Die Neufassung der Entgeltordnung der Stadt Göttingen für die Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Entgeltberechnung 2020 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Rat beschließt einstimmig:
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