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Herr Arnold verweist darauf, dass die Angelegenheit bereits mehrfach umfänglich im Ausschuss vorgestellt worden sei, zuletzt im Juni im Rahmen der aufgrund von Bedenken der Göttinger Entsorgungsbetriebe erforderlich gewordenen Neuauslage des Bebauungsplanes. Der Ortsrat habe der Vorlage bereits zugestimmt.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:
Der Rat möge beschließen: - Die zum Entwurf des Bebauungsplans Göttingen-Weende Nr. 56 TP2 „Südlich Friedrich-Ebert-Straße“ sowie zum Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
- Der Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 56 TP2 „Südlich Friedrich-Ebert-Straße“ sowie die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) werden gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen mit ihrer Begründung beschlossen.
- Geltungsbereich
Die Reinhard-Rube-Straße bildet mit der südlichen Grenze des Gewerbegrundstückes Reinhard-Rube-Straße 13 die südliche Abgrenzung des Geltungsbereiches. Im Norden wird das Plangebiet durch die Friedrich-Ebert-Straße, im Osten durch die Wolfgang-Döring-Straße (südlicher Abschnitt), die Karl-Grüneklee-Straße (nördl. Abschnitt) und die westliche Begrenzungsmauer des Klosterparks Weende und im Westen durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn begrenzt. Mit dem Bebauungsplan werden die Bebauungspläne Göttingen Weende Nr. 45 „An der Klostermühle“ einschließlich der 1. Änderung und 2. Änderung überplant. Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.
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