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Bezeichnung: 20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
Datum: Do, 06.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 20:16 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 19. Sitzung vom 22.11.2012 ((Vorlage wird nachversandt))
BauPA/115/2012/01  
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4     Teilflächennutzungsplan Windenergie    
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Antrag der CDU/ FDP-Gruppe betr. Festlegung des Mindestabstandes von Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen    
Ö 4.2  
Antrag der CDU/ FDP-Gruppe betr. - Klare Planungsvorgaben für neue Windkraftanlagen in Göttingen
Enthält Anlagen
FB61/977/12  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
Teilflächennutzungsplan Windenergie - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
FB61/957/12-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.         Für das Stadtgebiet Göttingen wird die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet durch die partielle Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung – aufgestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Verbände und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.         Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Göttingen und seiner Ortsteile entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans.

 

   
    25.10.2012 - Ortsrat Roringen
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
    1

 

1.         Für das Stadtgebiet Göttingen wird die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet durch die partielle Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung – aufgestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Verbände und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.         Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Göttingen und seiner Ortsteile entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans.

 

 

Anschließend nimmt der Ortsrat Roringen einstimmig zustimmend Kenntnis von folgendem Beschlussvorschlag:

Anschließend nimmt der Ortsrat Roringen einstimmig zustimmend Kenntnis von folgendem Beschlussvorschlag:

 

   
    29.10.2012 - Ortsrat Grone
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Für das Stadtgebiet Göttingen wird die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet durch die partielle Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung – aufgestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Verbände und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.         Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Göttingen und seiner Ortsteile entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans.

 

 

Der Ortsrat Grone stimmt der Vorlage einstimmig zu

Der Ortsrat Grone stimmt der Vorlage einstimmig zu.

   
    01.11.2012 - Ortsrat Geismar
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
    1

 

1.         Für das Stadtgebiet Göttingen wird die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet durch die partielle Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung – aufgestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Verbände und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.         Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Göttingen und seiner Ortsteile entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans.

 

 

Anschließend nimmt der Ortsrat einstimmig Kenntnis von folgendem Beschlussvorschlag

Anschließend nimmt der Ortsrat einstimmig Kenntnis von folgendem Beschlussvorschlag.

 

   
    08.11.2012 - Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren
    Ö 5 - abgelehnt
   

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         r das Stadtgebiet Göttingen wird die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet durch die partielle Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung aufgestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Verbände und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.         Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt ttingen und seiner Ortsteile entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans.

 

Die Verwaltungsvorlage wird abgelehnt.

 

Im Anschluss wird die Sitzung von 22.23 Uhr bis 22.29 für eine Pause unterbrochen.

Der Ortsrat lehnt die Vorlage mit 6 Nein-Stimmen zu 2 Ja-Stimmen ab.

Mit Nein haben gestimmt:

Frau Danielowski

Herr Kupke

Herr Bock

Herr Rakebrandt

Frau Siebold

Herr Zander

Mit Ja haben gestimmt:

Frau von der Heide

Herr Krummacker

   
    22.11.2012 - Ortsrat Nikolausberg
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         r das Stadtgebiet Göttingen wird die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet durch die partielle Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung aufgestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Verbände und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.         Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt ttingen und seiner Ortsteile entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans.

 

 

Der Ortsrat stimmt der Verwaltungsvorlage mit 4 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen zu.

   
    27.11.2012 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
    Ö 6 - vertagt (zurückgestellt)
    Die Ausschussmitglieder beschließen einstimmig, die Vorlage zu vertagen

 

Die Ausschussmitglieder beschließen einstimmig, die Vorlage zu vertagen.

 

Herr Dr. Scherer unterbricht die Sitzung für Bürgeranfragen:

 

Herr Weischede aus Deppoldshausen stimmt Herrn Dr. Scherer in seinen Aussagen zu.

Die Lebensqualität in Deppoldshausen werde bei den beabsichtigten Abständen der WEA zu der Wohnbebauung und der Höhe von 220m einer WEA nicht mehr vorhanden sein, wohnen dort unmöglich. Lärmimmissionen und die Zerstörung des Naherholungsgebietes werden die Folge sein. Der Aufstellungsbeschluss solle seiner Meinung nach zügig beschlossen werden, da es auch um finanzielle Aspekte gehe (u. a. der Stadtwerke und der Sparkasse).

Herr Kunze plädiert für die Entfernung eines Baumes auf dem Fahrradweg im unteren Teil der Wilhelm-Weber-Straße, da dieser aufgrund seiner Platzierung die Sicht von Radfahrern einschränkt.

Herr Dienberg sagt eine Prüfung der Angelegenheit zu.

Außerdem verweist Herr Kunze auf den im Gegensatz zu Göttingen vorhandenen erheblichen Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet.

Frau Schüle-Rennschuh betont, Windkraft solle in Göttingen nicht ausgehebelt werden. Sie kritisiert jedoch die Höhe der potenziellen WEA und die zu Grunde gelegten Abstände von 500m zu Wohnbebauungen im Außenbereich und auch den Abstand von 1000m zu Wohnbauflächen, da eine bewegende Quelle anders auf Menschen wirke. Durch die Lärmimmissionen der A7 und der B3 gehe bereits eine erhebliche Belastung für den Bereich Groß/Ellershausen und Hetjershausen aus. Die Lärmbelästigung der WEA werde beschönigt. Die Naherholungsflächen Feldmark und Wald sollen erhalten bleiben. Eine Bürgerinitiative wurde gegründet.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Teilflaechennutzungsplan Windenergie (2875 KB)      
   
    06.12.2012 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
    Ö 4.3 - vertagt (zurückgestellt)
   

Zu TOP 4.3:

Die Angelegenheit wird verwaltungsseitig zurückgezogen/ vertagt.  

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anhörung der Ortsräte (78 KB)      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Quartiersplatz Pfalz-Grona-Breite (Soziale Stadt Westlich Maschmühlenweg) - Ergebnisse des Wettbewerbs    
Ö 6  
Enthält Anlagen
Hochwasserschutz in Göttingen - Sachstandsbericht    
Ö 7  
50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Göttingen von 1975 "Südlich Sternwarte" - Bescheidung der Anregungen - Feststellungsbeschluss ((vertagt aus der Ausschuss-Sitzung v. 22.11.12))
Enthält Anlagen
FB61/969/12  
Ö 8  
Bebauungsplan Göttingen Nr. 239 "Südlich Sternwarte" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) - Bescheidung der Anregungen - Satzungsbeschluss ((vertagt aus der Ausschuss-Sitzung v. 22.11.12))
Enthält Anlagen
FB61/970/12  
Ö 9  
Satzung über die Veränderungssperre der Stadt Göttingen für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 243 "Dauerkleingartenkolonie "Am Rohns""
Enthält Anlagen
FB61/973/12  
Ö 10  
Bebauungsplan Göttingen-Geismar Nr. 11, 9. Änderung, "Bei den langen Bäumen" - Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
FB61/971/12  
Ö 11  
Ausbauvereinbarung "Leinebalkon"
Enthält Anlagen
FB66/162/12  
Ö 12  
Anfragen des Ausschusses
Enthält Anlagen
FB66/160/12  
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 17.1     (nichtöffentlich)      
N 17.2     (nichtöffentlich)      
N 17.3     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
             

 
 

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