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Bezeichnung: 60. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
Datum: Do, 19.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 20:25 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 59. Sitzung vom 17.06.2010 ((die Vorlage wurde bereits übersandt))
BauPA/075/2010/01  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
98. Änderung des Flächennutzungsplans 'MPI Fassberg' - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
FB61/653/09-1  
Ö 4  
"Radwegeführung zwischen Knochenmühle und Herberhausen"
FB61/796/10  
Ö 5  
Verkauf der Stockleff`s - Mühle, Am Leinekanal 1 - Verfahren
Enthält Anlagen
FB80/307/10  
Ö 6  
Bericht über die Fachexkursion nach Maastricht    
Ö 7  
Energieeffizienz und Solarenergienutzung in der Bauleitplanung ((vertagt aus der Ausschuss-Sitzung v. 17.06.10 - die Vorlage wurde bereits übersandt))
FB61/773/10  
Ö 8  
Geplante 380 kV Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar - Stellungnahme der Stadt Göttingen zum Raumordnungsverfahren
Enthält Anlagen
FB61/793/10  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Göttingen beschließt folgende Forderungen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die geplante 380 kV Höchstspannungsleitung Wahle (Niedersachsen) – Mecklar (Hessen):

 

1. Im Abschnitt der Trassenführung auf Göttinger Stadtgebiet wird die Erdverkabelung gefordert. Die Unterlagen sind um entsprechende Darstellungen auch der Übergabestationen zu ergänzen.

 

2. Die Unterlagen sind um Aussagen zu den Umweltauswirkungen einer Erdverkabelung zu ergänzen. Vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsstudie zur Erdverkabelung durchzuführen.

 

3. Die Untervariante 12 c eines Trassenkorridors westlich der Autobahn 7 (zw. Groß-Ellershausen, Knutbühren, Esebeck) wird abgelehnt.

 

4. Die Trassenführung der Untervariante 12 a parallel zur Autobahn nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord wird abgelehnt. Statt dessen wird die in nord-westlicher Richtung geführte Untervariante 12 b (Oberes Holz / Lenglern) gefordert.

 

5. Die vorgenommene Abwertung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann nicht akzeptiert werden.

 

 

 

 

 

Zu 1.

Der im Ballungsraum Göttingen parallel zur Autobahn 7 geführte Trassenkorridor  durchschneidet mehrfach den gem. Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) festgelegten 400 m Mindestabstand zu Wohngebieten / 200 m Abstand zu Einzelwohnhäusern zwischen Elliehausen / Holtensen im Norden bis zur Querung der Stadtgrenze im Süden. Die potentielle Immissionsbelastung für Menschen stellt ein sehr hohes Konfliktrisiko dar.

 

Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die visuelle Wirkung einer Freileitung auf den Menschen ist eindeutig als negativ und erheblich einzustufen. Die Masten der Freileitung erreichen etwa die Höhe des 16-geschossigen Neuen Rathauses.

 

Im § 2 des EnLAG wird die Leitung Wahle-Mecklar bei Vorliegen der genannten Abstandskonflikte als potentielle Verbindung für eine Erdverkabelung im Rahmen eines Pilotprojektes genannt. Aufgrund des sehr hohen Konfliktrisikos in der Abwägung für die Auswirkungen auf den Menschen, ist im Stadtgebiet Göttingen (ggfls. auch südlich weiterführend auf den Flächen der Nachbargemeinde Rosdorf) die Erdverkabelung unter Berücksichtigung von Minimierungs- und Vermeidungspotenzialen für die Eingriffe in den Naturhaushalt durchzuführen.

 

Die Planunterlagen sind dahingehend zu ergänzen, dass der Abschnitt im Stadtgebiet Göttingen für die Erdverkabelung vorgesehen wird. Ebenso sind die Bereiche von Übergabestationen zu kennzeichnen, da diese aufgrund der erforderlichen Fläche von rd. 2.500 qm bedeutsam und nicht mit einzelnen Maststandorten gleichzusetzen sind.

 

Zu 2.

In den vorliegenden Unterlagen fehlen die Konkretisierungen und die zu einer sachgerechten Prüfung erforderliche Darstellung der mit der Erdverkabelung verbundenen Auswirkungen. Die in den vorliegenden Antragsunterlagen vorgenommene allgemeine Darstellung der Erdverkabelung ist unzureichend. Vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens wird deshalb die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit Beteiligung der Stadt Göttingen gefordert, damit eine adäquate Beurteilung auch der Erdverkabelung erfolgen kann.

 

Zu 3.

Die in den Vorabstimmungen von der Stadt Göttingen geforderte Prüfung einer alternativen Leitungsführung ist in Form eines Trassenkorridors (U 12 c) westlich der Autobahn 7 (zw. Groß-Ellershausen, Knutbühren, Esebeck) berücksichtigt worden. Die Stadt hatte mit ihrer Forderung jedoch eine großräumigere Lösung im Sinn, die das Stadtgebiet weiträumig meidet. Der hier vorgestellte Trassenkorridor U 12 c wird aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen abgelehnt.

