zurück
 
 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:13 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/1448/17 Bebauungsplan Göttingen Nr. 253 "Grüne Mitte Ebertal"
- Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Lindemann verweist inhaltlich auf die Diskussion zum Rahmenplan in der Ausschuss-Sitzung vom 04.05.2017. Die städtebaulichen Zielsetzungen seien bereits durch den vom Verwaltungsausschuss am 22.05.17 gefassten Eckpunktebeschluss“ formuliert worden. r die Umsetzung des Vorhabens sei es erforderlich, dass die bestehenden Bebauungspläne überplant würden. Da die beabsichtigte Neustrukturierung der Bebauung voraussichtlich nur in Teilschritten werde realisiert werden können, sollten entsprechend Teilbebauungspläne entwickelt werden. Der Bebauungsplan solle im Normalverfahren mit der Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt werden.

 

Herr Arnold erklärt, die Vorlage der Verwaltung grundsätzlich zu unterstützen; die Überlegungen, hier ggfs. einen geringeren Stellplatzschlüssel zur Anwendung zu bringen, sehe er allerdings kritisch.

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Der Rat möge beschließen:

 

  1. r den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 253 „Grüne Mitte Ebertal“ gefasst.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 253 „Grüne Mitte Ebertal“ das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden einzuleiten.

 

  1. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 253 „Grüne Mitte Ebertal“ wird gemäß § 46 Absatz 1 BauGB das Umlegungsverfahren angeordnet.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
  • Neustrukturierung des Quartiers durch Anpassung des Wohnungsbestandes
  • Neuordnung und maßvolle Nachverdichtung
  • Erweiterung des Nutzungsspektrums
  • Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) gem. § 4 BauGB
  • Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen
  • Planungsrechtliche Sicherung der sozialen Infrastruktur und der Nahversorgung

 

  1. Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt süstlich von der Innenstadt in einer Entfernung von gut 1,5 km. Es umfasst im Wesentlichen den Geschosswohnungsbau sowie die schulischen (Lohbergschule, Kita) und sozialen (AWO) Einrichtungen im Bereich des Lönsweg.

Das Plangebiet wird im Westen durch die rthstraße und im Osten durch rlitzer Straße begrenzt. Die nördliche und südliche Begrenzung wird durch die Verbindungswege zwischen den o. g. Straßen nördlich und südlich des Geschosswohnungsbaus definiert.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 11,2 ha.

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000.

 

 
 

zurück