteil dieser Flächen zu erhalten.

 

Die aktuelle Vorlage enthalte gegenüber den bisherigen Entwürfen einige Veränderungen, die jedoch wie bereits dargelegt gesondert kenntlich gemacht worden seien. Derartige Abweichungen beträfen z.B. ein kleines Baufenster im Norden des Areals, welches nunmehr entfallen sei. Ferner sei im Süden des Plangebietes eine Car-Sharing-Fläche vorgesehen. Auch seien die festgesetzten Traufhöhen geändert worden, um aktuellen technischen Entwicklungen Rechnung tragen zu können.

 

Weiterhin sei es auch erforderlich gewesen, das seinerzeitige Verkehrsgutachten (letzter Stand 13.02.2014) fortzuschreiben, um den aktuellen Stand der Verkehrsmengen am relevanten Knotenpunkt Nonnenstieg / Kreuzbergring / Nikolausberger Weg / Düstere-Eichen­Weg zu erheben sowie die Auswirkung der Planung zu ermitteln und zu bewerten. In der Folge sei festgestellt worden, dass das Verkehrsaufkommen am Knotenpunkt gegenüber der seinerzeitigen Erhebung in der morgendlichen Spitzenstunde z.T.  deutlich zugenommen haben (auf dem nördlichen Teilknoten um ca. 20%, auf dem südlichen Teilknoten um ca. 10%).

 

In der Prognose stelle das Gutachten fest, dass sich durch die geplante Bebauung, im Vergleich zu den ohnehin eintretenden Verkehrsmengenveränderungen, nur geringe und zeitlich eng begrenzte Einschränkungen im Verkehrsablauf ergebenrden, welche aus verkehrlicher Sicht einer Bebauung am Nonnenstieg nicht entgegenstünden. Gleiches gelte für die Bebauung am Nikolausberger Weg. Zudem würden Verbesserungspotentiale im Rahmen der Maßnahme zur ÖPNV-Beschleunigung und insbesondere der geplanten verkehrsmengenabhängigen Steuerung der Lichtsignalanlage gesehen. U.U. komme auch die Einrichtung eines Kreisverkehres in Betracht.

 

Herr Dienberg erläutert ferner, dass das soeben zu TOP 12.1 Gesagte analog auch für den Tagesordnungspunkt 12.2 zutreffe: Auch hier habe es bereits einen endverhandelten Vertrag gegeben der dann jedoch nicht habe umgesetzt werden können, da das Bauleitplanverfahren 2014 zum Erliegen gekommen sei. Daher solle nunmehr eine aktualisierte und in einigen Punkten ergänzte Vereinbarung getroffen werden. Dieser neue Vertrag sei von wenigen redaktionellen Änderungen abgesehen - im Wesentlichen nur ergänzt, im Übrigen aber nicht verändert worden.

 

Die Ergänzungen bezögen sich v.a. auf folgende Aspekte:

  • Zum einen sei § 5 um eine Regelung zur Schaffung einer e-Ladestation sowie um eine Bestimmung, wonach zwei Car-Sharing-Plätze zur Verfügung gestellt werden müssten, ergänzt worden.
  • Zum anderen sei ein neuer § 6 eingefügt worden, der umfängliche Regelungen zum sozialen Wohnungsbau resp. zur Preislimitierung der Wohnungsmiete enthalte. Demnach müssten 15 % der Wohnungen als „Sozialer Wohnungsbau“ und weitere 15 % als preisgünstiger Wohnraum erstellt werden.

 