 

Zu 4.

Für den Bereich nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord spricht sich die Stadt Göttingen für die in nord-westlicher Richtung führende Trasse (Variante U 12 b, Oberes Holz / Lenglern) aus. Die nördlich des Autobahnbogens oberhalb von Holtensen liegende Fläche ist als Fläche für das Logistik Zentrum / Güterverkehrszentrum Bovenden-Lenglern, an dem auch die Stadt mit eigenen Flächen beteiligt ist, von möglichen Beeinträchtigungen freizuhalten. Deshalb wird in diesem Bereich die Trassenführung parallel zur Autobahn (Variante U 12 a) abgelehnt. Die Trassenführung in nord-westlicher Richtung hat aufgrund der geringeren Länge, der Bündelungsmöglichkeiten mit vorhandenen Stromtrassen und des geringeren Trassenneubaus, sowie durch die größere Distanz zum Ortsteil Holtensen ein insgesamt geringeres Konfliktpotential. Zur weiteren Optimierung sollte in den Bereichen gebündelt geführter Stromtrassen eine technische Aufrüstung zur Leitungszusammenführung erfolgen, um die parallele Führung von z. B. 110 kV und 380 kV Leitung zu vermeiden.

 

Zu 5.

Die in den Unterlagen vorgenommene Darstellung von geplanten Gewerbeflächen im Bereich Göttingen-Grone (Abschnitte 445, 446) ist falsch. Vielmehr wäre hier die Darstellung von Siedlungsfreiflächen, die im Übrigen nach § 30 BauGB festgesetzt sind, richtig.

Diesen Flächen kommt der gleiche Schutzanspruch (Schutzgut Mensch) zu, wie den Siedlungsflächen. Demzufolge wäre hier ein hohes bzw. sehr hohes Konfliktrisiko darzustellen. Das Bewertungsverfahren der Minderung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann grundsätzlich nicht akzeptiert werden.

   
    10.08.2010 - Ortsrat Elliehausen/Esebeck
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
    Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Elliehausen / Esebeck weist auf die Problematik im Bereich der Ortslage von Elliehausen und der A7 hin (s. vorherige Diskussion) und nimmt zustimmend Kenntnis von folgendem Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Göttingen beschließt folgende Forderungen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die geplante 380 kV Höchstspannungsleitung Wahle (Niedersachsen) – Mecklar (Hessen):

 

1. Im Abschnitt der Trassenführung auf Göttinger Stadtgebiet wird die Erdverkabelung gefordert. Die Unterlagen sind um entsprechende Darstellungen auch der Übergabestationen zu ergänzen.

 

2. Die Unterlagen sind um Aussagen zu den Umweltauswirkungen einer Erdverkabelung zu ergänzen. Vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsstudie zur Erdverkabelung durchzuführen.

 

3. Die Untervariante 12 c eines Trassenkorridors westlich der Autobahn 7 (zw. Groß-Ellershausen, Knutbühren, Esebeck) wird abgelehnt.

 

4. Die Trassenführung der Untervariante 12 a parallel zur Autobahn nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord wird abgelehnt. Statt dessen wird die in nord-westlicher Richtung geführte Untervariante 12 b (Oberes Holz / Lenglern) gefordert.

 

5. Die vorgenommene Abwertung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann nicht akzeptiert werden.

 

 

 

 

 

Zu 1.

Der im Ballungsraum Göttingen parallel zur Autobahn 7 geführte Trassenkorridor  durchschneidet mehrfach den gem. Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) festgelegten 400 m Mindestabstand zu Wohngebieten / 200 m Abstand zu Einzelwohnhäusern zwischen Elliehausen / Holtensen im Norden bis zur Querung der Stadtgrenze im Süden. Die potentielle Immissionsbelastung für Menschen stellt ein sehr hohes Konfliktrisiko dar.

 

Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die visuelle Wirkung einer Freileitung auf den Menschen ist eindeutig als negativ und erheblich einzustufen. Die Masten der Freileitung erreichen etwa die Höhe des 16-geschossigen Neuen Rathauses.

 

Im § 2 des EnLAG wird die Leitung Wahle-Mecklar bei Vorliegen der genannten Abstandskonflikte als potentielle Verbindung für eine Erdverkabelung im Rahmen eines Pilotprojektes genannt. Aufgrund des sehr hohen Konfliktrisikos in der Abwägung für die Auswirkungen auf den Menschen, ist im Stadtgebiet Göttingen (ggfls. auch südlich weiterführend auf den Flächen der Nachbargemeinde Rosdorf) die Erdverkabelung unter Berücksichtigung von Minimierungs- und Vermeidungspotenzialen für die Eingriffe in den Naturhaushalt durchzuführen.

