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12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 18.1
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:13 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/1439/17 Bebauungsplan Göttingen-Elliehausen Nr. 10 "Mühlenbreite", Teilplan A
- Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Edler verweist auf die Vorlage der Verwaltung und fasst diese zusammen. Der Aufstellungsbeschluss sei bereits im November im Ausschuss diskutiert worden. Zuvor habe die Verwaltung die grundsätzliche Realisierbarkeit eines Nahversorgers in diesem Bereich geprüft. Im kommunalen Einzelhandelskonzept der Stadt Göttingen werde dargelegt, dass im gesamten westlichen Stadtgebiet kein nahversorgungsrelevantes Angebot vorhanden sei und es sich hier insofern um einen prioritären Ansiedlungsraum für einen Nahversorgungsstandort handele.

 

Der heute in Rede stehende Teilbereich A des Bebauungsplanes regele im Wesentlichen die Ansiedelung des Nahversorgers, während die weitere wohnungswirtschaftliche Entwicklung dem Teilbereich B vorbehalten bleibe. Der Teilbereich A gliedere sich in zwei - durch die Straße „Gesundbrunnen“ voneinander getrennte - Teilbereiche. Während es sich bei dem östlichen Teil um die eigentliche Vorhabensfläche handele, umfasse der westliche Bereich Teile des bestehenden Baugebietes „dlich Talsgraben“. Dieser Bereich sei einbezogen worden, um den weiteren Entwicklungen in Elliehausen im Bereich Mühlenbreite Rechnung zu tragen; der Bereich solle nunmehr als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

 

Auf der eigentlichen Vorhabensfläche plane der Investor in Absprache mit dem künftigen Betreiber einen Markt mit einer Verkaufsfläche von 800 qm zu errichten, wobei der Bebauungsplan jedoch geringfügige Erweiterungsoptionen vorsehe. Insgesamt wäre ein Verbrauchermarkt mit einer Verkaufsfläche von max. 1000 qm zuzüglich eines Backshops zussig. Der Bebauungsplan werde im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Der erforderliche externe naturschutzrechtliche Ausgleich würde vom Investor finanziert; dieser verpflichte sich im Rahmen eines parallel abzuschließenden städtebaulichen Vertrages zu einer entsprechenden Kosten­über­nahme. Die 2016 eingeleitete Flächennutzungsplanderung werde nicht weitergeführt; dieses Verfahren sei durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mittlerweile obsolet geworden.

 

Dem Bebauungsplanentwurf liege ein städtebauliches Konzept mit Aussagen zur künftigen Entwicklung der Freifläche zwischen dem Gesundbrunnen und der Autobahn A 7 zugrunde. Der Vorentwurf dieses Konzepts sei der Vorlage als Anlage beigefügt. Diese Konzeption beinhalte unter Berücksichtigung der geplanten Erschließungsanlagen und Baustrukturen bereits die Lage des Verbrauchermarkts. Für das sich daran anschließende Wohnquartier solle in den nächsten Jahren mit dem Bebauungsplan Göttingen-Elliehausen Nr. 10 „hlenbreite“ Teilplan B die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden.

 

Aus Sicht von Herrn Dr. Wiedemann sei es grundsätzlich zu begrüßen, dass der Ortsteil Elliehausen einen Nahversorger erhalte. Positiv sei ferner, dass hier ein gesondertes Regenrückhaltebecken vorgesehen sei. Er schlage jedoch vor, im Bebauungsplan Fahrradstellplätze festzusetzen. Ferner plädiere er dafür, auf dem Parkplatz möglichst Rasengittersteine zu verwenden. Falls eine zusätzliche Beleuchtung installiert werde, müsse sichergestellt werden, dass diese nicht in die Fenster der auf der Westseite der Straße befindlichen Häuser leuchte. Herr Dr. Welter-Schultes unterstützt die Forderung nach Fahrradstellplätzen. Herr ller erläutert, dass diese im Bebauungsplan nicht rechtswirksam festgesetzt werden könnten, dass diese jedoch durch die zeichnerische Anlage zum Städtebaulichen Vertrag verbindlich vereinbart seien. Hinsichtlich der Rasengittersteine verweist Herr Edler darauf, dass sich eine entsprechende Regelung bereits in Ziff. 7.1 der textlichen Festsetzungen finde.

 

Herr Dr. Wiedemann fordert, den externen Ausgleich auf einer Fläche durchzuführen, die sich näher an der Ortslage befinde. Zudem befürchte er, dass die Pflege von Acker­rand­streifen wenig nachhaltig durchgeführt werde. Herr ller erläutert, dass die Stadt die Pflegemaßnahmen selber durchführe, der Investor jedoch die Kosten trage. Er sei vertraglich verpflichtet, die aufgezinsten Gesamtaufwendungen bereits zu Beginn des Pflegezeitraumes zu erstatten. Herr Dienberg verweist darauf, dass es erklärte Absicht der Verwaltung sei, derartige Ausgleichsmaßnahmen ortsnah durchzuführen; dies sei hier allerdings erfolgt. Die fragliche Ausgleichsfläche befinde sich in der Feldmark Elliehausen keine 1.000 m vom Eingriff entfernt. 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

zu TOP 18.1:

 

Der Verwaltungsausschuss möge vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsrates Elliehausen/ Esebeck - beschließen:

 

1.Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Elliehausen Nr. 10hlenbreite Teilplan A wird zugestimmt.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

3.Ziele und Zwecke der Planung:

  • Sicherung der Nahversorgung durch Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets (SO Einzelhandel) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO
  • Geordnete städtebauliche Entwicklung
  • Festsetzung von Verkehrsanlagen und Stellplätzen
  • Sicherung von Wohnraum durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)

 

4.Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans stellt einen Teilbereich des Bebauungsplans Göttingen-Elliehausen Nr. 10 „hlenbreite“ dar, der sich am süstlichen Ortsrand von Elliehausen befindet.r den Gesamtbereich wurde am 28.11.2016 der Aufstellungsbeschluss gefasst.

Der Teilbereich A wird im Westen durch den Südring und im Norden durch die Straße Am Burggraben begrenzt. Die östliche Grenze wird durch die Straßenmitte des Gesundbrunnen und die Umgrenzungen einer ca. 0,5 ha große Freifläche auf der Ostseite des Gesundbrunnens gebildet. Die dliche Grenze des Planbereichs endet an den südlichen Flurstücksgrenzen der Grundstücke Südring 9 und 13. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von etwa 1,5 ha. Er umfasst Teile der angrenzenden Verkehrsflächen.

Der Geltungsbereich wird um eine extern gelegene ca. 2 ha große Fläche für Ausgleichsmaßnahmen erweitert. Die Ackerfläche befindet sich östlich von Elliehausen. Die Entfernung zum Plangebiet beträgt ca. 1000 m. 

Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs im Maßstab 1:500.

 
 

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