Der Rat möge beschließen: Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird folgender Straßenabschnitt im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v. § 47 NStrG gewidmet: Am Heiligenhäuschen Von der Augustinerstraße bis Wendeplatz und Ausbauende, Länge 85 m, Flur 5 Gemarkung Nikolausberg, Flst. 867, Größe 1136 qm, von dieser Fläche beziehen sich lediglich ca. 400 qm auf die Klassifizierung Gemeindestraße
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:
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