TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Wahl einer/eines Ratsvorsitzenden |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 12. Sitzung vom 13.04.2018 |
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RatGÖ/055/2018/01 |
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Ö 4 |
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Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 13. - außerordentlichen - Sitzung vom 16.05.2018 |
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RatGÖ/063/2018/01 |
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Ö 5 |
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Mitteilungen des Oberbürgermeisters |
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Ö 6 |
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Antrag der SPD-Ratsfraktion betr. "Göttinger Stipendium für Erzieherinnen und Erzieher - Offensive zur Beseitigung des Fachkräftemangels im KiTa-Bereich" |
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SPD/0234/18 |
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Ö 7 |
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Antrag der CDU-Ratsfraktion betr.„ Bekenntnis zum Museumsstandort am Ritterplan und Revision eines Beschlusses im Verwaltungsausschuss vom 25.Sept. 2017 zur Verlegung der Kulturverwaltung“ |
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CDU/0101/18 |
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Ö 8 |
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Antrag der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion betr. "Kinderbetreuung während Integrationskursen" |
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B' 90/0279/18 |
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Ö 9 |
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Antrag der GöLINKE-Ratsfraktion betr.“Neue Nutzungsmöglichkeiten des Fridtjof-Nansen-Hauses„ |
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GöLi/0012/18 |
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Ö 10 |
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Antrag der PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe betr. "WLAN am Gänseliesel" |
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PPR/0028/18 |
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Ö 11 |
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Antrag der FDP-Ratsfraktion betr. "Elektronische Ratsarbeit" |
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FDP/0013/18 |
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Ö 12 |
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Antrag der SPD-Ratsfraktion betr. "Förderung von Integration durch Begegnung - Personalstellen für die Integrationsarbeit in den Stadtquartieren" |
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SPD/0235/18 |
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Ö 12.1 |
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Antrag der CDU-Ratsfraktion betr. "Smart City - ein Jahr nach der Bitkom-Bewerbung. „Digitale Agenda – Strategien für eine SmartCity Göttingen“ |
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CDU/0102/18 |
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Ö 13 |
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Antrag der GöLINKE-Ratsfraktion betr. „Wohnraum muss auch in Grone bezahlbar bleiben" |
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GöLi/0013/18 |
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Ö 14 |
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Antrag der PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe betr. "Unterrichtsversorgung an Göttinger Schulen" |
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PPR/0029/18 |
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Ö 15 |
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Antrag der FDP-Ratsfraktion betr. "Fahrradkurier für Service der Stadt" |
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FDP/0014/18 |
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Ö 16 |
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Petition zukunftsfähiger Ausbau der Regenbogenschule und Verbleib der Holtenser Kinder |
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01.6/0841/18 |
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Ö 17 |
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Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung
- Baugebiet "Am Menzelberg"- |
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FB20/1498/18 |
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Ö 18 |
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Ernennung eines Ortsbrandmeisters und eines stellvertretenden Ortsbrandmeisters |
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FB37/0110/18 |
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Ö 19 |
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Ernennung eines Ortsbrandmeisters |
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FB37/0112/18 |
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Ö 20 |
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Vorbereitende Untersuchungen (VU) „Grüne Mitte Ebertal“ |
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DezC/0009/18 |
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Ö 21 |
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Änderung des Leistungs- und Budgetvertrages (LuB-Vertrages) mit dem Eltern-Kind-Zentrum (EKZ) Grone |
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FB51/0622/18 |
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Ö 22 |
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Benennung des Erschließungsstichweges zum Goethe-Institut im Güterverkehrszentrum in "Jutta-Limbach-Straße" |
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FB61/1544/18 |
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Ö 23 |
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Bebauungsplan Göttingen Nr. 176 "Bahnhof - Westseite", 5. Änderung und erweiterter Planbereich
- Bescheidung der Anregungen
- Satzungsbeschluss
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FB61/1555/18 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die zum Entwurf des Bebauungsplans Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
- Der Bebauungsplan Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
- Ziele und Zwecke der Planung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Neugestaltung der vom Geltungsbereich betroffenen Flächen einschl. des Neubaus eines Hotels
- Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten gem. § 11 BauNVO sowie Urbanen Gebieten gem. § 6a BauNVO zur Weiterentwicklung und funktionalen Ergänzung des Lokhallenareals.