 

Die Planunterlagen sind dahingehend zu ergänzen, dass der Abschnitt im Stadtgebiet Göttingen für die Erdverkabelung vorgesehen wird. Ebenso sind die Bereiche von Übergabestationen zu kennzeichnen, da diese aufgrund der erforderlichen Fläche von rd. 2.500 qm bedeutsam und nicht mit einzelnen Maststandorten gleichzusetzen sind.

 

Zu 2.

In den vorliegenden Unterlagen fehlen die Konkretisierungen und die zu einer sachgerechten Prüfung erforderliche Darstellung der mit der Erdverkabelung verbundenen Auswirkungen. Die in den vorliegenden Antragsunterlagen vorgenommene allgemeine Darstellung der Erdverkabelung ist unzureichend. Vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens wird deshalb die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit Beteiligung der Stadt Göttingen gefordert, damit eine adäquate Beurteilung auch der Erdverkabelung erfolgen kann.

 

Zu 3.

Die in den Vorabstimmungen von der Stadt Göttingen geforderte Prüfung einer alternativen Leitungsführung ist in Form eines Trassenkorridors (U 12 c) westlich der Autobahn 7 (zw. Groß-Ellershausen, Knutbühren, Esebeck) berücksichtigt worden. Die Stadt hatte mit ihrer Forderung jedoch eine großräumigere Lösung im Sinn, die das Stadtgebiet weiträumig meidet. Der hier vorgestellte Trassenkorridor U 12 c wird aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen abgelehnt.

 

Zu 4.

Für den Bereich nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord spricht sich die Stadt Göttingen für die in nord-westlicher Richtung führende Trasse (Variante U 12 b, Oberes Holz / Lenglern) aus. Die nördlich des Autobahnbogens oberhalb von Holtensen liegende Fläche ist als Fläche für das Logistik Zentrum / Güterverkehrszentrum Bovenden-Lenglern, an dem auch die Stadt mit eigenen Flächen beteiligt ist, von möglichen Beeinträchtigungen freizuhalten. Deshalb wird in diesem Bereich die Trassenführung parallel zur Autobahn (Variante U 12 a) abgelehnt. Die Trassenführung in nord-westlicher Richtung hat aufgrund der geringeren Länge, der Bündelungsmöglichkeiten mit vorhandenen Stromtrassen und des geringeren Trassenneubaus, sowie durch die größere Distanz zum Ortsteil Holtensen ein insgesamt geringeres Konfliktpotential. Zur weiteren Optimierung sollte in den Bereichen gebündelt geführter Stromtrassen eine technische Aufrüstung zur Leitungszusammenführung erfolgen, um die parallele Führung von z. B. 110 kV und 380 kV Leitung zu vermeiden.

 

Zu 5.

Die in den Unterlagen vorgenommene Darstellung von geplanten Gewerbeflächen im Bereich Göttingen-Grone (Abschnitte 445, 446) ist falsch. Vielmehr wäre hier die Darstellung von Siedlungsfreiflächen, die im Übrigen nach § 30 BauGB festgesetzt sind, richtig.

Diesen Flächen kommt der gleiche Schutzanspruch (Schutzgut Mensch) zu, wie den Siedlungsflächen. Demzufolge wäre hier ein hohes bzw. sehr hohes Konfliktrisiko darzustellen. Das Bewertungsverfahren der Minderung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann grundsätzlich nicht akzeptiert werden.

 

Nach eingehender Diskussion fasst der Ortsrat einstimmig folgenden Beschluss:

Nach eingehender Diskussion fasst der Ortsrat einstimmig folgenden Beschluss:

 

   
    12.08.2010 - Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Göttingen beschließt folgende Forderungen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die geplante 380 kV Höchstspannungsleitung Wahle (Niedersachsen) – Mecklar (Hessen):

 

1. Im Abschnitt der Trassenführung auf Göttinger Stadtgebiet wird die Erdverkabelung gefordert. Die Unterlagen sind um entsprechende Darstellungen auch der Übergabestationen zu ergänzen.

 

2. Die Unterlagen sind um Aussagen zu den Umweltauswirkungen einer Erdverkabelung zu ergänzen. Vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsstudie zur Erdverkabelung durchzuführen.

 

3. Die Untervariante 12 c eines Trassenkorridors westlich der Autobahn 7 (zw. Groß-Ellershausen, Knutbühren, Esebeck) wird abgelehnt.

 

4. Die Trassenführung der Untervariante 12 a parallel zur Autobahn nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord wird abgelehnt. Statt dessen wird die in nord-westlicher Richtung geführte Untervariante 12 b (Oberes Holz / Lenglern) gefordert.

 

5. Die vorgenommene Abwertung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann nicht akzeptiert werden.

 

6. Auch die Trassenführung 12.d wird abgelehnt.

 

 

 

Zu 1.

