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Bezeichnung: 65. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
Datum: Do, 18.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 64. Sitzung vom 04.11.2010 ((die Vorlage wird nachversandt))
BauPA/080/2010/01  
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4  
Antrag der SPD-Ratsfraktion betr. 'Linientaxi'
Enthält Anlagen
FB61/822/10  
Ö 5  
"Hauptfahrradrouten und Fahrradstraßen in Göttingen" (Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke am 10.09.2010)
Enthält Anlagen
FB61/819/10  
Ö 5.1  
Integriertes städtisches Entwicklungs-/Wachstumskonzept (ISEK) - Zentrales Innenstadtquartier Ausbau der Jüdenstraße zwischen Ritterplan und Barfüßer Straße sowie der Barfüßer Straße zwischen Weender Straße und Wilhelmsplatz
Enthält Anlagen
FB61/800/10-1  
Ö 6  
Satzung über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze in der Stadt Göttingen (Ablösungssatzung) ((die Vorlage wurde bereits zur Ausschuss-Sitzung am 04.11.10 übersandt))
Enthält Anlagen
FB66/054/09  
Ö 7  
4. Nachtrag zur 'Satzung der Stadt Göttingen über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen' (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 04.09.2000 ((die Vorlage wurde bereits zur Ausschuss-Sitzung am 04.11.10 übersandt))
Enthält Anlagen
FB66/071/10  
Ö 8  
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Göttingen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 07. 12 2007 ((die Vorlage wurde bereits zur Ausschuss-Sitzung am 04.11.10 übersandt))
Enthält Anlagen
FB66/073/10  
Ö 8.1  
Antrag der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion betr. Steuerung der Nutzung des öffentlichen Raumes' (Ergänzungsantrag zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung) ((die Vorlage wurde bereits zur Ausschuss-Sitzung am 04.11.10 übersandt))
Enthält Anlagen
B' 90/117/10  
Ö 9  
Innenstadtleitbild der Stadt Göttingen von 2010 ((vertagt aus den Ausschuss-Sitzungen v. 23.09.10, 07.10.10 und 04.11.10 - die Vorlage wurde bereits übersandt))
Enthält Anlagen
FB61/786/10  
Ö 9.1  
Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion betr.'Innenstadtleitbild der Stadt Göttingen von 2010'
Enthält Anlagen
FB61/823/10  
Ö 10  
Haushaltsplanentwurf 2011 für die Fachbereiche/ Fachdienste des Baudezernates (1. Lesung) ((die Ratsmitglieder werden gebeten, die ihnen vorliegenden Haushaltsunterlagen zur Sitzung mitzubringen))    
Ö 11  
Enthält Anlagen
Umbau des Düstere-Eichen-Weg von Eichendorffplatz bis Nikolausberger Weg (4. Bauabschnitt) ((die Vorlage wurde bereits zur Ausschuss-Sitzung am 04.11.10 übersandt))
Enthält Anlagen
FB61/804/10  
Ö 12  
Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 32, 4. Änderung "Im Hassel" - Erneuter Aufstellungsbeschluss - Zustimmung zum Enwturf und zur öffentlichen Auslegung"
Enthält Anlagen
FB61/811/10  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Für die nachfolgend aufgeführten Geltungsbereiche wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 32 / 1, 4. Änderung, “Im Hassel“ gefasst.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 13 a BauGB.

 

2.       Dem Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 32 / 1, 4. Änderung, “Im Hassel“ wird zugestimmt. Der Entwurf des o. g. genannten Bebauungsplans wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

4.       Ziele und Zwecke der Planung:
Im Bereich A:

-          Änderung des bestehenden Bebauungsplans durch Rücknahme der Festsetzung „Altenwohnen“

-          Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets

-          Festsetzung der Baugrenzen und der Geschossigkeit um die beabsichtigte Bebauung mit Reihenhäusern / Geschosswohnungsbau mit drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss zu ermöglichen

-          Sicherung der Fußwegeverbindung zwischen der Straße Im Hassel und Kindergarten Ulmenweg

           Im Bereich B:

-          Festsetzung zweier Bauflächen im rückwärtigen Teil des Grundstücks An der St. Vinzenz Kirche 3

-          Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiet

-          Festsetzungen welche die Möglichkeit eröffnen, zwei Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss zu errichten.

