Beschlussvorschlag:
A. Im Zuge der Umsetzung des Entschuldungshilfeprogramms (EHP) wird der Spielbetrieb auf folgenden städtischen Spielplätzen eingestellt:
1. Grundstück Wienstraße (Weststadt); Flur 34; Flurstück 501; Größe 1.089 m²
2. Grundstück Chemnitzer Straße (Geismar); Flur 8; Flurstück 91/21; Größe 214 m²
3. Grundstück Godehardstraße (Weststadt); Flur 3; Flurstück 127/1; Größe 2415 m² (vorgesehen ist eine Halbierung der Fläche; Restfläche wird weiterhin zum Spielen angeboten)
4. Bolzplatz Hetjershausen; Flur 6; Flurstück 34; Größe 2043 m²
5. Grundstück Konrad-Adenauer-Straße (Oststadt)/ Flur 8; Flurstück 632; Größe 507 m² (derzeit nicht genutzt)
6. Grundstück Sieberweg; Flur 31; Flurstück 1837; Flur 6; Flurstück 27/002: Gesamtgröße ca. 7.000 m²
7. Grundstück Lönsweg (Oststadt); Flur 28; Flurstück 89/83; Größe 2.300 m²
(Eine tabellarische Auflistung der Spielplätze 1-7, mit den zur Verfügung stehenden Abwägungskriterien, befindet sich in Anlage 1.
B. Folgende Spielplätze werden an Wohnungsbaugesellschaften abgegeben (Spielbetrieb wird weiterhin gewährleistet):
1. Spielplatz Fuldaweg (Südstadt); Flur 31; Flurstück 1838/2 und 1838/4; Größe 4.762 m²
Übernahme durch Städtische Wohnungsbau
2. Bolzplatz Wienstraße-Hartplatz (Weststadt); Flur 34; Flurstück 351; Größe 1.353 m²
Übernahme durch Städtische Wohnungsbau
3. Spielplatz Otto-Lauffer-Straße (Weende); Flur 7; Flurstück 32/4; Größe 2.828 m²
Übernahme durch Volksheimstätte
(Eine tabellarische Auflistung der Spielplätze 1-3 befindet sich in Anlage 2)
C. In den Ortsteilen ist beabsichtigt, folgende Spielplätze aufzugeben (Alternativvorschläge durch die Ortsräte sind möglich):
1. Ortsteil Geismar Spielplatz Adolf-Sievert-Straße
2. Ortsteil Weende Ludwig-Quidde-Weg
3. Ortsteil Nikolausberg In der Rußbreite
4. Ortsteil Groß Ellershausen Tränkeweg
5. Ortsteil Roringen Am Thie