- Festsetzungen zu überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, sowie zum Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich Zahl der Vollgeschosse, Grund- und Geschossflächenzahl sowie Gebäudehöhen
- Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke der Gebäude Groner Landstraße 24-32 und Bahnhofsallee 1d, 1e sowie ein nördlich anschließendes, zum Lokhallenareal gehörendes Flurstück 162 der Flur 3 der Gemarkung Göttingen. Von der Erweiterung des Planbereichs sind das unbebaute Eckgrundstück Groner Landstraße/Carl-Zeiss-Straße sowie die Carl-Zeiss-Straße selbst bis zu einer Tiefe von ca. 100 m betroffen. Nördlich des Geltungsbereichs schließt das Lokhallenareal sowie nach Westen der Erholungsraum Leineaue an. Im Süden wird der Geltungsbereich im Fahrbahnbereich der Groner Landstraße und im Osten durch die Bahnhofsallee begrenzt. Mit dem Bebauungsplan Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich werden Teile der Urfassung sowie die 4. Änderung vollständig überplant. Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:500. |
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07.06.2018 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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zu TOP 12: Der Rat möge beschließen: - Die zum Entwurf des Bebauungsplans Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
- Der Bebauungsplan Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
- Ziele und Zwecke der Planung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Neugestaltung der vom Geltungsbereich betroffenen Flächen einschl. des Neubaus eines Hotels
- Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten gem. § 11 BauNVO sowie Urbanen Gebieten gem. § 6a BauNVO zur Weiterentwicklung und funktionalen Ergänzung des Lokhallenareals.
- Festsetzungen zu überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, sowie zum Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich Zahl der Vollgeschosse, Grund- und Geschossflächenzahl sowie Gebäudehöhen
- Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke der Gebäude Groner Landstraße 24-32 und Bahnhofsallee 1d, 1e sowie ein nördlich anschließendes, zum Lokhallenareal gehörendes Flurstück 162 der Flur 3 der Gemarkung Göttingen. Von der Erweiterung des Planbereichs sind das unbebaute Eckgrundstück Groner Landstraße/Carl-Zeiss-Straße sowie die Carl-Zeiss-Straße selbst bis zu einer Tiefe von ca. 100 m betroffen. Nördlich des Geltungsbereichs schließt das Lokhallenareal sowie nach Westen der Erholungsraum Leineaue an. Im Süden wird der Geltungsbereich im Fahrbahnbereich der Groner Landstraße und im Osten durch die Bahnhofsallee begrenzt. Mit dem Bebauungsplan Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich werden Teile der Urfassung sowie die 4. Änderung vollständig überplant. Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:500.
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15.06.2018 - Rat |
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Ö 23 - ungeändert beschlossen |
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Der Rat beschließt mehrheitlich gegen 5 Nein-Stimmen: - Die zum Entwurf des Bebauungsplans Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
- Der Bebauungsplan Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
- Ziele und Zwecke der Planung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Neugestaltung der vom Geltungsbereich betroffenen Flächen einschl. des Neubaus eines Hotels
- Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten gem. § 11 BauNVO sowie Urbanen Gebieten gem. § 6a BauNVO zur Weiterentwicklung und funktionalen Ergänzung des Lokhallenareals.
- Festsetzungen zu überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, sowie zum Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich Zahl der Vollgeschosse, Grund- und Geschossflächenzahl sowie Gebäudehöhen
- Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke der Gebäude Groner Landstraße 24-32 und Bahnhofsallee 1d, 1e sowie ein nördlich anschließendes, zum Lokhallenareal gehörendes Flurstück 162 der Flur 3 der Gemarkung Göttingen. Von der Erweiterung des Planbereichs sind das unbebaute Eckgrundstück Groner Landstraße/Carl-Zeiss-Straße sowie die Carl-Zeiss-Straße selbst bis zu einer Tiefe von ca. 100 m betroffen. Nördlich des Geltungsbereichs schließt das Lokhallenareal sowie nach Westen der Erholungsraum Leineaue an. Im Süden wird der Geltungsbereich im Fahrbahnbereich der Groner Landstraße und im Osten durch die Bahnhofsallee begrenzt. Mit dem Bebauungsplan Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich werden Teile der Urfassung sowie die 4. Änderung vollständig überplant. Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:500.
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Ö 24 |
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1. Änderung des Flächennutzungsplans 2017 der Stadt Göttingen "Groner Landstraße / Carl-Zeiss-Straße"
- Bescheidung der Anregungen
- Feststellungsbeschluss
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FB61/1558/18 |
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Ö 25 |
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Sanierung des 3. Bauabschnittes des Neuen Rathauses und Auslagerung des städtischen Archivs |
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FB65/0037/18 |
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Ö 26 |
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Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe - Sanierung und Anbau Kita Pfalz-Grona-Breite |
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FB65/0038/18 |
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Ö 27 |
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Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung - Energetische Sanierung Kita Brüsselstraße |
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FB65/0039/18 |
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Ö 28 |
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Mehrkosten für das Projekt Kunstquartier |
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FB65/0040/18 |
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Ö 29 |
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Widmung der Nohlstraße |
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FB66/0156/18 |
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Ö 30 |
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Anfragen des Rates |
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01.6/0843/18 |
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N 31 |
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(nichtöffentlich) |
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N 32 |
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(nichtöffentlich) |
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N 32.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 33 |
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(nichtöffentlich) |
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N 34 |
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(nichtöffentlich) |
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N 35 |
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(nichtöffentlich) |
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N 36 |
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(nichtöffentlich) |
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