Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
1. Für die nachfolgend aufgeführten Geltungsbereiche wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 32 / 1, 4. Änderung, “Im Hassel“ gefasst.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 13 a BauGB.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 32 / 1, 4. Änderung, “Im Hassel“ wird zugestimmt. Der Entwurf des o. g. genannten Bebauungsplans wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4. Ziele und Zwecke der Planung:
Im Bereich A:
- Änderung des bestehenden Bebauungsplans durch Rücknahme der Festsetzung „Altenwohnen“
- Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets
- Festsetzung der Baugrenzen und der Geschossigkeit um die beabsichtigte Bebauung mit Reihenhäusern / Geschosswohnungsbau mit drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss zu ermöglichen
- Sicherung der Fußwegeverbindung zwischen der Straße Im Hassel und Kindergarten Ulmenweg
Im Bereich B:
- Festsetzung zweier Bauflächen im rückwärtigen Teil des Grundstücks An der St. Vinzenz Kirche 3
- Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiet
- Festsetzungen welche die Möglichkeit eröffnen, zwei Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss zu errichten.
5. Geltungsbereich:
Der Planbereich liegt im Norden Göttingens im Ortsteil Weende in der unmittelbaren Nähe zum Altdorf, 100 m südöstlich der Petrikirche. Der Planbereich A umfasst die Flurstücke 167, 168 und 191 der Flur 10, Gemarkung Weende, südlich an der Straße Im Hassel gelegen. Die Fläche beträgt rd. 2750 m². Der Planbereich B liegt nördlich der Straße An der St. Vinzenz Kirche und unmittelbar neben derselben. Er umfasst das Flurstück 182 der Flur 10, Gemarkung Weende, mit einer Fläche von 2199 m².
Die genaue Abgrenzung ergibt sich durch die Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1 : 500.