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Herr Dienberg verweist auf die Vorlage der Verwaltung; mit dem Satzungsbeschluss würde das Bebauungsplanverfahren für die hier in Rede stehende Fläche dann abgeschlossen.
Sodann fasst Herr Dienberg die im Rahmen des Offenlage-Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sowie den Verwaltungsvorschlag hierzu zusammen; auf die der Vorlage beigefügte tabellarische Übersicht werde hierzu verwiesen. Von Seiten der Öffentlichkeit sei vorgebracht worden, dass die Flächen derzeit nicht als Kleingärten im Sinne der rechtlichen Definition einzustufen seien und es an der Erforderlichkeit für deren Absicherung fehle. Weiterhin sollten die Flächen einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden. Die Verwaltung schlage vor, diesen Bedenken nicht zu folgen.
Der bisherige Bebauungsplan habe hier eine Erweiterungsfläche für das Institut für den Wissenschaftlichen Film vorgesehen; hierzu sei es jedoch nie gekommen. Die seinerzeitige Festsetzung habe ausdrücklich auf die IWF-Nutzung abgestellt – dies werde z.B. auch durch die geplante Verlegung des Habichtsweges deutlich. Das Institut sei jedoch zwischenzeitlich über ein Insolvenzverfahren abgewickelt worden; eine andere Bebauung sei hier nie beabsichtigt gewesen. Vor diesem Hintergrund erscheine es sinnvoll, diejenige Nutzung hier festzusetzen, die bereits seit vielen Jahrzehnten dort ansässig sei.
Frau Binkenstein erklärt, den Vorschlag der Verwaltung mittragen zu wollen; es sei sinnvoll, die Kleingartenkolonie „Am Rohns“ zu erhalten. Auch Herr Nier teilt diese Einschätzung.
Herr Dr. Welter-Schultes verweist darauf, dass bereits 2011 in den politischen Gremien der Stadt der Erhalt der Kleingartenanlage postuliert worden sei. Es sei zu begrüßen, dass das Bebauungsplanverfahren, welches bereits 2012 eingeleitet worden sei, nunmehr zum Abschluss komme. Auch Frau Dr. Sakowsky und Frau Oldenburg sprechen sich für einen Beschluss im Sinne der Verwaltungsvorlage aus. Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Der Rat möge beschließen:
Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Flächen der bestehenden Kleingartenanlage „Am Rohns“. Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Habichtsweg, im Osten durch die Konrad-Adenauer-Straße, im Süden durch die Grotefendstraße und im Westen durch das Gelände des Theodor-Heuss-Gymnasiums begrenzt. Er umfasst eine Fläche von etwa 36.000 m². Maßgeblich ist der Bebauungsplan im Maßstab 1: 750. |
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