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Bezeichnung: 14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
Gremium: Rat
Datum: Fr, 15.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung    
Ö 2  
Wahl einer/eines Ratsvorsitzenden    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 12. Sitzung vom 13.04.2018
RatGÖ/055/2018/01  
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 13. - außerordentlichen - Sitzung vom 16.05.2018
RatGÖ/063/2018/01  
Ö 5  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 6  
Antrag der SPD-Ratsfraktion betr. "Göttinger Stipendium für Erzieherinnen und Erzieher - Offensive zur Beseitigung des Fachkräftemangels im KiTa-Bereich"
Enthält Anlagen
SPD/0234/18  
Ö 7  
Antrag der CDU-Ratsfraktion betr.„ Bekenntnis zum Museumsstandort am Ritterplan und Revision eines Beschlusses im Verwaltungsausschuss vom 25.Sept. 2017 zur Verlegung der Kulturverwaltung“
Enthält Anlagen
CDU/0101/18  
Ö 8  
Antrag der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion betr. "Kinderbetreuung während Integrationskursen"
Enthält Anlagen
B' 90/0279/18  
Ö 9  
Antrag der GöLINKE-Ratsfraktion betr.“Neue Nutzungsmöglichkeiten des Fridtjof-Nansen-Hauses„
Enthält Anlagen
GöLi/0012/18  
Ö 10  
Antrag der PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe betr. "WLAN am Gänseliesel"
Enthält Anlagen
PPR/0028/18  
Ö 11  
Antrag der FDP-Ratsfraktion betr. "Elektronische Ratsarbeit"
Enthält Anlagen
FDP/0013/18  
Ö 12  
Antrag der SPD-Ratsfraktion betr. "Förderung von Integration durch Begegnung - Personalstellen für die Integrationsarbeit in den Stadtquartieren"
Enthält Anlagen
SPD/0235/18  
Ö 12.1  
Antrag der CDU-Ratsfraktion betr. "Smart City - ein Jahr nach der Bitkom-Bewerbung. „Digitale Agenda – Strategien für eine SmartCity Göttingen“
Enthält Anlagen
CDU/0102/18  
Ö 13  
Antrag der GöLINKE-Ratsfraktion betr. „Wohnraum muss auch in Grone bezahlbar bleiben"
Enthält Anlagen
GöLi/0013/18  
Ö 14  
Antrag der PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe betr. "Unterrichtsversorgung an Göttinger Schulen"
Enthält Anlagen
PPR/0029/18  
Ö 15  
Antrag der FDP-Ratsfraktion betr. "Fahrradkurier für Service der Stadt"
Enthält Anlagen
FDP/0014/18  
Ö 16  
Petition zukunftsfähiger Ausbau der Regenbogenschule und Verbleib der Holtenser Kinder
Enthält Anlagen
01.6/0841/18  
Ö 17  
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung - Baugebiet "Am Menzelberg"-
FB20/1498/18  
Ö 18  
Ernennung eines Ortsbrandmeisters und eines stellvertretenden Ortsbrandmeisters
Enthält Anlagen
FB37/0110/18  
Ö 19  
Ernennung eines Ortsbrandmeisters
Enthält Anlagen
FB37/0112/18  
Ö 20  
Vorbereitende Untersuchungen (VU) „Grüne Mitte Ebertal“
Enthält Anlagen
DezC/0009/18  
Ö 21  
Änderung des Leistungs- und Budgetvertrages (LuB-Vertrages) mit dem Eltern-Kind-Zentrum (EKZ) Grone
FB51/0622/18  
Ö 22  
Benennung des Erschließungsstichweges zum Goethe-Institut im Güterverkehrszentrum in "Jutta-Limbach-Straße"
Enthält Anlagen
FB61/1544/18  
Ö 23  
Bebauungsplan Göttingen Nr. 176 "Bahnhof - Westseite", 5. Änderung und erweiterter Planbereich - Bescheidung der Anregungen - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
FB61/1555/18  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Neugestaltung der vom Geltungsbereich betroffenen Flächen einschl. des Neubaus eines Hotels
  • Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten gem. § 11 BauNVO sowie Urbanen Gebieten gem. § 6a BauNVO zur Weiterentwicklung und funktionalen Ergänzung des Lokhallenareals.
  • Festsetzungen zu überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, sowie zum Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich Zahl der Vollgeschosse, Grund- und Geschossflächenzahl sowie Gebäudehöhen
  • Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke der Gebäude Groner Landstraße 24-32 und Bahnhofsallee 1d, 1e sowie ein nördlich anschließendes, zum Lokhallenareal gehörendes Flurstück 162 der Flur 3 der Gemarkung Göttingen. Von der Erweiterung des Planbereichs sind das unbebaute Eckgrundstück Groner Landstraße/Carl-Zeiss-Straße sowie die Carl-Zeiss-Straße selbst bis zu einer Tiefe von ca. 100 m betroffen.