 

5.       Geltungsbereich:
Der Planbereich liegt im Norden Göttingens im Ortsteil Weende in der unmittelbaren Nähe zum Altdorf, 100 m südöstlich der Petrikirche. Der Planbereich A umfasst die Flurstücke 167, 168 und 191 der Flur 10, Gemarkung Weende, südlich an der Straße Im Hassel gelegen. Die Fläche beträgt rd. 2750 m². Der Planbereich B liegt nördlich der Straße An der St. Vinzenz Kirche und unmittelbar neben derselben. Er umfasst das Flurstück 182 der Flur 10, Gemarkung Weende, mit einer Fläche von 2199 m².
Die genaue Abgrenzung ergibt sich durch die Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1 : 500.

 

   
    11.11.2010 - Ortsrat Weende/Deppoldshausen
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

1.       Für die nachfolgend aufgeführten Geltungsbereiche wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 32 / 1, 4. Änderung, “Im Hassel“ gefasst.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 13 a BauGB.

 

2.       Dem Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 32 / 1, 4. Änderung, “Im Hassel“ wird zugestimmt. Der Entwurf des o. g. genannten Bebauungsplans wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

4.       Ziele und Zwecke der Planung:
Im Bereich A:

-          Änderung des bestehenden Bebauungsplans durch Rücknahme der Festsetzung „Altenwohnen“

-          Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets

-          Festsetzung der Baugrenzen und der Geschossigkeit um die beabsichtigte Bebauung mit Reihenhäusern / Geschosswohnungsbau mit drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss zu ermöglichen

-          Sicherung der Fußwegeverbindung zwischen der Straße Im Hassel und Kindergarten Ulmenweg

           Im Bereich B:

-          Festsetzung zweier Bauflächen im rückwärtigen Teil des Grundstücks An der St. Vinzenz Kirche 3

-          Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiet

-          Festsetzungen welche die Möglichkeit eröffnen, zwei Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss zu errichten.

 

5.       Geltungsbereich:
Der Planbereich liegt im Norden Göttingens im Ortsteil Weende in der unmittelbaren Nähe zum Altdorf, 100 m südöstlich der Petrikirche. Der Planbereich A umfasst die Flurstücke 167, 168 und 191 der Flur 10, Gemarkung Weende, südlich an der Straße Im Hassel gelegen. Die Fläche beträgt rd. 2750 m². Der Planbereich B liegt nördlich der Straße An der St. Vinzenz Kirche und unmittelbar neben derselben. Er umfasst das Flurstück 182 der Flur 10, Gemarkung Weende, mit einer Fläche von 2199 m².
Die genaue Abgrenzung ergibt sich durch die Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1 : 500.

 

 

Die Vorlage der Verwaltung wird vom Ortsrat einstimmig beschlossen:

Die Vorlage der Verwaltung wird vom Ortsrat einstimmig beschlossen:

 

   
    18.11.2010 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

 

1.       Für die nachfolgend aufgeführten Geltungsbereiche wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 32 / 1, 4. Änderung, “Im Hassel“ gefasst.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 13 a BauGB.

 

2.       Dem Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 32 / 1, 4. Änderung, “Im Hassel“ wird zugestimmt. Der Entwurf des o. g. genannten Bebauungsplans wird mit seiner Begründung öffentlich ausgelegt.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

4.       Ziele und Zwecke der Planung:
Im Bereich A:

-          Änderung des bestehenden Bebauungsplans durch Rücknahme der Festsetzung „Altenwohnen“

-          Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets

-          Festsetzung der Baugrenzen und der Geschossigkeit um die beabsichtigte Bebauung mit Reihenhäusern / Geschosswohnungsbau mit drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss zu ermöglichen

-          Sicherung der Fußwegeverbindung zwischen der Straße Im Hassel und Kindergarten Ulmenweg

           Im Bereich B:

-          Festsetzung zweier Bauflächen im rückwärtigen Teil des Grundstücks An der St. Vinzenz Kirche 3

-          Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiet

-          Festsetzungen welche die Möglichkeit eröffnen, zwei Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss zu errichten.

 

5.       Geltungsbereich:
Der Planbereich liegt im Norden Göttingens im Ortsteil Weende in der unmittelbaren Nähe zum Altdorf, 100 m südöstlich der Petrikirche. Der Planbereich A umfasst die Flurstücke 167, 168 und 191 der Flur 10, Gemarkung Weende, südlich an der Straße Im Hassel gelegen. Die Fläche beträgt rd. 2750 m². Der Planbereich B liegt nördlich der Straße An der St. Vinzenz Kirche und unmittelbar neben derselben. Er umfasst das Flurstück 182 der Flur 10, Gemarkung Weende, mit einer Fläche von 2199 m².
Die genaue Abgrenzung ergibt sich durch die Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1 : 500.

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Ö 13  
Anfragen des Ausschusses
Enthält Anlagen
FB66/078/10  
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
             

 
 

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