Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragestellungen zu prüfen:Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragestellungen zu prüfen: 1.) Entsprechend der Vorgabe des Landes sollte die Stadt wirtschaftlich agieren und bestehende Einnahmemöglichkeiten bei der Nutzung des öffentlichen Raumes ausschöpfen. Entsprechend sollten bei der Festlegung der monatlichen Nutzungsgebühren für Freisitzflächen (Punkt 7) die Pachtpreise je Quadratmeter der an die öffentlichen Flächen angrenzenden (oder vergleichbarer) Erdgeschossflächen zu Grunde gelegt werden. 2.) Wo sich die Gebühr für öffentliche Freisitzflächen nicht in angemessener Weise an den Pachtpreisen der angrenzenden Erdgeschossflächen orientiert, möge die Verwaltung die jeweilige Subventionierung dokumentieren, indem sie sie nach Maßgabe von Klarheit und Wahrheit der Haushaltsführung als Zuschuss im Haushalt ausweist. 3.) Da bei der Kalkulation der Pachten für private Liegenschaften meist die Werthaltigkeit der angrenzenden öffentlichen Flächen vom Vermieter zu seinen Gunsten einkalkuliert wird, wird die Anpassung der Gebühren schrittweise auf 5 Jahre gestreckt, um den PächterInnen ausreichend Zeit zu geben, gegenüber den Eigentümern mit Verweis auf die Satzungsänderung eine Anpassung der Mieten zu erwirken.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:
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