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Der Ausschuss für Personal, Gleichstellung und Inklusion empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die in der Anlage 1.1.2 zur Hauptsatzung der Stadt Göttingen im Regelungsbereich der „Übertragung von Aufgaben auf die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister“ aufgeführten Zuständigkeiten werden - wie in der Anlage dargestellt - geändert.
Die Anlage 1.1.2 der Hauptsatzung der Stadt Göttingen ist bei zeitnaher Änderung derselben um diese Regelungen zu ergänzen.
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