Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden nach § 183 c Abs Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden nach § 183 c Abs. 2 und 3 Niedersächsisches Schulgesetz folgende Schulen in Trägerschaft der Stadt Göttingen als Schwerpunktschulen bestimmt: Im Primarbereich ? Die Adolf-Reichwein-Schule und die Brüder-Grimm-Schule werden Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. ? Die Hainbundschule wird Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung. ? Die Wilhelm-Busch-Schule wird Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt Hören. Im Sekundarbereich ? Die Heinrich-Heine-Schule wird Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung.
Der Rat beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen: Der Rat beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen:
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