Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen. Ton- und Bildaufnahmen sollen auch weiterhin nur unter den in § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Ortsräte der Stadt Göttingen vom 11.05.2012 formulierten Voraussetzungen zugelassen werden. |