Beschlussvorschlag: Zu 1. und 2. Die Ausweisung der Pappel in der südlichen Feldmark als Naturdenkmal ist aufgrund des bereits bestehenden Schutzes durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht erforderlich. Die Unterschutzstellung als Naturdenkmal wird daher abgelehnt.
Der Verwaltungsvorschlag wird mit der Ergänzung, dass die Fläche Landschaftsschutzgebiet bleibt, mehrheitlich angenommen (5 Jastimmen, 4 Neinstimmen).
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