Herr Holefleisch dankt zunächst den Anwohnern des Quartiers für deren vorbildliches Engagement für de im ehemaligen IWF-Gebäude untergebrachten Flüchtlinge. Er wolle zugleich aber auch deutlich machen, dass er kein Bauprojekt kenne, bei dem eine derart umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden habe, wie bei der Konversion des IWF-Areals. Der jetzt von der Verwaltung vorgelegte Entwurf spiegele den seinerzeit vereinbarten Kompromiss wider. Eine GFZ von 0,95 sei in Anbetracht der bestehenden Wohnungsnot und des gesetzlichen Innenverdichtungsgebotes sicherlich nicht zu hoch. Er erinnere daran, dass im Bereich des Ebertals eine GFZ von 1,2 vorgesehen sei. Auch die seinerzeitigen Forderungen, unterschiedliche Kubaturen vorzusehen und die Topographie des Geländes zu berücksichtigen, hätten Berücksichtigung gefunden. Er begrüße überdies, dass nunmehr zusätzlich Regelungen zum sozialen Wohnungsbau resp. zum bezahlbaren Wohnraum aufgenommen worden seien. Er plädiere dafür, das Bebauungsplanverfahren nunmehr zügig zum Abschluss zu bringen; es wäre blamabel, wenn die Flüchtlinge auszögen und nicht zeitnah mit den Baumaßnahmen begonnen werden könne. Der Wohnungsbedarf sei ein wichtiges Thema, auf den die Politik reagieren müsse. Die Wohnungsuchenden artikulierten sich leider nicht im gleichen Maße wie diejenigen, die bereits über angemessen Wohnraum verfügten und über Gestaltungsfragen diskutierten.

 

Auch Frau Binkenstein erklärt, dass sie es ausdrücklich begrüße, dass nunmehr erstmals Regelungen zum bezahlbaren Wohnraum aufgenommen worden seien. Auf Nachfrage von Frau Binkenstein erläutert Herr Briehle, dass es sich bei der im Baugebietsteil „WA5“ verzeichneten unterirdischen Anlage um den ehemaligen Nitro-Bunker des IWF handele; dieser könne als Nebennutzung weiterhin bestehen bleiben.

 

Frau Binkenstein kritisiert, dass die Rücktrittsregelung in § 11(5) des Vertrages zu undifferenziert sei und Verzögerungen, die die Stadt gar nicht zu verantworten habe, nicht ausschlösse. Herr Dienberg erklärt, dass die Verwaltung in diesem Sinne in Nachverhandlungen mit dem Investor treten wolle.

 

Herr Dr. Welter-Schultes beantragt Vertagung der Angelegenheit. Ein angemessener Interessenausgleich mit den Anliegen der Anwohner sei seines Erachtens nicht gewährleistet. Die nunmehrige Verwaltungsvorlage sei annähernd deckungsgleich mit den bisher schon vorgelegten Planungen. Er hätte sich gewünscht, dass die Bürger zuvor neuerlich beteiligt worden wären. Ferner müsse die GFZ gesenkt werden. Er halte es für nicht sachgerecht, die GFZ auf das gesamte Baugebiet zu beziehen; nicht bebaubare Nebenflächen sollten herausgerechnet werden. Ferner sei die voraussichtliche Verkehrszunahme erheblich. Hier plädiere er für einen grundlegenden Wandel in der Verkehrspolitik. Zu begrüßen sei es hingegen, dass die Ampelschaltung verändert werden solle; hier handele es sich um eine Forderung, die er bereits seit mehreren Jahren erhoben habe. Insgesamt plädiere er jedoch dafür, den Bewohnern des Quartiers neuerlich die Möglichkeit zu geben, im Rahmen einer Bürgerversammlung ihre Vorstellungen einbringen zu können.

 

Herr Nier erklärt, dass er es grundsätzlich begrüßt hätte, wenn das Flüchtlingsheim im ehemaligen IWF-Gebäude auch über das Jahr 2018 hinaus hätte erhalten werden können. Im Übrigen teile er die Einschätzung, dass - über die formalen Beteiligungs­schritte hinaus glichkeiten gefunden werden müssten, die Bürger einzubinden und zu beteiligen. Hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus begrüße er es zwar, dass nun in diesem Quartier erstmals entsprechende Regelungen getroffen würden, er kritisiere allerdings die seines Erachtens zu kurze Bindungsfrist. Ferner wolle er sicher­gestellt wissen, dass bei der Berechnung der Quote auch mögliche Eigentums­wohnungen einbezogen würden. Herr Lindemann erläutert, dass dies der Fall sei.

 

Frau Oldenburg kritisiert die Ihres Erachtens zu hohen energetischen Anforderungen, die die Baumaßnahme unnötig verteuerten. Positiv zu bewerten sei jedoch die Festlegungen zum sozialen resp. bezahlbaren Wohnraum. Grundsätzlich könne sie auch die Schaffung von Geschosswohnungsbau an dieser Stelle mittragen; sie hätte es jedoch begrüßt, wenn auch die Möglichkeit für den Bau von Einfamilienhäusern geschaffen worden wäre. Eine umfängliche Bürgerbeteiligung sei auch aus ihrer Sicht von zentraler Bedeutung, im vorliegenden Fall müsse sie jedoch einräumen, dass hier bereits eine sehr umfangreiche und gute Bürgerbeteiligung stattgefunden habe.

