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Bezeichnung: 40.öffentliche Sitzung des Ortsrates Nikolausberg
Gremium: Ortsrat Nikolausberg
Datum: Do, 19.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 22:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindehaus der evang. Kirchengemeinde, Augustinerstr. 17, 37077 Göttingen
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 39. Sitzung des Ortsrates vom 21.04.2016
ORNik/090/2016/01  
Ö 3  
Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin und der Verwaltung    
Ö 4     Stellungnahmen der Verwaltung    
Ö 4.1  
"Erweiterung des Bereiches des absoluten Haltverbotes in der Senderstraße" (Anregung des Ortsrates vom 21.01.2016)
Enthält Anlagen
FB32/0189/16  
Ö 4.2  
"Instandsetzung und Aufstellung von Sitzbänken auf häufig benutzten Spazierwegen" (Antrag der Ortsratsfraktionen B90/Die Grünen und SPD im Ortsrat Nikolausberg vom 07.01.2016)
Enthält Anlagen
FB67/0245/16  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Göttingen (Vorentwurf) - Wohnbaulandkonzept Göttingen 2030 - Gewerbeflächenkonzept Göttingen 2030
Enthält Anlagen
FB61/1273/16  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Neuaufstellung des Landschaftsplanes zum Flächennutzungsplan Anpassung der Abgrenzung des LSG "Leinetal"
Enthält Anlagen
FB67/0247/16  
Ö 7  
Widmung Nikolausberg Am Heiligenhäuschen
Enthält Anlagen
FB66/0282/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird  folgender Straßenabschnitt im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v.               § 47 NStrG gewidmet:

Am Heiligenhäuschen

Von der Augustinerstraße bis Wendeplatz und Ausbauende, Länge 85 m, Flur 5 Gemarkung Nikolausberg, Flst. 867,  Größe 1136 qm, von dieser Fläche beziehen sich lediglich ca. 400 qm auf die Klassifizierung Gemeindestraße

   
    19.05.2016 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Der Ratge beschließen:

 

Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird  folgender Straßenabschnitt im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v. § 47 NStrG gewidmet:

 

Am Heiligenhäuschen

Von der Augustinerstraße bis Wendeplatz und Ausbauende, Länge 85 m, Flur 5 Gemarkung Nikolausberg, Flst. 867,  Größe 1136 qm, von dieser Fläche beziehen sich lediglich ca. 400 qm auf die  Klassifizierung Gemeindestraße

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

   
    19.05.2016 - Ortsrat Nikolausberg
    Ö 7 - vertagt (zurückgestellt)
   

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Klärung der aufgetretenen Fragen vertagt.

Der Ortsrat beschließt einstimmig.

   
    18.08.2016 - Ortsrat Nikolausberg
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird  folgender Straßenabschnitt im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v.               § 47 NStrG gewidmet:

Am Heiligenhäuschen

Von der Augustinerstraße bis Wendeplatz und Ausbauende, Länge 85 m, Flur 5 Gemarkung Nikolausberg, Flst. 867,  Größe 1136 qm, von dieser Fläche beziehen sich lediglich ca. 400 qm auf die  Klassifizierung Gemeindestraße

Der Ortsrat beschließt einstimmig.

   
    04.11.2016 - Rat
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
   

 

Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird folgender Straßenabschnitt im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v. § 47 NStrG gewidmet:

 

Am Heiligenhäuschen

Von der Augustinerstraße bis Wendeplatz und Ausbauende, Länge 85 m, Flur 5 Gemarkung Nikolausberg, Flst. 867,  Größe 1136 qm, von dieser Fläche beziehen sich lediglich ca. 400 qm auf die  Klassifizierung Gemeindestraße

 

 

 

Der Rat beschließt einstimmig:

Ö 8  
Neuwahl von Schiedspersonen für die nächste Schiedsamtsperiode (2016 - 2021)
Ref04/0013/16  
Ö 9  
Seniorenausfahrt 2016
11Vw/0515/16  
Ö 10  
Ausführung des Haushaltes hier: Zuschüsse an die Vereine und Institutionen
Enthält Anlagen
11Vw/0516/16  
Ö 11  
Anfragen des Ortsrates    
             

 
 

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