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Bezeichnung: 41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
Datum: Do, 23.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:55   (öffentlich ab 17:00) Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 7.1     (nichtöffentlich)      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)      
Ö 10  
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 38. Sitzung vom 04.04.2019 ((die Vorlage wird nachversandt))
BauPA/221/2019/01  
Ö 11  
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 39. Sitzung vom 25.04.2019 ((die Vorlage wird nachversandt))
BauPA/237/2019/01  
Ö 12  
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 40. Sitzung vom 09.05.2019 ((die Vorlage wird nachversandt))
BauPA/222/2019/01  
Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung
Enthält Anlagen
FB66/0179/19  
Ö 14  
Verkehrsknoten Nikolausberger Weg/ Nonnenstieg/ Kreuzbergring – Ergebnis der Untersuchung zur möglichen Einrichtung eines Kreisverkehrs - Bericht    
Ö 15  
Stellungnahme der Stadt Göttingen im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 NABEG
Enthält Anlagen
FB61/1668/19  
Ö 16  
Enthält Anlagen
Baulückenkataster - Sachstandsbericht    
Ö 17  
Bebauungsplan Göttingen Nr. 251 "Gewerbliche Bauflächen westl. August-Spindler-Straße" - Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
FB61/1488/17  
Ö 18  
Bebauungsplan Göttingen Hetjershausen Nr. 12 "Nördlich Deneweg" - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden - zugleich Einleitung des Entlassungsverfahren aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Leinetal"
Enthält Anlagen
FB61/1675/19  
Ö 19  
Bebauungsplan Göttingen-Hetjershausen Nr. 10 "Wakenbreite" mit örtlicher Bauvorschrift - Bescheidung der Anregungen - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
FB61/1677/19  
Ö 20  
Bebauungsplan Göttingen Nr. 250 "Weender Tor West" - Bescheidung der Anregungen - Satzungsbeschluss ((vertagt aus der Ausschuss-Sitzung v. 09.05.2019))
Enthält Anlagen
FB61/1670/19  
Ö 21  
Widmung südliche Kommendebreite
Enthält Anlagen
FB66/0395/18  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag: 

 

Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStG) wird folgender Straßenabschnitt im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v. § 47 NStG gewidmet:

 

Kommendebreite (südliche Erweiterung)

 

 

a)      Der Straßenabschnitt in südlicher Richtung von Haus Nr. 30 bis Haus Nr. 40  i. d. Länge von 41 m, Flst. 1920/9 als Gemeindestraße.

 

b)     Stichweg zw. Haus 35 und Haus 40 in südlicher Richtung , Flst. 1920/10 i. d. Länge  von 15 m und Treppe und rechts abzweigender Gehweg i. d. Länge von 28 m, Flst. 1920/6 tw. als Gehweg.

 

c)      Zufahrt zum Friedhof, abgehend von der Straße „An der Gerichtslinde“ bis Eingang Friedhof, i.d.Länge von 30 m, Flst. 1989/1 tw. und Flst. 1920/6 tw. einschl. Parkstreifen rechtsseitig, als Gemeindestraße.

 

Sämtliche Grdst. befinden sich in der Flur 31, Gemarkung Göttingen.

 

 

   
    23.05.2019 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat möge beschließen:

 

Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird folgender Straßenabschnitt im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v. § 47 NStrG gewidmet:

 

Kommendebreite (südliche Erweiterung)

a)      Der Straßenabschnitt in südlicher Richtung von Haus Nr. 30 bis Haus Nr. 40 i. d. Länge von 41 m, Flst. 1920/9 als Gemeindestraße.

b)     Stichweg zw. Haus 35 und Haus 40 in südlicher Richtung, Flst. 1920/10 i. d. Länge von 15 m und Treppe und rechts abzweigender Gehweg i. d. Länge von 28 m, Flst. 1920/6 tw. als Gehweg.

c)      Zufahrt zum Friedhof, abgehend von der Straße „An der Gerichtslinde“ bis Eingang Friedhof, i.d.Länge von 30 m, Flst. 1989/1 tw. und Flst. 1920/6 tw. einschl. Parkstreifen rechtsseitig, als Gemeindestraße.

mtliche Grdst. befinden sich in der Flur 31, Gemarkung Göttingen.

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

   
    21.06.2019 - Rat
    Ö 25 - ungeändert beschlossen
   

 

Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStG) wird folgender Straßenabschnitt im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v. § 47 NStG gewidmet:

 

Kommendebreite (südliche Erweiterung)

 

a)      Der Straßenabschnitt in südlicher Richtung von Haus Nr. 30 bis Haus Nr. 40  i. d. Länge von 41 m, Flst. 1920/9 als Gemeindestraße.

 

b)     Stichweg zw. Haus 35 und Haus 40 in südlicher Richtung , Flst. 1920/10 i. d. Länge  von 15 m und Treppe und rechts abzweigender Gehweg i. d. Länge von 28 m, Flst. 1920/6 tw. als Gehweg.

 

c)      Zufahrt zum Friedhof, abgehend von der Straße „An der Gerichtslinde“ bis Eingang Friedhof, i.d.Länge von 30 m, Flst. 1989/1 tw. und Flst. 1920/6 tw. einschl. Parkstreifen rechtsseitig, als Gemeindestraße.

 

mtliche Grdst. befinden sich in der Flur 31, Gemarkung Göttingen.

 

 

Der Rat beschließt einstimmig:

Ö 22  
Anfragen des Ausschusses    
             

 
 

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