 

Herr Dr. Wiedemann erklärt, der Vorlage zustimmen zu wollen. Er kritisiere allerdings, dass der Umfang der Wertpunkte für den erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich gegenüber den bisherigen Planentwürfen gesunken sei. Offensichtlich hätten hier zwischenzeitlich durchgeführte Maßnahmen zu einer Verschlechterung des „Ist-Zustandes“ geführt. Herr Dienberg bittet zu berücksichtigen, dass die Evaluierung nicht beliebig erfolgen könne und den jeweiligen Zustand zum Zeitpunkt der Erhebung berücksichtigen müsse.

 

Herr Arnold verweist darauf, dass er seinerzeit vorgeschlagen habe, die Baufenster in Richtung Habichtsweg zu verschieben; dieser Vorschlag sei jedoch nicht mehrheitsfähig gewesen. Das Verfahren zur Konversion des IWF-Areals habe in vielerlei Hinsicht einen Lernprozess ausgelöst. So seien in der Folge bei zahlreichen anderen Verfahren umfängliche Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt worden. Beim vorliegenden Verfahren seien die Bürger allerdings bereits in vielfältigster Weise eingebunden gewesen; zudem biete das erneute Offenlage-Verfahren eine weitere Möglichkeit, seine Bedenken einzubringen. Er bitte allerdings auch zu berücksichtigen, dass eine gewisse bauliche Dichte zwingende Voraussetzung sei, um im innerstädtischen Raum bezahlbaren Wohnraum erstellen zu können. Er kritisiere allerdings in diesem Zusammenhang den Artikel im Göttinger Tageblatt, der einen alten Planungsstand aufgegriffen und so einen falschen Eindruck der künftigen baulichen Dichte vermittelt habe. Hinsichtlich der befürchteten Verkehrszunahme wolle er deutlich machen, dass die Baumaßnahme auf dem IWF-Areal hierzu nicht in nennenswerter Weise beitragen werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Holefleisch teilt Herr Dienberg mit, dass die Bindefrist für den bezahlbaren Wohnraum intensiv mit dem Investor verhandelt worden sei; hier habe kein weiterer Spielraum bestanden. Er wolle jedoch zugleich auch deutlich machen, dass die 10-Jahres-Frist auch nur für den „bezahlbaren Wohnraum“ gelte; für den sozialen Wohnungsbau gälten entsprechend längere Fristen. Aus Sicht von Herrn Arnold sei es durchaus sinnvoll, mit geringeren Bindungsfristen zu beginnen, um das Thema jetzt zunächst einmal voranzubringen. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Welter-Schultes verweist Herr Arnold darauf, dass es sich hier überhaupt erst um den zweiten Vertrag handele, in dem entsprechende Regelungen verankert würden. Einen Widerspruch zur Diskussion im „ndnis für Wohnen“ sehe er hier nicht. Frau Dr. Sakowsky ergänzt, dass es zu dieser Thematik mehrere Ratsanträge gebe, die in einer gemeinsamen Sitzung von Bauausschuss und Sozialausschuss behandelt werden sollten. Damit sei ein Beratungsprozess angestoßen worden, der noch nicht abgeschlossen sei; eine endgültige Entscheidung liege noch nicht vor. Hierauf könne jedoch auch nicht gewartet werden; im vorliegenden Fall sei eine schnelle Regelung erforderlich. Auch Frau Oldenburg teilt diese Einschätzung. Herr Nier verweist darauf, dass abschließende Regelungen ohnehin der Rat treffen müsse.

 

Herr Nier kritisiert, dass kein erneutes Bürgerforum durchgeführt werden solle. Im Übrigen plädiere er dafür, TOP 12.1 und 12.2 getrennt abzustimmen. Frau Rohmann bittet darum, bei möglichen Bürgerforen auch Behindertenvertreter einzubinden.

 

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Sodann unterbricht Herr Arnold die Beratung der Ausschussmitglieder, um Bürgeranhörungen i.S.v. § 62 NKomVG zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.

