Der Rat möge beschließen:Der Rat möge beschließen: Die Ablösungssatzung in der als Anlage beigefügten Fassung wird beschlossen.
Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen:Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen:
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