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Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen: zu TOP 12.2:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in § 11(5) des Vertrages eine Regelung zu verhandeln, die ausschließt, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht auch im Falle von Verzögerungen eintritt, die nicht in Verantwortung der Stadt liegen.
Im Übrigen wird dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zugestimmt. |
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