 

Frau Gregorius kritisiert, dass die heute vorgelegten Unterlagen im Wesentlichen annähernd deckungsgleich seien mit den Planungen von vor 3 Jahren. Ferner sei es bedauerlich, dass für den hier in Rede stehenden Bereich kein Ortsrat als Ansprechpartner existiere; Ihres Erachtens müsse stattdessen ein fester Kreis von Ratsmitgliedern als Ansprechpartner benannt werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Gregorius teilt Herr Lindemann mit, dass die in den bisherigen Offenlageverfahren eingebrachten Anregungen selbstverständlich weiter im Verfahren blieben und insofern nicht neuerlich vorgebracht werden müssten.

 

Herr Gregorius verweist darauf, dass durch die aktuelle Presseberichterstattung der Eindruck erweckt worden sei, als hätte sich die Zahl der Wohneinheiten erhöht. Die vorgelegten Planungen lehne er insbesondere deshalb ab, weil nach seinem Dafürhalten der Erhalt der vorhandenen Grünstrukturen ungenügend sei; so werde der Grünbestand z.T. durch Bauflächen überdeckt. Der Anteil der versiegelten Flächen müsse zudem minimiert werden. Er plädiere daher dafür, die vorgelegten Planungen im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung neuerlich mit den Anwohnern abzustimmen. Insgesamt beklage er einen Mangel an direkter Demokratie. Herr Arnold entgegnet, dass der Rat die Verantwortung für alle Bürger dieser Stadt tragen müsse. Dazu gehöre es auch, dem derzeitigen Wohnraummangel zu begegnen. Der Bedarf an Wohnraum sei gutachterlich und nachvollziehbar ermittelt worden und könne nicht ernsthaft bezweifelt werden. Zur Bewältigung derartiger urbaner Problemstellungen sei es jedoch höchst sinnvoll, Wohnraum im Rahmen der Innenverdichtung und in Form von Geschosswohnungsbau zu schaffen. Im Übrigen wolle er deutlich machen, dass die politischen Gremien die Abwägung der eingebrachten Anregungen sehr ernst nähmen. Diese Entscheidung müssten aber die vom Bürger gewählten Vertreter treffen; dies könne ihnen nicht von einer Bürgerinitiative abgenommen werden. Ein solches Verfahren gehöre zum Wesen einer repräsentativen Demokratie; insofern wolle er den Vorwurf eines Demokratiedefizites deutlich zurückweisen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rinne erläutert Herr Lindemann, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden könnten. Mit den bisher durchgeführten informellen Beteiligungsverfahren und den bereits mehrfach durchgeführten öffentlichen Auslegungen des Planentwurfs sei der Öffentlichkeit ausreichend Möglichkeit gegeben, die Planungen zur Kenntnis zu nehmen und sich zu äern. Hiervon sei seitens der Öffentlichkeit auch umfänglich Gebrauch gemacht worden. Vor diesem Hintergrund erscheine es angemessen und zielführend, die Möglichkeit zur Stellungnahme auf die vorgenommenen Änderungen zu beschränken. Die Frist zur neuerlichen öffentlichen Auslegung werde einen Monat betragen.

 

Frau Gregorius kritisiert, dass sich das Bewusstsein für Fragen des Klimawandels und bezügl. möglicher Starkregenereignisse seit 2014 deutlich gewandelt habe; daher müsse es auch möglich sein, zu derart grundsätzlichen Fragen Stellung zu nehmen. Dies wolle die Verwaltung jedoch leider nicht gestatten. Herr Dienberg entgegnet, dass sich die angesprochene Problematik hinsichtlich des Bebauungsplangebietes nicht geändert habe.

 

Frau Gregorius erklärt, dass der Verlust von Versickerungsflächen zu sinkenden Grundwasserständen führe

 

Auf Nachfrage von Herrn Zirkel teilt Herr Lindemann mit, dass eine Parkraumbewirtschaftung im Nonnenstieg derzeit nicht vorgesehen sei. Herr Dienberg ergänzt, dass der Investor den bauordnungsrechtlichen Stellplatznachweis auf dem Grundstück führen müsse. Hier werde wie auch bei anderen vergleichbaren Wohngebieten der übliche Stellplatzschlüssen von 1 Stellplatz pro Wohneinheit zugrunde gelegt.

