Der Rat möge beschließen: Der Rat möge beschließen: 1. Der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage hinsichtlich a) der Erhöhung der Anteilssätze für die Anlieger von Fußgängerzonen und b) der erstmaligen Festlegung von Anteilssätzen für Anlieger von Außenbereichsstraßen wird zugestimmt. 2. Mit der Vorlage zu Nr. 1a) wird eine vom Rat am 09.06.2010 beschlossene Konsolidierungsmaßnahme zum Haushaltssicherungskonzept 2011 – 2016 umgesetzt (HSK 2011-2016 Nr. 66/5).
Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen:Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen:
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