Der im Ballungsraum Göttingen parallel zur Autobahn 7 geführte Trassenkorridor  durchschneidet mehrfach den gem. Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) festgelegten 400 m Mindestabstand zu Wohngebieten / 200 m Abstand zu Einzelwohnhäusern zwischen Elliehausen / Holtensen im Norden bis zur Querung der Stadtgrenze im Süden. Die potentielle Immissionsbelastung für Menschen stellt ein sehr hohes Konfliktrisiko dar.

 

Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die visuelle Wirkung einer Freileitung auf den Menschen ist eindeutig als negativ und erheblich einzustufen. Die Masten der Freileitung erreichen etwa die Höhe des 16-geschossigen Neuen Rathauses.

 

Im § 2 des EnLAG wird die Leitung Wahle-Mecklar bei Vorliegen der genannten Abstandskonflikte als potentielle Verbindung für eine Erdverkabelung im Rahmen eines Pilotprojektes genannt. Aufgrund des sehr hohen Konfliktrisikos in der Abwägung für die Auswirkungen auf den Menschen, ist im Stadtgebiet Göttingen (ggfls. auch südlich weiterführend auf den Flächen der Nachbargemeinde Rosdorf) die Erdverkabelung unter Berücksichtigung von Minimierungs- und Vermeidungspotenzialen für die Eingriffe in den Naturhaushalt durchzuführen.

 

Die Planunterlagen sind dahingehend zu ergänzen, dass der Abschnitt im Stadtgebiet Göttingen für die Erdverkabelung vorgesehen wird. Ebenso sind die Bereiche von Übergabestationen zu kennzeichnen, da diese aufgrund der erforderlichen Fläche von rd. 2.500 qm bedeutsam und nicht mit einzelnen Maststandorten gleichzusetzen sind.

 

Zu 2.

In den vorliegenden Unterlagen fehlen die Konkretisierungen und die zu einer sachgerechten Prüfung erforderliche Darstellung der mit der Erdverkabelung verbundenen Auswirkungen. Die in den vorliegenden Antragsunterlagen vorgenommene allgemeine Darstellung der Erdverkabelung ist unzureichend. Vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens wird deshalb die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit Beteiligung der Stadt Göttingen gefordert, damit eine adäquate Beurteilung auch der Erdverkabelung erfolgen kann.

 

Zu 3.

Die in den Vorabstimmungen von der Stadt Göttingen geforderte Prüfung einer alternativen Leitungsführung ist in Form eines Trassenkorridors (U 12 c) westlich der Autobahn 7 (zw. Groß-Ellershausen, Knutbühren, Esebeck) berücksichtigt worden. Die Stadt hatte mit ihrer Forderung jedoch eine großräumigere Lösung im Sinn, die das Stadtgebiet weiträumig meidet. Der hier vorgestellte Trassenkorridor U 12 c wird aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen abgelehnt.

 

Zu 4.

Für den Bereich nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord spricht sich die Stadt Göttingen für die in nord-westlicher Richtung führende Trasse (Variante U 12 b, Oberes Holz / Lenglern) aus. Die nördlich des Autobahnbogens oberhalb von Holtensen liegende Fläche ist als Fläche für das Logistik Zentrum / Güterverkehrszentrum Bovenden-Lenglern, an dem auch die Stadt mit eigenen Flächen beteiligt ist, von möglichen Beeinträchtigungen freizuhalten. Deshalb wird in diesem Bereich die Trassenführung parallel zur Autobahn (Variante U 12 a) abgelehnt. Die Trassenführung in nord-westlicher Richtung hat aufgrund der geringeren Länge, der Bündelungsmöglichkeiten mit vorhandenen Stromtrassen und des geringeren Trassenneubaus, sowie durch die größere Distanz zum Ortsteil Holtensen ein insgesamt geringeres Konfliktpotential. Zur weiteren Optimierung sollte in den Bereichen gebündelt geführter Stromtrassen eine technische Aufrüstung zur Leitungszusammenführung erfolgen, um die parallele Führung von z. B. 110 kV und 380 kV Leitung zu vermeiden.

 

Zu 5.

Die in den Unterlagen vorgenommene Darstellung von geplanten Gewerbeflächen im Bereich Göttingen-Grone (Abschnitte 445, 446) ist falsch. Vielmehr wäre hier die Darstellung von Siedlungsfreiflächen, die im Übrigen nach § 30 BauGB festgesetzt sind, richtig.

Diesen Flächen kommt der gleiche Schutzanspruch (Schutzgut Mensch) zu, wie den Siedlungsflächen. Demzufolge wäre hier ein hohes bzw. sehr hohes Konfliktrisiko darzustellen. Das Bewertungsverfahren der Minderung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann grundsätzlich nicht akzeptiert werden.

 

Der Ortsrat nimmt mit der Maßgabe 1

Der Ortsrat nimmt mit der Maßgabe 1.6 einstimmig von der Verwaltungsvorlage Kenntnis.

