Der 7. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Göttingen (Kanalbenutzungsgebührensatzung) vom 10.12.2010 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2020 (Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Rat beschließt einstimmig:
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