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Bezeichnung: Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren: Anhörung der Ortsbürgermeisterin gem. § 182 Abs. 2 Ziff. 7 NKomVG
Gremium: Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren
Datum: Do, 11.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2017 "Kindertagesstätte Hetjershäuser Weg" - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Enthält Anlagen
FB61/1868/20  
Ö 2  
Bebauungsplan Göttingen-Groß Ellershausen Nr. 7 Teilplan B "Kindertagesstätte Hetjershäuser Weg" - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Enthält Anlagen
FB61/1869/20  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag: 

 

  1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen – Groß Ellershausen Nr. 7 „Kindertagesstätte Hetjershäuser Weg“ gefasst.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o.g. Bebauungsplan das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:

 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen und technischer Infrastruktur sowie der Außenspielflächen.
  • Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen (Kindertagesstätte).
  • Regelung der Erschließung innerhalb des Plangebietes mittels Festsetzungen von Zu- und Abfahrtsbereichen und Vorgaben zum ruhenden Verkehr.

 

 

 

  1. Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt nördlich der bestehenden Ortslage Groß Ellershausen und schließt im Westen an den „Hetjershäuser Weg“ an. Im Norden grenzt ein Sporthaus an. Die östliche Grenze verläuft parallel zum Hetjershäuser Weg in einem Abstand von ca. 85 m. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches werden landwirtschaftlich genutzt.

Vom Geltungsbereich sind die Flurstücke 9 und 11, beide teilweise, der Flur 3 der Gemarkung Groß Ellershausen betroffen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,78 ha.

 

 

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000.

 

   
    11.02.2021 - Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren
    Ö 2 - (offen)
   

Beschlussvorschlag: 

 

1. r den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Groß Ellershausen Nr. 7 „Kindertagesstätte Hetjershäuser Weg“ gefasst.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o.g. Bebauungsplan das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

 

3. Ziele und Zwecke der Planung:

 

 Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen und technischer Infrastruktur sowie der Außenspielflächen.

 Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen (Kindertagesstätte).

 Regelung der Erschließung innerhalb des Plangebietes mittels Festsetzungen von Zu- und Abfahrtsbereichen und Vorgaben zum ruhenden Verkehr.

 

 

4. Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt nördlich der bestehenden Ortslage Groß Ellershausen und schließt im Westen an den „Hetjershäuser Weg“ an. Im Norden grenzt ein Sporthaus an. Die östliche Grenze verläuft parallel zum Hetjershäuser Weg in einem Abstand von ca. 85 m. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches werden landwirtschaftlich genutzt.

Vom Geltungsbereich sind die Flurstücke 9 und 11, beide teilweise, der Flur 3 der Gemarkung Groß Ellershausen betroffen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,78 ha.

 

 

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000.

 

Den Beschlussvorschlag nehme ich zustimmend zur Kenntnis und bitte um Berücksichtigung der Ergänzungen.

 

 

 

   
    18.02.2021 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

 

  1. r den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Groß Ellershausen Nr. 7 „Kindertagesstätte Hetjershäuser Weg gefasst.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o.g. Bebauungsplan das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:

 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen und technischer Infrastruktur sowie der Außenspielflächen.
  • Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche r sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen (Kindertagesstätte).
  • Regelung der Erschließung innerhalb des Plangebietes mittels Festsetzungen von Zu- und Abfahrtsbereichen und Vorgaben zum ruhenden Verkehr.

 

  1. Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt nördlich der bestehenden Ortslage Groß Ellershausen und schließt im Westen an den „Hetjershäuser Weg“ an. Im Norden grenzt ein Sporthaus an. Die östliche Grenze verläuft parallel zum Hetjershäuser Weg in einem Abstand von ca. 85 m. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches werden landwirtschaftlich genutzt.

Vom Geltungsbereich sind die Flurstücke 9 und 11, beide teilweise, der Flur 3 der Gemarkung Groß Ellershausen betroffen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,78 ha.

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000.

 

 

zu TOP 12:

 

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

 

             

 
 

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