 

Herr Gregorius kritisiert nochmals das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Sofern der Rat über die Abwägung der eingebrachten Anregungen entschieden habe, bestehe keine weitere Möglichkeit mehr für die Bürger, Ihre Bedenken vorzubringen. Dies halte er für höchst undemokratisch. Nach seinem Verständnis müsse die Abwägungsentscheidung des Rates dann mit den Betroffenen neuerlich diskutiert werden. Sofern dies nicht gewährleistet sei, verkomme das politische System in Göttingen zu einer „Autokratie auf Zeit“. Herr Dienberg verweist hierzu auf das durch das Baugesetzbuch vorgegebene Verfahren; dies sehe einen derartigen weiteren Verfahrensschritt eindeutig nicht vor. Zudem wolle er deutlich machen, dass Verwaltung und Politik hier nicht willkürlich handelten. Die Bürger hätten einen Anspruch auf Gehör und sachgerechte Abwägung ihrer Belange, nicht jedoch darauf, dass ihren jeweiligen Bedenken in jedem Falle auch gefolgt werde. Es müsse aber sichergestellt sein, dass eine Entscheidungsfindung transparent und nachvollziehbar erfolge. Dies könne jedoch im vorliegenden Fall in Anbetracht von gleichen mehreren öffentlichen Auslegungen und einem vorgeschalteten „Runden Tisch“ nicht ernsthaft bestritten werden. Insofern seien die Anwürfe von Herrn Gregorius weder sachgerecht, noch angemessen. Aus Sicht von Herrn Nier sei ein Zurückziehen auf das formelle Beteiligungsverfahren unbefriedigend; Rat und Verwaltung sollten für Gespräche zur Verfügung stehen.

 

Herr Dr. Welter-Schultes schlägt vor, Anregungen, die von der Verwaltung im Rahmen der Abwägung zurückgewiesen würden, zwischenzeitlich jedoch gleichwohl umgesetzt worden seien wie z.B. die Aufhebung der Benutzungspflicht des Radweges am Nikolausberger Weg gesondert in der Abwägungstabelle deutlich zu machen. Herr Dienberg entgegnet, dass es sich hier um Anregungen handele, die wie das angeführte Beispiel zeige das Bebauungsplanverfahren ohnehin nicht beträfen und die deshalb in diesem Verfahren auch nicht berücksichtigt werden könnten. Den Betroffenen seien diese Maßnahmen jedoch ohnehin bekannt. 

 

Herr v. Samson kritisiert, dass durch die Regelung, wonach Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden dürften, den Bürgern, die erst nach 2014 in das Quartier gezogen seien, die Möglichkeit genommen werde, sich umfassend zu beteiligen.

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Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung:

zu TOP 12.1:

 

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

 

  1. Dem geänderten Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen Nr. 242 “dlich Nonnenstieg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) wird zugestimmt.

Der geänderte Entwurf zum o. g. Bebauungsplan mit seiner Begründung sowie der Entwurf der ÖBV werden erneut öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan mit ÖBV eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
  • Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung
  • Aktivierung innerstädtischer Baulandpotentiale zur Entwicklung eines Wohngebietes mit verdichteten Formen des Wohnungsbaus (Geschosswohnungsbau)
  • Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO unter Ausschluss bestimmter Nutzungsarten der Abs. 2 und 3 des § 4 BauNVO
  • Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen
  • Sicherung von Grünstrukturen

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen das Areal des ehem. Institutes für den wissenschaftlichen Film (IWF) sowie Teile der Verkehrsflächen der Straße Nonnenstieg. Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch Teile der Straße Nonnenstieg, im Osten durch einen Grünbereich mit Regenrückhaltebecken sowie einer Wegefläche die an den Habichtsweg anschließt, im Süden durch den Habichtsweg und im Westen durch an den Nonnenstieg und die Straße Am Pfingstanger anliegende Wohnbaugrundstücke sowie das Grundstück des Montessori-Kindergartens.

Vom Geltungsbereich betroffen sind die Flurstücke 36/58, 36/56, 67/1, 35/1 sowie 125 (tlw.) und 70/2 (tlw.) der Flur 7 der Gemarkung Göttingen.

Der künftige Bebauungsplan Göttingen Nr. 242 schließt im Norden an den Bebauungsplan Göttingen Nr. 7 „Nonnenstieg Nordwest“, 1. Änderung (Rv. 06.03.1970) und überplant diesen in einem kleinen Teilbereich.

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:500

 
 

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