 

   
    17.08.2010 - Ortsrat Holtensen
    Ö 4 - (offen)
    Beschlussvorschlag:

Sollte die Trassenführung über städtisches Gebiet führen , dann kommt nur Erdverkabelung mit der Variante 12B in Frage.

Sollte die Variante 12C gewählt (Verschandelung des Landschaftsbildes) werden und es nicht den Göttinger Bereich betreffen, dann soll unbedingt im Ortsrat vorgestellt werden, wie sich die Landschaft durch die hohen Masten verändert 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Göttingen beschließt folgende Forderungen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die geplante 380 kV Höchstspannungsleitung Wahle (Niedersachsen) – Mecklar (Hessen):

 

1. Im Abschnitt der Trassenführung auf Göttinger Stadtgebiet wird die Erdverkabelung gefordert. Die Unterlagen sind um entsprechende Darstellungen auch der Übergabestationen zu ergänzen.

 

2. Die Unterlagen sind um Aussagen zu den Umweltauswirkungen einer Erdverkabelung zu ergänzen. Vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsstudie zur Erdverkabelung durchzuführen.

 

3. Die Untervariante 12 c eines Trassenkorridors westlich der Autobahn 7 (zw. Groß-Ellershausen, Knutbühren, Esebeck) wird abgelehnt.

 

4. Die Trassenführung der Untervariante 12 a parallel zur Autobahn nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord wird abgelehnt. Statt dessen wird die in nord-westlicher Richtung geführte Untervariante 12 b (Oberes Holz / Lenglern) gefordert.

 

5. Die vorgenommene Abwertung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann nicht akzeptiert werden.

 

 

 

 

 

Zu 1.

Der im Ballungsraum Göttingen parallel zur Autobahn 7 geführte Trassenkorridor  durchschneidet mehrfach den gem. Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) festgelegten 400 m Mindestabstand zu Wohngebieten / 200 m Abstand zu Einzelwohnhäusern zwischen Elliehausen / Holtensen im Norden bis zur Querung der Stadtgrenze im Süden. Die potentielle Immissionsbelastung für Menschen stellt ein sehr hohes Konfliktrisiko dar.

 

Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die visuelle Wirkung einer Freileitung auf den Menschen ist eindeutig als negativ und erheblich einzustufen. Die Masten der Freileitung erreichen etwa die Höhe des 16-geschossigen Neuen Rathauses.

 

Im § 2 des EnLAG wird die Leitung Wahle-Mecklar bei Vorliegen der genannten Abstandskonflikte als potentielle Verbindung für eine Erdverkabelung im Rahmen eines Pilotprojektes genannt. Aufgrund des sehr hohen Konfliktrisikos in der Abwägung für die Auswirkungen auf den Menschen, ist im Stadtgebiet Göttingen (ggfls. auch südlich weiterführend auf den Flächen der Nachbargemeinde Rosdorf) die Erdverkabelung unter Berücksichtigung von Minimierungs- und Vermeidungspotenzialen für die Eingriffe in den Naturhaushalt durchzuführen.

 

Die Planunterlagen sind dahingehend zu ergänzen, dass der Abschnitt im Stadtgebiet Göttingen für die Erdverkabelung vorgesehen wird. Ebenso sind die Bereiche von Übergabestationen zu kennzeichnen, da diese aufgrund der erforderlichen Fläche von rd. 2.500 qm bedeutsam und nicht mit einzelnen Maststandorten gleichzusetzen sind.

 

Zu 2.

In den vorliegenden Unterlagen fehlen die Konkretisierungen und die zu einer sachgerechten Prüfung erforderliche Darstellung der mit der Erdverkabelung verbundenen Auswirkungen. Die in den vorliegenden Antragsunterlagen vorgenommene allgemeine Darstellung der Erdverkabelung ist unzureichend. Vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens wird deshalb die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit Beteiligung der Stadt Göttingen gefordert, damit eine adäquate Beurteilung auch der Erdverkabelung erfolgen kann.

 

Zu 3.

Die in den Vorabstimmungen von der Stadt Göttingen geforderte Prüfung einer alternativen Leitungsführung ist in Form eines Trassenkorridors (U 12 c) westlich der Autobahn 7 (zw. Groß-Ellershausen, Knutbühren, Esebeck) berücksichtigt worden. Die Stadt hatte mit ihrer Forderung jedoch eine großräumigere Lösung im Sinn, die das Stadtgebiet weiträumig meidet. Der hier vorgestellte Trassenkorridor U 12 c wird aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen abgelehnt.

 

Zu 4.

