Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem sog. Autobahnzubringer (ehem. A 388 – nunmehr Bestandteil der B 27) eine Beschilderung zu installieren - resp. für eine entsprechende Beschilderung Sorge zu tragen -, die eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen ausweist.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:
|