Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Nach Prüfung der Änderungsvorschläge ergeben sich im Ergebnis keine Änderungen in der zeitlichen Maßnahmenreihung der Verwaltung. Die Gründe für die Nichtberücksichtigung des Änderungsvorschlags bei den jeweiligen Maßnahmen sind in Anlage 3 dargestellt. Der Antrag kann für erledigt erklärt werden. Einer Beratung im Rat bedarf es nicht.
Der Änderungsantrag mit den Änderungen und Ergänzungen der Verwaltung wird einstimmig angenommen (9 Jastimmen).
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