Für den Bereich nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord spricht sich die Stadt Göttingen für die in nord-westlicher Richtung führende Trasse (Variante U 12 b, Oberes Holz / Lenglern) aus. Die nördlich des Autobahnbogens oberhalb von Holtensen liegende Fläche ist als Fläche für das Logistik Zentrum / Güterverkehrszentrum Bovenden-Lenglern, an dem auch die Stadt mit eigenen Flächen beteiligt ist, von möglichen Beeinträchtigungen freizuhalten. Deshalb wird in diesem Bereich die Trassenführung parallel zur Autobahn (Variante U 12 a) abgelehnt. Die Trassenführung in nord-westlicher Richtung hat aufgrund der geringeren Länge, der Bündelungsmöglichkeiten mit vorhandenen Stromtrassen und des geringeren Trassenneubaus, sowie durch die größere Distanz zum Ortsteil Holtensen ein insgesamt geringeres Konfliktpotential. Zur weiteren Optimierung sollte in den Bereichen gebündelt geführter Stromtrassen eine technische Aufrüstung zur Leitungszusammenführung erfolgen, um die parallele Führung von z. B. 110 kV und 380 kV Leitung zu vermeiden.

 

Zu 5.

Die in den Unterlagen vorgenommene Darstellung von geplanten Gewerbeflächen im Bereich Göttingen-Grone (Abschnitte 445, 446) ist falsch. Vielmehr wäre hier die Darstellung von Siedlungsfreiflächen, die im Übrigen nach § 30 BauGB festgesetzt sind, richtig.

Diesen Flächen kommt der gleiche Schutzanspruch (Schutzgut Mensch) zu, wie den Siedlungsflächen. Demzufolge wäre hier ein hohes bzw. sehr hohes Konfliktrisiko darzustellen. Das Bewertungsverfahren der Minderung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann grundsätzlich nicht akzeptiert werden.

 

   
    19.08.2010 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
    Ö 8 - geändert beschlossen
    Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke fordert, die dem Rat vorzulegende Beschlussvorlage wie folgt zu ergänzen resp. zu ändern:

 

In der Stellungnahme der Stadt Göttingen zum Raumordnungsverfahren ist ausdrücklich eine Vorzugstrasse für den Fall, dass keine Erdverkabelung erfolgen sollte, zu benennen. Die dementsprechend geänderte Beschlussvorlage soll dem Ausschuss am 09.09.10 erneut zur Beratung vorgelegt werden.

 

Im Übrigen wird dem nachfolgend abgedruckten Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

 

Der Rat der Stadt Göttingen beschließt folgende Forderungen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die geplante 380 kV Höchstspannungsleitung Wahle (Niedersachsen) – Mecklar (Hessen):

 

1. Im Abschnitt der Trassenführung auf Göttinger Stadtgebiet wird die Erdverkabelung gefordert. Die Unterlagen sind um entsprechende Darstellungen auch der Übergabestationen zu ergänzen.

 

2. Die Unterlagen sind um Aussagen zu den Umweltauswirkungen einer Erdverkabelung zu ergänzen. Vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsstudie zur Erdverkabelung durchzuführen.

 

3. Die Untervariante 12 c eines Trassenkorridors westlich der Autobahn 7 (zw. Groß-Ellershausen, Knutbühren, Esebeck) wird abgelehnt.

 

4. Die Trassenführung der Untervariante 12 a parallel zur Autobahn nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord wird abgelehnt. Statt dessen wird die in nord-westlicher Richtung geführte Untervariante 12 b (Oberes Holz / Lenglern) gefordert.

 

5. Die vorgenommene Abwertung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann nicht akzeptiert werden.

 

Zu 1.

Der im Ballungsraum Göttingen parallel zur Autobahn 7 geführte Trassenkorridor  durchschneidet mehrfach den gem. Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) festgelegten 400 m Mindestabstand zu Wohngebieten / 200 m Abstand zu Einzelwohnhäusern zwischen Elliehausen / Holtensen im Norden bis zur Querung der Stadtgrenze im Süden. Die potentielle Immissionsbelastung für Menschen stellt ein sehr hohes Konfliktrisiko dar.

 

Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die visuelle Wirkung einer Freileitung auf den Menschen ist eindeutig als negativ und erheblich einzustufen. Die Masten der Freileitung erreichen etwa die Höhe des 16-geschossigen Neuen Rathauses.

 

Im § 2 des EnLAG wird die Leitung Wahle-Mecklar bei Vorliegen der genannten Abstandskonflikte als potentielle Verbindung für eine Erdverkabelung im Rahmen eines Pilotprojektes genannt. Aufgrund des sehr hohen Konfliktrisikos in der Abwägung für die Auswirkungen auf den Menschen, ist im Stadtgebiet Göttingen (ggfls. auch südlich weiterführend auf den Flächen der Nachbargemeinde Rosdorf) die Erdverkabelung unter Berücksichtigung von Minimierungs- und Vermeidungspotenzialen für die Eingriffe in den Naturhaushalt durchzuführen.

 

Die Planunterlagen sind dahingehend zu ergänzen, dass der Abschnitt im Stadtgebiet Göttingen für die Erdverkabelung vorgesehen wird. Ebenso sind die Bereiche von Übergabestationen zu kennzeichnen, da diese aufgrund der erforderlichen Fläche von rd. 2.500 qm bedeutsam und nicht mit einzelnen Maststandorten gleichzusetzen sind.