Nördlich des Geltungsbereichs schließt das Lokhallenareal sowie nach Westen der Erholungsraum Leineaue an. Im Süden wird der Geltungsbereich im Fahrbahnbereich der Groner Landstraße und im Osten durch die Bahnhofsallee begrenzt.

Mit dem Bebauungsplan Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich werden Teile der Urfassung sowie die 4. Änderung vollständig überplant.

 

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:500.

 

   
    07.06.2018 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

zu TOP 12:

 

Der Rat möge beschließen:

 

  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Neugestaltung der vom Geltungsbereich betroffenen Flächen einschl. des Neubaus eines Hotels
  • Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten gem. § 11 BauNVO sowie Urbanen Gebieten gem. § 6a BauNVO zur Weiterentwicklung und funktionalen Ergänzung des Lokhallenareals.
  • Festsetzungen zu überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, sowie zum Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich Zahl der Vollgeschosse, Grund- und Geschossflächenzahl sowie Gebäudehöhen
  • Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke der Gebäude Groner Landstraße 24-32 und Bahnhofsallee 1d, 1e sowie ein nördlich anschließendes, zum Lokhallenareal gehörendes Flurstück 162 der Flur 3 der Gemarkung Göttingen. Von der Erweiterung des Planbereichs sind das unbebaute Eckgrundstück Groner Landstraße/Carl-Zeiss-Straße sowie die Carl-Zeiss-Straße selbst bis zu einer Tiefe von ca. 100 m betroffen.

Nördlich des Geltungsbereichs schließt das Lokhallenareal sowie nach Westen der Erholungsraum Leineaue an. Im Süden wird der Geltungsbereich im Fahrbahnbereich der Groner Landstraße und im Osten durch die Bahnhofsallee begrenzt.

Mit dem Bebauungsplan Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich werden Teile der Urfassung sowie die 4. Änderung vollständig überplant.

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:500.

   
    15.06.2018 - Rat
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat beschließt mehrheitlich gegen 5 Nein-Stimmen:

 

  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Neugestaltung der vom Geltungsbereich betroffenen Flächen einschl. des Neubaus eines Hotels
  • Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten gem. § 11 BauNVO sowie Urbanen Gebieten gem. § 6a BauNVO zur Weiterentwicklung und funktionalen Ergänzung des Lokhallenareals.
  • Festsetzungen zu überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, sowie zum Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich Zahl der Vollgeschosse, Grund- und Geschossflächenzahl sowie Gebäudehöhen
  • Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke der Gebäude Groner Landstraße 24-32 und Bahnhofsallee 1d, 1e sowie ein nördlich anschließendes, zum Lokhallenareal gehörendes Flurstück 162 der Flur 3 der Gemarkung Göttingen. Von der Erweiterung des Planbereichs sind das unbebaute Eckgrundstück Groner Landstraße/Carl-Zeiss-Straße sowie die Carl-Zeiss-Straße selbst bis zu einer Tiefe von ca. 100 m betroffen.

rdlich des Geltungsbereichs schließt das Lokhallenareal sowie nach Westen der Erholungsraum Leineaue an. Im Süden wird der Geltungsbereich im Fahrbahnbereich der Groner Landstraße und im Osten durch die Bahnhofsallee begrenzt.

Mit dem Bebauungsplan Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich werden Teile der Urfassung sowie die 4. Änderung vollständig überplant.

 

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:500.

 

 

 

Ö 24  
1. Änderung des Flächennutzungsplans 2017 der Stadt Göttingen "Groner Landstraße / Carl-Zeiss-Straße" - Bescheidung der Anregungen - Feststellungsbeschluss
Enthält Anlagen
FB61/1558/18  
Ö 25  
Sanierung des 3. Bauabschnittes des Neuen Rathauses und Auslagerung des städtischen Archivs
FB65/0037/18  
Ö 26  
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe - Sanierung und Anbau Kita Pfalz-Grona-Breite
FB65/0038/18  
Ö 27  
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung - Energetische Sanierung Kita Brüsselstraße
FB65/0039/18  
Ö 28  
Mehrkosten für das Projekt Kunstquartier
FB65/0040/18  
Ö 29  
Widmung der Nohlstraße
Enthält Anlagen
FB66/0156/18  
Ö 30  
Anfragen des Rates
Enthält Anlagen
01.6/0843/18  
N 31     (nichtöffentlich)      
N 32     (nichtöffentlich)      
N 32.1     (nichtöffentlich)      
N 33     (nichtöffentlich)      
N 34     (nichtöffentlich)      
N 35     (nichtöffentlich)      
N 36     (nichtöffentlich)      
             

 
 

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