Die Angelegenheit wird vertagt. ----- Sodann unterbricht Herr Arnold nach Zustimmung des Ausschusses die Beratung der Ausschussmitglieder, um Bürgeranhörungen i.S.v. § 62(2) NKomVG zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen. Nach Ansicht von Herrn Gregorius würden in dem hier in Rede stehenden Quartier zu viele Wohnungen entstehen – und damit auch zu viele Menschen neu hinzuziehen. Er kritisiere zudem, dass im Bebauungsplan die Zahl der Wohnungen nicht festgeschrieben sei. Herr Lindemann erläutert, dass mit den Mitteln eines Bebauungsplanes zwar z.B. Bauflächen, Bauformen und Nutzungen geregelt werden könnten, nicht jedoch eine konkrete Wohnungsanzahl resp. die Anzahl der Menschen, die dort künftig wohnen würden. -----
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:
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