 

Zu 2.

In den vorliegenden Unterlagen fehlen die Konkretisierungen und die zu einer sachgerechten Prüfung erforderliche Darstellung der mit der Erdverkabelung verbundenen Auswirkungen. Die in den vorliegenden Antragsunterlagen vorgenommene allgemeine Darstellung der Erdverkabelung ist unzureichend. Vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens wird deshalb die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit Beteiligung der Stadt Göttingen gefordert, damit eine adäquate Beurteilung auch der Erdverkabelung erfolgen kann.

 

Zu 3.

Die in den Vorabstimmungen von der Stadt Göttingen geforderte Prüfung einer alternativen Leitungsführung ist in Form eines Trassenkorridors (U 12 c) westlich der Autobahn 7 (zw. Groß-Ellershausen, Knutbühren, Esebeck) berücksichtigt worden. Die Stadt hatte mit ihrer Forderung jedoch eine großräumigere Lösung im Sinn, die das Stadtgebiet weiträumig meidet. Der hier vorgestellte Trassenkorridor U 12 c wird aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen abgelehnt.

 

Zu 4.

Für den Bereich nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord spricht sich die Stadt Göttingen für die in nord-westlicher Richtung führende Trasse (Variante U 12 b, Oberes Holz / Lenglern) aus. Die nördlich des Autobahnbogens oberhalb von Holtensen liegende Fläche ist als Fläche für das Logistik Zentrum / Güterverkehrszentrum Bovenden-Lenglern, an dem auch die Stadt mit eigenen Flächen beteiligt ist, von möglichen Beeinträchtigungen freizuhalten. Deshalb wird in diesem Bereich die Trassenführung parallel zur Autobahn (Variante U 12 a) abgelehnt. Die Trassenführung in nord-westlicher Richtung hat aufgrund der geringeren Länge, der Bündelungsmöglichkeiten mit vorhandenen Stromtrassen und des geringeren Trassenneubaus, sowie durch die größere Distanz zum Ortsteil Holtensen ein insgesamt geringeres Konfliktpotential. Zur weiteren Optimierung sollte in den Bereichen gebündelt geführter Stromtrassen eine technische Aufrüstung zur Leitungszusammenführung erfolgen, um die parallele Führung von z. B. 110 kV und 380 kV Leitung zu vermeiden.

 

Zu 5.

Die in den Unterlagen vorgenommene Darstellung von geplanten Gewerbeflächen im Bereich Göttingen-Grone (Abschnitte 445, 446) ist falsch. Vielmehr wäre hier die Darstellung von Siedlungsfreiflächen, die im Übrigen nach § 30 BauGB festgesetzt sind, richtig.

Diesen Flächen kommt der gleiche Schutzanspruch (Schutzgut Mensch) zu, wie den Siedlungsflächen. Demzufolge wäre hier ein hohes bzw. sehr hohes Konfliktrisiko darzustellen. Das Bewertungsverfahren der Minderung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann grundsätzlich nicht akzeptiert werden.“

 

Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig:

Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig:

 

   
    26.08.2010 - Ortsrat Grone
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Göttingen beschließt folgende Forderungen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die geplante 380 kV Höchstspannungsleitung Wahle (Niedersachsen) – Mecklar (Hessen):

 

1. Im Abschnitt der Trassenführung auf Göttinger Stadtgebiet wird die Erdverkabelung gefordert. Die Unterlagen sind um entsprechende Darstellungen auch der Übergabestationen zu ergänzen.

 

2. Die Unterlagen sind um Aussagen zu den Umweltauswirkungen einer Erdverkabelung zu ergänzen. Vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsstudie zur Erdverkabelung durchzuführen.

 

(Punkt 3 wurde abgelehnt)

 

4. Die Trassenführung der Untervariante 12 a parallel zur Autobahn nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord wird abgelehnt. Statt dessen wird die in nord-westlicher Richtung geführte Untervariante 12 b (Oberes Holz / Lenglern) gefordert.

 

5. Die vorgenommene Abwertung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann nicht akzeptiert werden.

 

 

 

 

 

Zu 1.

Der im Ballungsraum Göttingen parallel zur Autobahn 7 geführte Trassenkorridor  durchschneidet mehrfach den gem. Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) festgelegten 400 m Mindestabstand zu Wohngebieten / 200 m Abstand zu Einzelwohnhäusern zwischen Elliehausen / Holtensen im Norden bis zur Querung der Stadtgrenze im Süden. Die potentielle Immissionsbelastung für Menschen stellt ein sehr hohes Konfliktrisiko dar.

 

Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die visuelle Wirkung einer Freileitung auf den Menschen ist eindeutig als negativ und erheblich einzustufen. Die Masten der Freileitung erreichen etwa die Höhe des 16-geschossigen Neuen Rathauses.

