„Der Rat möge beschließen: Protokolle werden maximal zwei Wochen nach einer Sitzung als Entwurf veröffentlicht und in der folgenden Sitzung verabschiedet. In der Folge-Sitzung eingebrachte Korrekturen werden in den Entwurf zur endgültigen Fassung eingearbeitet. Der Status „Entwurf“ bzw. „Endgültige Fassung“ wird im Kopf des Protokolls vermerkt.“
Der Ausschuss verständigt sich darauf, dass die Verwaltung den Antrag prüfen möge:
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