TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der 19. Sitzung vom 22.11.2012 ((Vorlage wird nachversandt)) |
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BauPA/115/2012/01 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 4 |
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Teilflächennutzungsplan Windenergie |
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Ö 4.1 |
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Antrag der CDU/ FDP-Gruppe betr.
Festlegung des Mindestabstandes von Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen
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Ö 4.2 |
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Antrag der CDU/ FDP-Gruppe betr.
- Klare Planungsvorgaben für neue Windkraftanlagen in Göttingen
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FB61/977/12 |
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Ö 4.3 |
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Teilflächennutzungsplan Windenergie
- Aufstellungsbeschluss |
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FB61/957/12-1 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: 1. Für das Stadtgebiet Göttingen wird die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet durch die partielle Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung – aufgestellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Verbände und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 3. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Göttingen und seiner Ortsteile entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans. |
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25.10.2012 - Ortsrat Roringen |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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1 1. Für das Stadtgebiet Göttingen wird die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet durch die partielle Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung – aufgestellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Verbände und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 3. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Göttingen und seiner Ortsteile entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans.
Anschließend nimmt der Ortsrat Roringen einstimmig zustimmend Kenntnis von folgendem Beschlussvorschlag:Anschließend nimmt der Ortsrat Roringen einstimmig zustimmend Kenntnis von folgendem Beschlussvorschlag:
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29.10.2012 - Ortsrat Grone |
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Ö 4 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1. Für das Stadtgebiet Göttingen wird die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet durch die partielle Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung – aufgestellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Verbände und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 3. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Göttingen und seiner Ortsteile entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans.
Der Ortsrat Grone stimmt der Vorlage einstimmig zuDer Ortsrat Grone stimmt der Vorlage einstimmig zu.
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01.11.2012 - Ortsrat Geismar |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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1 1. Für das Stadtgebiet Göttingen wird die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet durch die partielle Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung – aufgestellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Verbände und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 3. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Göttingen und seiner Ortsteile entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans.
Anschließend nimmt der Ortsrat einstimmig Kenntnis von folgendem BeschlussvorschlagAnschließend nimmt der Ortsrat einstimmig Kenntnis von folgendem Beschlussvorschlag.
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08.11.2012 - Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren |
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Ö 5 - abgelehnt |
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Beschlussvorschlag: 1. Für das Stadtgebiet Göttingen wird die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet durch die partielle Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung – aufgestellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Verbände und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 3. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Göttingen und seiner Ortsteile entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans. Die Verwaltungsvorlage wird abgelehnt. Im Anschluss wird die Sitzung von 22.23 Uhr bis 22.29 für eine Pause unterbrochen.
Der Ortsrat lehnt die Vorlage mit 6 Nein-Stimmen zu 2 Ja-Stimmen ab. Mit Nein haben gestimmt: Frau Danielowski Herr Kupke Herr Bock Herr Rakebrandt Frau Siebold Herr Zander Mit Ja haben gestimmt: Frau von der Heide Herr Krummacker
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22.11.2012 - Ortsrat Nikolausberg |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1. Für das Stadtgebiet Göttingen wird die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet durch die partielle Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung – aufgestellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Verbände und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 3. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Göttingen und seiner Ortsteile entsprechend des beiliegenden Übersichtsplans.
Der Ortsrat stimmt der Verwaltungsvorlage mit 4 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen zu.
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27.11.2012 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität |
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Ö 6 - vertagt (zurückgestellt) |
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Die Ausschussmitglieder beschließen einstimmig, die Vorlage zu vertagen Die Ausschussmitglieder beschließen einstimmig, die Vorlage zu vertagen. Herr Dr. Scherer unterbricht die Sitzung für Bürgeranfragen: Herr Weischede aus Deppoldshausen stimmt Herrn Dr. Scherer in seinen Aussagen zu. Die Lebensqualität in Deppoldshausen werde bei den beabsichtigten Abständen der WEA zu der Wohnbebauung und der Höhe von 220m einer WEA nicht mehr vorhanden sein, wohnen dort unmöglich. Lärmimmissionen und die Zerstörung des Naherholungsgebietes werden die Folge sein. Der Aufstellungsbeschluss solle seiner Meinung nach zügig beschlossen werden, da es auch um finanzielle Aspekte gehe (u. a. der Stadtwerke und der Sparkasse). Herr Kunze plädiert für die Entfernung eines Baumes auf dem Fahrradweg im unteren Teil der Wilhelm-Weber-Straße, da dieser aufgrund seiner Platzierung die Sicht von Radfahrern einschränkt. Herr Dienberg sagt eine Prüfung der Angelegenheit zu. Außerdem verweist Herr Kunze auf den im Gegensatz zu Göttingen vorhandenen erheblichen Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet. Frau Schüle-Rennschuh betont, Windkraft solle in Göttingen nicht ausgehebelt werden. Sie kritisiert jedoch die Höhe der potenziellen WEA und die zu Grunde gelegten Abstände von 500m zu Wohnbebauungen im Außenbereich und auch den Abstand von 1000m zu Wohnbauflächen, da eine bewegende Quelle anders auf Menschen wirke. Durch die Lärmimmissionen der A7 und der B3 gehe bereits eine erhebliche Belastung für den Bereich Groß/Ellershausen und Hetjershausen aus. Die Lärmbelästigung der WEA werde beschönigt. Die Naherholungsflächen Feldmark und Wald sollen erhalten bleiben. Eine Bürgerinitiative wurde gegründet.
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06.12.2012 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke |
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Ö 4.3 - vertagt (zurückgestellt) |
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Zu TOP 4.3: Die Angelegenheit wird verwaltungsseitig zurückgezogen/ vertagt.
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Ö 5 |
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Quartiersplatz Pfalz-Grona-Breite (Soziale Stadt Westlich Maschmühlenweg)
- Ergebnisse des Wettbewerbs |
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Ö 6 |
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Hochwasserschutz in Göttingen
- Sachstandsbericht |
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Ö 7 |
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50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Göttingen von 1975
"Südlich Sternwarte"
- Bescheidung der Anregungen
- Feststellungsbeschluss ((vertagt aus der Ausschuss-Sitzung v. 22.11.12)) |
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FB61/969/12 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Göttingen Nr. 239 "Südlich Sternwarte" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV)
- Bescheidung der Anregungen
- Satzungsbeschluss ((vertagt aus der Ausschuss-Sitzung v. 22.11.12)) |
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FB61/970/12 |
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Ö 9 |
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Satzung über die Veränderungssperre der Stadt Göttingen für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 243 "Dauerkleingartenkolonie "Am Rohns"" |
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FB61/973/12 |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan Göttingen-Geismar Nr. 11, 9. Änderung, "Bei den langen Bäumen"
- Auslegungsbeschluss
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FB61/971/12 |
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Ö 11 |
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Ausbauvereinbarung "Leinebalkon" |
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FB66/162/12 |
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Ö 12 |
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Anfragen des Ausschusses |
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FB66/160/12 |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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N 14 |
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(nichtöffentlich) |
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N 15 |
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(nichtöffentlich) |
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N 16 |
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(nichtöffentlich) |
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N 17 |
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(nichtöffentlich) |
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N 17.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 17.2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 17.3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 18 |
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(nichtöffentlich) |
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N 19 |
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(nichtöffentlich) |
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