Der 12. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die als Anlage beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2021 (Grundstücksabwasseranlagen) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Rat beschließt einstimmig:
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