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Herr Lindemann verweist inhaltlich auf die Diskussion zum Rahmenplan in der Ausschuss-Sitzung vom 04.05.2017. Die städtebaulichen Zielsetzungen seien bereits durch den vom Verwaltungsausschuss am 22.05.17 gefassten „Eckpunktebeschluss“ formuliert worden. Für die Umsetzung des Vorhabens sei es erforderlich, dass die bestehenden Bebauungspläne überplant würden. Da die beabsichtigte Neustrukturierung der Bebauung voraussichtlich nur in Teilschritten werde realisiert werden können, sollten entsprechend Teilbebauungspläne entwickelt werden. Der Bebauungsplan solle im Normalverfahren mit der Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt werden.
Herr Arnold erklärt, die Vorlage der Verwaltung grundsätzlich zu unterstützen; die Überlegungen, hier ggfs. einen geringeren Stellplatzschlüssel zur Anwendung zu bringen, sehe er allerdings kritisch. Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Der Rat möge beschließen:
Das Plangebiet liegt südöstlich von der Innenstadt in einer Entfernung von gut 1,5 km. Es umfasst im Wesentlichen den Geschosswohnungsbau sowie die schulischen (Lohbergschule, Kita) und sozialen (AWO) Einrichtungen im Bereich des Lönsweg. Das Plangebiet wird im Westen durch die Wörthstraße und im Osten durch Görlitzer Straße begrenzt. Die nördliche und südliche Begrenzung wird durch die Verbindungswege zwischen den o. g. Straßen nördlich und südlich des Geschosswohnungsbaus definiert. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 11,2 ha. Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000.
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