zurück
 
 
Bezeichnung: 18. öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste
Gremium: Betriebsausschuss Umweltdienste
Datum: Di, 27.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:24 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum THORN (126), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 17. Sitzung vom 23.10.2018
BAUmw/100/2018/01  
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4  
6. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Göttingen (Kanalbenutzungsgebührensatzung) vom 10.12.2010; Gebührenkalkulationen 2019 -Beschlussempfehlung-
Enthält Anlagen
EB75/0530/18  
Ö 5  
2. Nachtrag zur Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen -Beschlussempfehlung-
Enthält Anlagen
EB75/0535/18  
Ö 6  
4. Nachtrag zur Entgeltordnung der Stadt Göttingen für die Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung vom 12.12.2014 -Beschlussempfehlung-
Enthält Anlagen
EB75/0533/18  
Ö 7  
Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen vom 06.12.1985: Gebührenkalkulation 2019 -Beschlussempfehlung-
Enthält Anlagen
EB75/0531/18  
Ö 8  
2. Änderung zur Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen (Straßenreinigungsverordnung - StrRVO) -Beschlussempfehlung-
Enthält Anlagen
EB75/0528/18  
Ö 9  
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung, die Übertragung der Reinigungspflicht und die Erhebung von Gebühren in der Stadt Göttingen (Straßenreinigungsgebührensatzung); Gebührenkalkulationen 2019 -Beschlussempfehlung-
Enthält Anlagen
EB75/0532/18  
Ö 10  
2. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung vom 16.12.2016 -Beschlussempfehlung-
Enthält Anlagen
EB75/0529/18  
Ö 11  
2. Nachtrag zur Satzung über die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16.12.2016 -Beschlussempfehlung-
Enthält Anlagen
EB75/0534/18  
Ö 12  
Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe -Beschlussempfehlung-
Enthält Anlagen
EB75/0526/18  
Ö 13  
Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen -Beschlussempfehlung-
Enthält Anlagen
FB20/1545/18  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Göttingen in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen am20.12.2018 werden beauftragt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

  1. Die Verbandsversammlung billigt den Betriebsabschluss der öffentlichen Einrichtung für das Jahr 2017 in der vorliegenden Form.

 

  1. Die Verbandsversammlung billigt die endgültige Festsetzung der Umlage für das Jahr 2017 in Höhe von 17.664.899,40 €.

 

Davon entfällt auf den/die:

Landkreis Göttingen, Abfallwirtschaft Osterode am Harz 3.283.845,79 €,

Landkreis Northeim 4.792.715,30 €,

Landkreis Göttingen, Abfallwirtschaft Göttingen 4.800.854,40 €,

Stadt Göttingen 4.787.483,91 €.

 

  1. Die Verbandsversammlung billigt die vorgelegte Kalkulation der Behandlungskosten 2019.

 

  1. Die Verbandsversammlung stimmt dem Wirtschaftsplan 2019 und der Haushaltssatzung 2019 zu.

 

  1. Der Geschäftsführer wird vorbehaltlich des Einvernehmens des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Göttingen beauftragt, den Vertrag über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr zum 31.12.2018 mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft R+P Treuhand GmbH abzuschließen. Das Gesamthonorar beträgt ca. 9.341,50 € (brutto).

 

  1. Der Bericht des Landkreises Northeim, Prüfer: Diplom-Kaufmann Rolf Hojnatzki, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017 wird entgegengenommen.

 

  1. Der Jahresabschluss 2017 des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen mit einer Bilanzsumme von 27.253.227,94 € sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 werden festgestellt.

 

  1. Von dem Jahresüberschuss in Höhe von 528.167,97 € werden 135.000,00 € an die Verbandsmitglieder ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 393.167,97 € wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von 2.239.308,75 €, insgesamt 2.632.476,72 €, auf neue Rechnung vorgetragen.

 

  1. Dem hauptamtlichen Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

  1. Die Vertreter der Stadt Göttingen werden beauftragt, den Beschlussvorlagen der Geschäftsführung zu tariflichen Entscheidungen in Personalangelegenheiten zuzustimmen.

 

 

   
    27.11.2018 - Betriebsausschuss Umweltdienste
    Ö 13 - (offen)
   

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig.

   
    04.12.2018 - A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss gibt einstimmig die Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss.

 

Beschlussvorschlag: 

 

Die Vertreter der Stadt Göttingen in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen am20.12.2018 werden beauftragt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

  1. Die Verbandsversammlung billigt den Betriebsabschluss der öffentlichen Einrichtung für das Jahr 2017 in der vorliegenden Form.

 

  1. Die Verbandsversammlung billigt die endgültige Festsetzung der Umlage für das Jahr 2017 in Höhe von 17.664.899,40 €.

 

Davon entfällt auf den/die:

Landkreis Göttingen, Abfallwirtschaft Osterode am Harz  3.283.845,79 €,

Landkreis Northeim        4.792.715,30 €,

Landkreis Göttingen, Abfallwirtschaft Göttingen   4.800.854,40 €,

Stadt Göttingen        4.787.483,91 €.

 

  1. Die Verbandsversammlung billigt die vorgelegte Kalkulation der Behandlungskosten 2019.

 

  1. Die Verbandsversammlung stimmt dem Wirtschaftsplan 2019 und der Haushaltssatzung 2019 zu.

 

  1. Der Geschäftsführer wird vorbehaltlich des Einvernehmens des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Göttingen beauftragt, den Vertrag über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr zum 31.12.2018 mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft R+P Treuhand GmbH abzuschließen. Das Gesamthonorar beträgt ca. 9.341,50 € (brutto).

 

  1. Der Bericht des Landkreises Northeim, Prüfer: Diplom-Kaufmann Rolf Hojnatzki, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017 wird entgegengenommen.

 

  1. Der Jahresabschluss 2017 des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen mit einer Bilanzsumme von 27.253.227,94 € sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 werden festgestellt.

 

  1. Von dem Jahresüberschuss in Höhe von 528.167,97 werden 135.000,00 € an die Verbandsmitglieder ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 393.167,97 € wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von 2.239.308,75 €, insgesamt 2.632.476,72 €, auf neue Rechnung vorgetragen.

 

  1. Dem hauptamtlichen Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

  1. Die Vertreter der Stadt Göttingen werden beauftragt, den Beschlussvorlagen der Geschäftsführung zu tariflichen Entscheidungen in Personalangelegenheiten zuzustimmen.

 

 

 

Ö 14  
Gründung einer interkommunalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zwecke der Kooperation auf dem Gebiet der Klärschlammverwertung -Beschlussempfehlung-
Enthält Anlagen
EB75/0525/18-1  
Ö 15  
Anfragen des Ausschusses    
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 18.1     (nichtöffentlich)      
N 18.2     (nichtöffentlich)      
N 18.3     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
             

 
 

zurück