Der Ortsrat stimmt dem aktualisierten „Wohnbaulandkonzept Göttingen 2030“ mit folgenden Änderungen zu:
Knutbühren
Fläche Nr. 13.1 „Knutbühren Ost“: Der Ortsrat schlägt eine Vergrößerung der Fläche bis auf mindestens das Doppelte vor. Hierbei ist eine Erweiterung nach Norden (über die Lindenallee hinaus) sowie nach Osten zu prüfen.
Fläche Nr. 13.3 „Knutbühren West“: An Stelle der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fläche Nr. 13.3 schlägt der Ortsrat die Ausweisung der Fläche auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Ossenfelder Straße zwischen westlicher Ortsrandlage und Friedhof mit mindestens 0,4 Ha vor.
Hetjershausen
Fläche 12.1.1 „Westlich Hetjershausen Ost“: Der Ortsrat schlägt die Verlängerung der Fläche Richtung Norden, d. h. über den Deneweg hinaus bis zur Brunnenbreite vor.
Fläche 12.1.2 „Westlich Hetjershausen Nord“: Der Ortsrat schlägt vor, diese Fläche in das Baulandmanagement aufzunehmen und von einer Bebauung zunächst abzusehen.
Fläche 12.2.1 Südlich Hetjershausen Ost und Fläche 12.2.2 Südlich Hetjershausen West: Der Ortsrat schlägt vor, diese beiden Flächen statt in das Baulandmanagement in die zu beplanenden Flächen aufzunehmen. In das Baulandmanagement soll die Fläche südlich dieser beiden Flächen aufgenommen werden, die weder im Vorentwurf zum Flächennutzungsplan noch im Wohnbaulandkonzept auftaucht und in den Steckbriefen die Nr. 12.2.3 „Südlich Hetjershausen Süd“ nicht mehr erörtert wird.
Fläche 12.3 „Wakenbreite“: Der Ortsrat spricht sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen eine Ausweisung im Flächennutzungsplan aus.
Groß Ellershausen
Fläche 11.3.3 „Südlich B3 Südost“: Der Ortsrat schlägt vor, diese Fläche gemeinsam mit den Flächen Nr. 11.3.1 „Südlich B3 Südwest“ und Nr. 11.3.2 „Südlich B3 Nord“ in das Baulandmanagement aufzunehmen mit der Maßgabe, dass für den Fall einer Bauleitplanung eine zusätzliche verkehrliche Erschließung zwischen St. Martini-Straße und B3 erfolgt. Mehrgeschossiger Wohnungsbau soll hier Berücksichtigung finden, gemäß den topographischen Gegebenheiten.
Fläche 11.4.2 „Wiesental Nord“: Der Ortsrat stimmt der Aufnahme der Fläche in das Baulandmanagement mit der Maßgabe zu, dass für den Fall einer Bauleitplanung nur 50% der vorgeschlagenen Fläche bebaut werden, sofern keine zusätzliche verkehrliche Erschließung zwischen St. Martini-Straße und B3 erfolgt.
Fläche 11.8 „Elstal-Ost“: Der Ortsrat stimmt der Ausweisung dieser Fläche zur Wohnbebauung zu. Im Rahmen der konkreten Bebauungspläne erwartet der Ortsrat von der Verwaltung Vorschläge für eine Erschließung, die sicherstellt, dass nicht der gesamte Verkehr durch das bereits bestehende Wohngebiet Elstal abgewickelt wird.
Fläche 11.9 „Hetjershäuser Weg“: Der Ortsrat schlägt vor, auf dieser Fläche keine Wohnbebauung auszuweisen und sie auch nicht ins Baulandmanagement aufzunehmen, weil durch die Nähe zur vorhandenen Sportnutzung mit Nutzungskonflikten und einer Einschränkung des Sportangebots zu rechnen ist.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans wird zustimmend zur Kenntnis genommen.