 

Im § 2 des EnLAG wird die Leitung Wahle-Mecklar bei Vorliegen der genannten Abstandskonflikte als potentielle Verbindung für eine Erdverkabelung im Rahmen eines Pilotprojektes genannt. Aufgrund des sehr hohen Konfliktrisikos in der Abwägung für die Auswirkungen auf den Menschen, ist im Stadtgebiet Göttingen (ggfls. auch südlich weiterführend auf den Flächen der Nachbargemeinde Rosdorf) die Erdverkabelung unter Berücksichtigung von Minimierungs- und Vermeidungspotenzialen für die Eingriffe in den Naturhaushalt durchzuführen.

 

Die Planunterlagen sind dahingehend zu ergänzen, dass der Abschnitt im Stadtgebiet Göttingen für die Erdverkabelung vorgesehen wird. Ebenso sind die Bereiche von Übergabestationen zu kennzeichnen, da diese aufgrund der erforderlichen Fläche von rd. 2.500 qm bedeutsam und nicht mit einzelnen Maststandorten gleichzusetzen sind.

 

Zu 2.

In den vorliegenden Unterlagen fehlen die Konkretisierungen und die zu einer sachgerechten Prüfung erforderliche Darstellung der mit der Erdverkabelung verbundenen Auswirkungen. Die in den vorliegenden Antragsunterlagen vorgenommene allgemeine Darstellung der Erdverkabelung ist unzureichend. Vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens wird deshalb die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit Beteiligung der Stadt Göttingen gefordert, damit eine adäquate Beurteilung auch der Erdverkabelung erfolgen kann.

 

Zu 3.

Die in den Vorabstimmungen von der Stadt Göttingen geforderte Prüfung einer alternativen Leitungsführung ist in Form eines Trassenkorridors (U 12 c) westlich der Autobahn 7 (zw. Groß-Ellershausen, Knutbühren, Esebeck) berücksichtigt worden. Die Stadt hatte mit ihrer Forderung jedoch eine großräumigere Lösung im Sinn, die das Stadtgebiet weiträumig meidet. Der hier vorgestellte Trassenkorridor U 12 c wird aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen abgelehnt.

 

Zu 4.

Für den Bereich nördlich des Autobahnanschlusses Göttingen-Nord spricht sich die Stadt Göttingen für die in nord-westlicher Richtung führende Trasse (Variante U 12 b, Oberes Holz / Lenglern) aus. Die nördlich des Autobahnbogens oberhalb von Holtensen liegende Fläche ist als Fläche für das Logistik Zentrum / Güterverkehrszentrum Bovenden-Lenglern, an dem auch die Stadt mit eigenen Flächen beteiligt ist, von möglichen Beeinträchtigungen freizuhalten. Deshalb wird in diesem Bereich die Trassenführung parallel zur Autobahn (Variante U 12 a) abgelehnt. Die Trassenführung in nord-westlicher Richtung hat aufgrund der geringeren Länge, der Bündelungsmöglichkeiten mit vorhandenen Stromtrassen und des geringeren Trassenneubaus, sowie durch die größere Distanz zum Ortsteil Holtensen ein insgesamt geringeres Konfliktpotential. Zur weiteren Optimierung sollte in den Bereichen gebündelt geführter Stromtrassen eine technische Aufrüstung zur Leitungszusammenführung erfolgen, um die parallele Führung von z. B. 110 kV und 380 kV Leitung zu vermeiden.

 

Zu 5.

Die in den Unterlagen vorgenommene Darstellung von geplanten Gewerbeflächen im Bereich Göttingen-Grone (Abschnitte 445, 446) ist falsch. Vielmehr wäre hier die Darstellung von Siedlungsfreiflächen, die im Übrigen nach § 30 BauGB festgesetzt sind, richtig.

Diesen Flächen kommt der gleiche Schutzanspruch (Schutzgut Mensch) zu, wie den Siedlungsflächen. Demzufolge wäre hier ein hohes bzw. sehr hohes Konfliktrisiko darzustellen. Das Bewertungsverfahren der Minderung des Schutzanspruches aufgrund der Vorbelastung und des Rückbaus der vorhandenen 220 kV Trasse kann grundsätzlich nicht akzeptiert werden.

 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 380 KV Leitungen (1175 KB)      
Ö 9  
Bebauungsplan Göttingen-Geismar Nr. 23, 1. Änderung, " Schulzentrum Geismar TP Süd" - Entwurfsbeschluss
Enthält Anlagen
FB61/791/10  
Ö 10  
Sanierung des Klassentraktes der Personn-Realschule Weende, künftig Voigt-Realschule, Theodor-Heuss-Str. 25-29 ((die Vorlage wird nachversandt))
FB80/313/10  
Ö 11  
Anfragen des Ausschusses
Enthält Anlagen
FB66/070/10  
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
             

 
 

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